Duisburg. Die Verbraucherzentrale in Duisburg hat den Jahresbericht 2019 vorgelegt. Abzocke am Telefon bleibt ein großes Thema. Eine Bilanz.

Von Prepaidkarten als Kostenfalle über Telefon-Abzocke bis zu dreisten Haustürverkäufern: Um 6771 Anliegen hat sich die Verbraucherzentrale in Duisburg nach eigenen Angaben im vergangenen Jahr gekümmert. Mit 2071 Rechtsberatungen und -vertretungen habe sich die Beratungsstelle zumeist erfolgreich für die berechtigten Ansprüche von Ratsuchenden eingesetzt, so Leiterin Paulina Wleklinski bei der Vorstellung des Jahresberichts 2019.

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Sie nennt ein Beispiel dafür: Eine gesetzliche Krankenkasse wollte demnach bei einem Duisburger aus dem Vollen schöpfen. Der Mann, der für einen kurzen Zeitraum keinen Job hatte, sollte den Höchstbetrag für freiwillige Mitglieder zahlen. Die Beratungsstelle legte laut Wleklinski erfolgreich Widerspruch ein: Die Krankenkasse habe daraufhin ihre Forderung auf den Mindestbetrag reduziert.

Duisburger Verbraucherzentrale hatte viele Beratungen zur Telekommunikation

Viele Anliegen und Probleme habe es darüber hinaus rund um das Thema Telekommunikation gegeben. Dazu gehörten „Klassiker“ wie nicht nachvollziehbare Posten auf der Telefonrechnung, Stolperfallen beim Anbieterwechsel oder Frust, wenn vertraglich zugesicherte Internetgeschwindigkeiten und die Übertragungsraten beim tatsächlichen Surfen im Alltag meilenweit auseinander lagen. Für Ärger sorgten aber auch mangelhafte Informationen beim Vertragsabschluss in Telefon-Shops.

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„So berichteten Verbraucher, dass sie überrumpelt worden waren und Verträge unterschrieben hatten, deren Konditionen und Kosten sie erst im Nachhinein überblicken konnten“, erläutert Wleklinski. Bei einer landesweiten Stichprobe habe die Verbraucherzentrale festgestellt, dass neun von zehn Shops ihren gesetzlichen Informationspflichten vor Abschluss eines Handyvertrages nicht nachgekommen sind. Danach müssen Kunden die wesentlichen Vertragsinhalte im Produktinformationsblatt vor der Unterschrift ausgehändigt werden.

Verbraucherzentrale fordert 14-tägiges Widerrufsrecht bei komplexen Vertragsinhalten

Zum Weltverbrauchertag hat die Beratungsstelle gezeigt, wie Kunden darauf pochen können, die vorgeschriebenen Informationen vom Verkäufer auch ausgehändigt zu bekommen. Die Verbraucherzentrale NRW hat zudem ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei solch komplexen Vertragskonstellationen gefordert.

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Ein weiteres Thema: Nach TelDaFax, FlexStrom und Care Energy war mit der Bayerischen Energieversorgung (BEV) erneut ein Energieversorger mit fragwürdigem Geschäftsmodell pleite gegangen. „Wir haben über die Entwicklungen des Insolvenzverfahrens informiert und Schritte erläutert, um offene Forderungen wie Boni und Guthaben gegen die BEV durchzusetzen und gegebenenfalls anzumelden“, so Wkleklinski.

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Auch am Telefon untergeschobene Verträge hatten wieder Konjunktur. So waren etwa Verbraucher mit dem Versprechen, 1000 Euro gewonnen zu haben, zum Abschluss eines Zeitschriften-Abos gedrängt worden. Dies sei angeblich zur Abwicklung nötig, weil der vermeintliche Gewinn versteuert werden müsse. Hierzu waren auch Kontodaten abgefragt worden. Erst nach Zusendung der Vertragsunterlagen war den am Telefon überrumpelten Personen klar geworden, dass sie abgezockt wurden.

Ob Warenbestellungen über Shopping-Plattformen oder Abos für Streaming-Dienste: Einmal mehr hatten Kriminelle mit Hilfe gestohlener Daten im Internet auf Kosten ihrer Opfer eingekauft oder auf deren Namen Verträge abgeschlossen. Betroffene erfuhren vom Identitätsdiebstahl meist erst, wenn sie Rechnungen oder Inkassoschreiben erhielten oder unbekannte Abbuchungen auf ihrem Konto bemerkten. In der Rechtsberatung habe die Beratungsstelle dubiosen Forderungen einen Riegel vorgeschoben und auch präventiv Tipps gegeben, um Datendiebstahl vorzubeugen.