Duisburg. . Die Bayerische Energieversorgungsgesellschaft (BEV) hat Insolvenz beantragt: Was die Verbraucherzentrale sagt und Kunden beachten müssen.
Boni und Guthaben wurden nicht ausgezahlt, die Preise zum Teil drastisch erhöht: Die Bayerische Energieversorgungsgesellschaft (BEV) hat, wie berichtet, auch viele Kunden in Duisburg verärgert, die sich zahlreich bei der Verbraucherzentrale gemeldet haben. Die scheidende Leiterin Marina Steiner hatte vermutet, dass die BEV in massiven finanziellen Schwierigkeiten steckt. Diese Befürchtung hat sich nun bewahrheit. Der Energieversorger hat Insolvenz beantragt.
Wie der vorläufige Insolvenzverwalter Axel Bierbach mitteilt, liefert die BEV keinen Strom und kein Gas mehr. Die Lieferung sei automatisch durch den Ersatzversorger sichergestellt. Dabei handelt es sich laut Verbraucherzentrale aber oft um teure Tarife. Sie rät deshalb dringend, sich um einen neuen Strom- beziehungsweise Gasvertrag zu kümmern.
Kunden warten auf Rückerstattungen
Eine ordnungsgemäße Schlussabrechnung soll es geben. Viele Kunden, die auf die Rückerstattung von Guthaben warten, fragen sich allerdings, ob sie das Geld jemals bekommen. Klar ist: Insolvenzbedingt, so Bierbach, kann die BEV ihren Zahlungsverpflichtungen derzeit nicht nachkommen. Es bringe derzeit nichts, etwaige Forderungen schon jetzt zur Insolvenztabelle anzumelden. Dies werde erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens möglich sein. Einen Termin dafür gebe es noch nicht.
„Solche Verfahren können sich über Jahre ziehen“, sagt Steiner, die Verbraucher auch etwa bei der Insolvenz des Versorgers Teldafax beraten hat. „Am Ende haben sie damals nur einen Bruchteil des Geldes bekommen, das ihnen zugestanden hätte.“ Dementsprechend groß sind die Sorgen der BEV-Kunden. Die Expertin hat am Donnerstag bereits mit vielen gesprochen. „Ein Betroffener erzählte mir, dass er nach einer Preiserhöhung von seinem Sonderkündigungsrecht zu Ende Januar Gebrauch gemacht hat“, so Steiner. „Er hat ausgerechnet, dass er 450 Euro zurückbekommen müsste, ist frustriert, will aber jetzt zumindest schon mal versuchen, den letzten Abschlag von 150 Euro zurückzubuchen.“
Weitere und laufende Infos zum (vorläufigen) Insolvenzverfahren gibt es auf bev-inso.de.