Duisburg. Arzt Dr. Stephan Bock sagt, er könne sich nicht an die Impfung von Hafenchef Erich Staake erinnern. Die Regeln für Impfärzte sind jedoch streng.
Die vorzeitige Impfung des Duisburger Hafenchefs Erich Staake im Januar im Hewag-Seniorenstift in Neudorf sorgt für Empörung. Und auch die Aussagen von Dr. Stephan Bock, der an diesem Tag mit einer weiteren Ärztin im Heim „zugezogener Impfarzt“ war, klingen angesichts des formal streng geregelten Impf-Ablaufs fragwürdig.
Auch interessant
Er wisse nicht, ob er Staake am 13. Januar geimpft habe oder ob es die zweite Impfärztin im Raum war, sagte Bock gegenüber dieser Redaktion. Gekannt habe er den Hafenchef zuvor nicht. Bock sagte zudem, dass die Impfärzte in den Hewag-Heimen nicht kontrollierten, wer auf der Liste steht. Diese Kontrolle erfolge dort vor dem Impfraum, in dem dann lediglich geimpft werde.
Die Vorgaben der Kassenärztliche Vereinigung (KV) sahen im Januar allerdings vor, dass Ärztinnen und Ärzte mit den Impflingen drei Formulare durchgehen und unterschreiben mussten.
- Die Anamnese-Einwilligung, die bestätigt, dass der Arzt mit dem Patienten etwaige Vorerkrankungen und Fragen erörtert hat – zu unterschreiben mit Name, Geburtsdatum, Anschrift, Ort und Datum, Unterschrift des Patienten und des Arztes.
- Das Aufklärungsmerkblatt für den eingesetzten Impfstoff (im Januar ausschließlich Biontech) mit Name, Geburtsdatum, Unterschriften von Arzt und Patient.
- Das Ersatzformular für den Impfpass (der im Januar aus technischen Gründen noch nicht ausgefüllt werden konnte) zur Dokumentation der Impfung mit Namen des Arztes und des Patienten, Datum, Chargennummer des Impfstoffs, Unterschriften und Stempel.
Mit diesem Formular konnte man die Quarantäne nach Auslandsaufenthalten umgehen.