Duisburg. . Viele Kunden melden sich derzeit bei der Duisburger Verbraucherzentrale wegen nicht ausgezahlter Guthaben oder drastischer Preiserhöhungen.
Guthaben einbehalten, Preise drastisch erhöht oder Preisgarantien missachtet: Viele Kunden beschweren sich aktuell über die Bayerischen Energieversorgungsgesellschaft (BEV). Auch in Duisburg ist der Ärger groß, wie Marina Steiner, Leiterin der Verbraucherzentrale, mitteilt. Bis zu fünf Anrufe verzeichne sie derzeit täglich zur BEV.
„Bei uns melden sich in erster Linie Kunden, denen das Guthaben nicht ausgezahlt worden ist“, sagt Steiner. „Ist das bei einer Schlussrechnung nach Kündigung des Vertrages passiert, dann sollte man dem Versorger erst einmal eine Frist von zwei Wochen setzen. Wenn man dann immer noch kein Geld bekommt, raten wir, einen gerichtlichen Mahnbescheid zu erlassen.“ Bei einbehaltenen Guthaben nach einer Jahresrechnung sei ebenfalls erst einmal eine Frist von zwei Wochen zu setzen. „Danach können die Verbraucher das Guthaben mit den monatlichen Abschlägen verrechnen, also entsprechend weniger zahlen“, so die Leiterin der Verbraucherzentrale.
Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen
Sie kennt außerdem Fälle, wo die BEV den Grundpreis für Strom drastisch erhöht hat. Ein Verbraucher in Zülpich sollte plötzlich 50,16 statt 6,23 Euro zahlen. Generell, so Steiner, haben Kunden bei Preisänderungen, die die BEV auch trotz Preisgarantien veranlasse, ein Sonderkündigungsrecht. Allerdings sei es möglich, dadurch in Aussicht gestellte Bonuszahlungen zu verlieren. Diese seien häufig an bestimmte Bedingungen geknüpft. „Jeder Kunde sollte deshalb genau überlegen, was am Ende besser ist, aber vor allem, ob man bei so einem Unternehmen noch bleiben möchte“, erklärt Steiner.
Erst kürzlich habe sich ein Verbraucher bei ihr gemeldet, dessen monatliche Abschläge von 41 auf 70 Euro erhöht worden waren, obwohl gar kein höherer Stromverbrauch vorlag. „Er hat das verständlicherweise so nicht gezahlt. Und nun kommen die Mahnungen“, so Steiner. „Wegen der Preiserhöhung hat er seinen Vertrag zum Monatsende gekündigt. Er hofft nun, dass er sein Guthaben, das er wahrscheinlich haben wird, noch bekommt.“
Bei Insolvenz droht Verlust von Geld
Die Leiterin der Verbraucherzentrale betont: Wer sich nicht wehrt, nichts unternimmt, droht im Falle einer Insolvenz des Versorgers nichts mehr von seinem Geld zu sehen. Steiner vermutet, dass die BEV angesichts des Geschäftsgebarens in finanziellen Schwierigkeiten steckt. „Das Vorgehen erinnert mich an die Versorger Teldafax und Flexstrom, die ja bekanntlich in die Insolvenz gegangen sind. Da standen viele Kunden am Ende mit leeren Händen da.“
Deshalb sei höchste Vorsicht geboten. Nicht umsonst habe die Verbraucherzentrale NRW die BEV bereits abgemahnt und eine Frist gesetzt, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.