Duisburg. Die DVG zieht eine „Schwarzfahrer“-Bilanz für das Corona-Jahr 2020 in Duisburg und beantwortet die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.
Die Kontrolleure der Duisburger Verkehrsgesellschaft (DVG) haben im vergangenen Jahr 27.824 Fahrgäste ohne gültiges Ticket in Bussen und Bahnen erwischt. Das waren deutlich weniger als 2019 (36.360). 2018 hatte es 28.684 „Schwarzfahrer“ gegeben. Dies teilt DVG-Sprecher Felix zur Nieden mit und beantwortet die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.
Gibt es konkrete Gründe für die zahlenmäßigen Schwankungen?
Nein. Die Kontrolleure der DVG sind zwar immer im gesamten Netzgebiet unterwegs, setzen bei ihrer Arbeit aber auch Schwerpunkte, so zur Nieden. Wenn verstärkt Buslinien kontrolliert werden, treffen die Kontrolleure demnach deutlich weniger Fahrgäste an als in Straßenbahnen, die erheblich mehr Fahrgäste befördern. Außerdem seien beispielsweise in der Innenstadt deutlich mehr Passagiere unterwegs als zum Beispiel in Serm. So könne es zu veränderten Zahlen bei den kontrollierten und damit auch zu veränderten Zahlen bei den angetroffenen Fahrgästen ohne gültiges Ticket kommen – zumal das Fahrgastaufkommen zu verschiedenen Jahreszeiten immer auch wetterabhängig sei.
Die Zahl der pro Jahr kontrollierten Passagiere hat die DVG bisher statistisch nicht erfasst. Wie viele Fahrgäste sind in den vergangenen Jahren insgesamt in Bus und Bahn unterwegs gewesen?
2018 lag die Zahl bei 61 Millionen, 2019 bei 60,7 Millionen. Eine entsprechende Auswertung für 2020 veröffentlicht die DVG erst mit dem Jahresabschluss im kommenden Juni. Klar ist aber jetzt schon, dass coronabedingt deutlich weniger Passagiere als sonst üblich unterwegs waren – in Bussen teilweise bis zu 70 Prozent und in Bahnen bis zu 50 Prozent weniger.
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Gleichzeitig konnte das Verkehrsunternehmen die Zahl ihrer Ticketprüfer im Laufe des vergangenen Jahres kräftig aufstocken...
Ja, die Stadt unterstützt die DVG mit einem mittleren sechsstelligen Betrag, um neben den Fahrausweisen auch das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes im ÖPNV stärker zu überprüfen. Diese Regelungen sind für die Jahre 2020 und 2021 mit der Stadt vereinbart, so zur Nieden. So sind an manchen Tagen doppelt so viele DVG-Prüfer unterwegs als zuvor. „Eine genaue Zahl können wir leider aus Gründen der Geheimhaltung unserer Kontrollstrategie nicht nennen“, so der Sprecher.
Ist jeder Fahrgast, der ohne Ticket erwischt wird, automatisch ein Schwarzfahrer?
Nein. Die betroffene Person hat im Rahmen des Widerspruchsrechts 14 Tage Zeit nachzuweisen, dass sie doch ein gültiges Ticket besitzt. Diese Kulanzregelung, so zur Nieden, gilt allerdings nur bei personenbezogenen Abonnement-Tickets. Wenn der Nachweis nachträglich und rechtzeitig in einem DVG-Kundencenter erbracht werden kann, muss „nur“ eine Bearbeitungsgebühr von 7 Euro gezahlt werden. Ansonsten wird ein sogenanntes erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 60 Euro fällig. Und nach Ablauf der 14 Tage erhebt die DVG zusätzlich eine Mahngebühr in Höhe von 5 Euro. Wer dann nach einer entsprechenden weiteren Frist immer noch nicht zahlt, muss sich mit einem Inkassounternehmen auseinandersetzen.
In wie vielen Fällen haben die betroffenen Personen am Ende tatsächlich 60 Euro plus X bezahlt?
Genaue Angaben hierzu sind laut zur Nieden nicht möglich, da in der Statistik nicht unterschieden werden kann zwischen gezahlten und an Inkassounternehmen abgetretenen Forderungen.
>> DVG ZUM UMGANG MIT PERSONENBEZOGENEN DATEN
• Als öffentliches Unternehmen hält sich die DVG nach Angaben des Sprechers Felix zur Nieden strikt an alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Das Verkehrsunternehmen arbeite hier nach einem Konzept zur Sperrung beziehungsweise Löschung von personenbezogenen Daten. „Allerdings bestehen nach Abgabenordnung und Handelsgesetzbuch auch Aufbewahrungspflichten, die bis zu zehn Jahre betragen, so dass bestimmte Daten solange nicht gelöscht werden dürfen“, so zur Nieden.
• Der DVG-Sprecher äußert sich auch zu dem Vorwurf eines Lesers, der berichtet, dass er vor zwei Jahren von der DVG trotz Aufforderung zunächst keine Kopie seiner Daten gemäß Datenschutzverordnung zugeschickt bekommen habe. Demnach musste er darauf Monate warten und sogar den Landesdatenschutzbeauftragten um Hilfe bitten. „In dem beschriebenen Fall ist uns eine entsprechende Auskunftsanfrage damals Ende März zugegangen und wurde nach entsprechender Recherche und Bearbeitung Ende Mai beantwortet“, so zur Nieden. „Üblicherweise strebt die DVG an, solche Anfragen innerhalb von vier Wochen zu beantworten, in Einzelfällen kann die Aufbereitung des Sachverhalts einige Tage mehr in Anspruch nehmen.“