Duisburg. Hafenchef Erich Staake hat Anzeige erstattet – gegen den Impfdrängler selbst liegen laut Staatsanwaltschaft Duisburg mehrere Strafanzeigen vor.
Erich Staake hat nach Angaben des Hafensprechers bereits vor seiner Befragung im Aufsichtsrat am Montag Anzeige gegen Unbekannt erstattet, nachdem ein anonymer Informant Details zu den vorzeitigen Covid-Impfungen und zum Privatleben des Hafenchefs verbreitet hatte. Staake selbst wurde inzwischen auch mehrfach angezeigt.
Das hat eine Sprecherin der Duisburger Staatsanwaltschaft am Dienstag bestätigt. Die Anzeigenerstatter werfen dem Vorstandsvorsitzenden Unterschlagung und Bestechung vor. Die Ermittler prüften, ob ein Anfangsverdacht vorliegt, so die Sprecherin. Im Impfskandal um Halles Bürgermeister Bernd Wiegand und zahlreiche Kommunalpolitiker liegt laut der dortigen Staatsanwaltschaft womöglich der Straftatbestand der veruntreuenden Unterschlagung vor – wobei die Ermittler in Halle davon ausgehen, dass auf Anweisung des Wahlbeamten Wiegand systematisch gegen die Bundesimpfverordnung verstoßen wurde.
Corona-Nachweis: Zweiter PCR-Test kann in NRW Quarantänezeit nicht verkürzen
Zu seinem positiven Corona-Test und dem Umgang mit der Quarantäneanordnung schweigt der unter Druck stehende Hafenchef dagegen weiter. Der Hafensprecher hatte am Sonntag bestätigt, dass Staake am 31. März trotz der Impfungen „bei einer Auslandsreise bei einem PCR-Test am Flughafen Frankfurt positiv auf Corona getestet“ worden war.
Der Hafen-Krisenstab habe „die Kontaktpersonen der Belegschaft kontaktiert“. Am 1. April bereits, so der Sprecher weiter, „wurde dem Krisenstab mitgeteilt, dass ein erneuter PCR-Test von Herrn Staake negativ ausgefallen sei“.
Es ist zwar weiterhin unklar, wer den zweiten, angeblich negativen PCR-Test so schnell ausführte und welche Folgen all dies für die vorgeschriebene Absonderung des positiv getesteten Staake hatte. Aber es ist in NRW zurzeit ohnehin nicht möglich, sich „frei“ zu testen.
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Das bestätigt grundsätzlich ein Sprecher des Landesministerium für Gesundheit: „Im Falle eines positiven PCR-Tests, der ja eine Infektion bestätigt, ist eine 14-tägige Quarantäne zwingend.“ Dies beruhe auf „insoweit geänderten Empfehlungen des Robert Koch-Instituts, die auf die längere Ansteckungsfähigkeit der inzwischen in Deutschland dominanten Virusmutation reagiert“, so der Sprecher. „Aufgrund der Erkenntnisse zu dieser Virusmutation ist auch nach den 14 Tagen noch eine Freitestung erforderlich.“
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Ob eine positive getestete Person geimpft ist oder nicht, habe keinen Einfluss auf die Länge der Quarantäne – da im Falle eines positiven PCR-Tests „ja eine Infektion gegeben ist und auch eine potenziell ansteckende Viruslast nachgewiesen wurde.“ Insofern müsste Staake ab dem 31. März unter Quarantäne gestanden haben, sofern er tatsächlich positiv getestet worden ist.
Aufsichtsratschef Schulte sucht mit Headhunter Nachfolger für Staake
Auch am Tag nach ihren „einstimmigen Beschlüssen“ äußerten sich Mitglieder des Aufsichtsrates nicht zu den während der Sondersitzung thematisierten Vorwürfen gegen Staake.
Der Vorsitzende, Staatssekretär Dr. Hendrik Schulte, sucht zurzeit mit Headhuntern nach einem Nachfolger für Staake, der Ende November altersbedingt ausscheidet. Dem Vernehmen könnte dem Gremium im Juni ein Kandidat präsentiert werden.