Duisburg. Warum in einem Duisburger Altenheim der Malteser außer der Reihe auch Familienangehörige von Mitarbeitern mit Restimpfstoff geimpft worden sind.

Im Malteser-Altenheim St. Nikolaus in Duisburg-Ruhrort sind auch Familienangehörige von Mitarbeitern gegen das Coronavirus geimpft worden – Personen, die nicht zu den priorisierten Gruppen zählen. Malteser-Sprecherin Olga Jabs bestätigte nun entsprechende Informationen der Redaktion und nimmt dazu Stellung.

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Diese Impfungen seien demnach „mit einigen wenigen übrig gebliebenen und angebrochenen Impfdosen in Absprache mit dem Impfarzt“ vorgenommen worden, so Jabs. „Der Impfstoff hätte sonst entsorgt werden müssen, weil in der Kürze der Zeit niemand sonst erreichbar war, der so spontan in die Einrichtung kommen konnte.“

Familienangehörige von Mitarbeitern in Duisburger Malteser-Altenheim außer der Reihe geimpft

Sie verweist in diesem Zusammenhang auf die Vorgaben des Bundesgesundheitsministeriums: Demnach „kann von der Reihenfolge der vorgegebenen Priorisierung in Einzelfällen abgewichen werden, wenn dies für eine effiziente Organisation der Schutzimpfungen und zur kurzfristigen Vermeidung des Verwurfs von Impfstoffen notwendig ist“.

Nähere Angaben zu den außer der Reihe Geimpften, etwa zum Alter, konnte die Malteser-Sprecherin nicht machen. Nach Aussage der Hausleitung sei darunter aber niemand gewesen, der seinem (Impf-)Glück nachgeholfen habe. Alle seien spontan und nach vorheriger Abstimmung mit dem Impfarzt kontaktiert worden.

Kein Bewohner, Über-80-Jähriger oder Pfleger habe zu diesem Zeitpunkt stattdessen auf eine Impfung verzichten müssen.

Malteser-Sprecherin: Es gab keine Vorgaben für eine Nachrückerliste

Jabs betont zudem, dass das Stift in Ruhrort zu den ersten Malteser-Altenheimen gehörte, in denen Bewohner und Mitarbeiter geimpft worden seien. „Die Verantwortlichen hatten gerade am Anfang alle Hände damit zu tun, das alles zu organisieren, und auch keine Vorgaben, eine Nachrückerliste für etwaige Restimpfdosen zu erstellen.“

So seien auch Ehrenamtlichen aus der Einrichtung, die regelmäßig Kontakt zu Bewohnern haben, Restimpfdosen angeboten worden. Dies war bei anderen Trägern, wie die Redaktion erfuhr, ebenfalls gängige Praxis.

Gleichwohl teilt etwa das Evangelische Christophoruswerk als stadtweit größter Träger mit Angeboten in der Altenpflege auf Nachfrage mit, dass unter den Begünstigten von Restimpfdosen keine Familienangehörige von Mitarbeitern gewesen seien. Bis auf einen einzigen Fall hätten demnach immer nur Personen übrig gebliebenen und angebrochenen Impfstoff bekommen, die in irgendeiner Weise direkten Kontakt zu Bewohnern haben oder selber zur Risikogruppe gehörten – wie etwa im Betreuten Wohnen.

Restimpfstoff: Awocura-Geschäftsführer vermisste glasklare Vorgaben vom Land NRW

Von dieser Regelung habe auch die Awocura nach Wissen des Geschäftsführers Michael Harnischmacher nicht abweichen müssen. „Wir haben allerdings schon frühzeitig auch Mitarbeitern der ambulanten Pflege überschüssige Impfdosen angeboten“, so Harnischmacher. „Weil es einfach sinnvoll ist.“

Im Umgang mit Restimpfstoff habe er während der Impfungen in Altenheimen glasklare Vorgaben vom Land NRW vermisst. „Die Entscheidung blieb letztlich beim jeweiligen Impfarzt hängen“, so Harnischmacher.

KV Nordrhein: Sehr eindeutige Regeln durch das Landesgesundheitsministerium

Christopher Schneider, Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO), erklärt auf Nachfrage der Redaktion, die Impfung von Familienangehörigen von Mitarbeitern in einem Malteser-Altenheim „aus der Distanz und vor allem ohne Stellungnahme der Beteiligten vor Ort nicht seriös bewerten“ zu können.

Bei der Frage, wie vor Ort gegebenenfalls mit übrig gebliebenem Impfstoff verfahren werden darf, verweist er auf das NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) und auf die geltende Coronavirus-Impfverordnung des Bundes und betont: Die Regelungen seien sehr eindeutig.

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Sollte Impfstoff tatsächlich übrig bleiben, was laut Schneider „durch sehr präzise Vor-Bestellungen der Heime in der Regel vermieden wird“, können demnach erst einmal die Mitglieder des mobilen Impfteams versorgt werden. Danach seien gemäß Verordnung insbesondere weitere Personen der Prioritätsgruppe 1, wie etwa Personal von Intensivstationen und Notaufnahmen an der Reihe.

Sollten entsprechende Personen nicht vor Ort zu erreichen sein, ist nach Angaben des KVNO-Sprechers grundsätzlich auch eine Ausweitung auf nachfolgende Prioritätsgruppen beziehungsweise eine Abweichung von der Priorisierung möglich, um zu verhindern, dass die Impfdosen ungenutzt verfallen. Die medizinische Entscheidung vor Ort obliege dabei dem impfenden Arzt.

>> KV NORDRHEIN: RESTIMPFSTOFF MUSS UNMITTELBAR VOR ORT VERWENDET WENDEN

• Wie die KV Nordrhein mitteilt, muss übrig gebliebener Impfstoff nach Vorgabe des NRW-Gesundheitsministeriums unmittelbar, noch vor Ort verimpft werden.

Der Grund: Der Impfstoff dürfe nach der Lieferung ins Heim, dem Auftauen und der Rekonstitution nicht mehr transportiert werden – auch nicht, wenn er gekühlt werde.