Bottrop. Er hat zugegeben, seine Tochter (14) im Keller missbraucht zu haben. Trotzdem muss ein 37-Jähriger aus Bottrop nicht ins Gefängnis.

Das Mädchen war 14, als es vom Vater in den Keller gerufen wurde. Was dann passierte, wird die Schülerin wahrscheinlich ihr Leben lang verfolgen. Sie wurde vom Vater missbraucht. Als Gegenleistung waren ihr ein Handy und 200 Euro versprochen worden. Am Donnerstag ist der 37-Jährige aus Bottrop verurteilt worden.

Rund sechs Monate hat der Dachdecker in Untersuchungshaft gesessen. Kurz nach der Urteilsverkündung am Essener Landgericht konnte er das Gefängnis wieder verlassen. Die Richter haben 22 Monate Haft auf Bewährung verhängt.

Dieser Artikel ist erstmals im Februar 2024 erschienen.

An der eigenen Tochter vergangen: „Angeklagte hat das Urvertrauen missbraucht“

„Der Angeklagte hat das Urvertrauen, das eine Tochter ihrem Vater entgegenbringt, auf perfide Art missbraucht“, so Richter Lukas Hempel bei der Urteilsbegründung. „Das wird Narben hinterlassen.“ Was im Keller der Bottroper Wohnung passiert sei, wolle eine 14-Jährige nicht – und schon gar nicht mit dem eigenen Vater. Das hätte der Angeklagte erkennen müssen.

Der Angeklagte war damals aus Polen nach Deutschland übergesiedelt, um Geld für seine Familie zu verdienen. Zum Jahreswechsel waren Frau und seine beiden Kinder zu Besuch gekommen. Glücklich war die Ehe jedoch nicht.

Vater fordert aufreizende Fotos von der eigenen Tochter

Kurz vor der Tat hatte sich der 37-Jährige pornographische Bilder im Internet angesehen. Dann lockte er seine Tochter in den Keller. In der Anklage war ursprünglich sogar von Vergewaltigung die Rede gewesen. Weil der Vater den Willen seiner Tochter gebrochen haben soll. Ob die 14-Jährige wirklich „Nein“ gesagt hat, ließ sich vor Gericht aber nicht sicher beweisen.

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Die Schülerin war mit ihrer Mutter und ihrem kleinen Bruder nach der Tat wieder nach Polen zurückgekehrt. Doch auch dort hatte sie ihr Vater nicht in Ruhe gelassen. Er forderte sie übers Handy immer wieder auf, ihm leichtbekleidete Fotos in aufreizenden Posen zu schicken. Was sie aber nicht gemacht hat. Einmal hatte er der 14-Jährigen sogar ein Beispielbild geschickt. Nach dem Motto: So stelle ich mir das vor.

Auch dafür hatte er seiner Tochter wieder Geld versprochen. Bekommen hat die Schülerin nichts – weder beim ersten Mal noch danach.

14-jährige Tochter musste nicht aussagen

Als der nächste Besuch in Bottrop anstand, wollte die Schülerin auch gar nicht mit. Doch sie hatte keine Wahl. Mutter und Bruder wollten den Papa unbedingt sehen. Nach monatelangem Schweigen hatte sie sich in Deutschland dann aber doch ihrer Mama anvertraut. Die Polizei wurde eingeschaltet, der Angeklagte kam in Untersuchungshaft.

Dass er nicht härter bestraft worden ist, liegt vor allem an seinem Geständnis. Damit hatte er seiner Tochter eine erneute Aussage erspart. Das haben die Richter dem 37-Jährigen hoch angerechnet. Das Urteil lautet auf Missbrauch von Schutzbefohlenen. Die Staatsanwaltschaft hatte ebenfalls eine Bewährungsstrafe beantragt.