Bottrop. Tausende Bottroper müssen ihren Führerschein umtauschen. Für die nächsten Autofahrer läuft bald die Frist ab. Diese Jahrgänge sind jetzt dran.

  • Der alte Führerschein hat ausgedient und muss bis 2033 ersetzt werden
  • Für die meisten Jahrgänge ist die Frist aber schon deutlich früher
  • Als nächstes endet sie für die Jahrgänge 1965 bis 1970

Der rosafarbene und grau "Lappen" hat ausgedient: Millionen Deutsche müssen in den nächsten zehn Jahren ihren Führerschein umtauschen. Ein Stufenplan zeigt an, wer wann zur Führerscheinstelle muss. Als Nächstes an der Reihe sind diejenigen, die in den Jahren von 1965 bis 1970 geboren sind.

Das heißt konkret: Der Führerschein (grau oder rosa) muss bis spätestens zum 19. Januar 2024 umgetauscht werden. Wer noch einen alten Führerschein hat und 1971 oder später geboren wurde, muss ihn bis Januar 2025 umtauschen. Die letzte Frist für die Jahrgänge 1953 oder älter läuft im Januar 2033 ab.

Wichtiger Hinweis: Die betroffenen Personen werden nicht angeschrieben, sondern müssen selbst daran denken und sich um den Umtausch kümmern. Möglich ist dies im Bürgerbüro im Rathaus, an der Führerscheinstelle (Händelstraße 9) und in der Bezirksverwaltungsstelle Kirchhellen (Kirchhellener Ring 86). Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.

Führerschein-Umtausch in Bottrop: Das muss man mitbringen

Zum Termin müssen mitgebracht werden: der alte Führerschein, ein gültiger Lichtbildausweis und ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Außerdem muss eine Karteikartenabschrift mitgenommen werden, wenn der Führerschein nicht in Bottrop ausgestellt war und man noch nicht im Besitz eines EU-Kartenführerscheins war. Ausgestellt wird die Abschrift von der Führerscheinstelle der Stadt, die den Führerschein ausgestellt hat.

Der Umtausch kostet 30,30 Euro. Wie der ADAC informiert, ist der Umtausch verpflichtend. „Wer weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist verstreichen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro.“ Die Gültigkeit des neuen Führerscheins ist auf 15 Jahre befristet.

Bis zum 19. Januar 2033 müssen nach Vorgaben der Europäischen Union alle alten Führerscheine in EU-Führerscheine, die bekannte Scheckkarte, umgetauscht werden. Damit will die EU eine europaweite Vereinheitlichung und Erhöhung der Fälschungssicherheit der Dokumente erreichen.