Bottrop. Im ehemaligen Bottroper Grusellabyrinth soll ein 44-Jähriger eine damals 14-Jährige vergewaltigt haben. Nun hat das Gericht ein Urteil gefällt.

Der Vorwurf ist immer noch unglaublich: Mitten im rappelvollen Bottroper Grusellabyrinth, der heutigen Eloria Erlebnisfabrik, soll sich ein Mann an einem 14-jährigen Mädchen vergangen haben. Und zwar so schwer, dass vor Gericht später von Vergewaltigung die Rede war. Am Freitag ist der 49-Jährige aus Billerbeck verurteilt worden – gegen die Empfehlung des Verteidigers und der Staatsanwältin.

Die Strafe: drei Jahre und drei Monate Gefängnis. Der Angeklagte hatte bis zuletzt seine Unschuld beteuert. „Ich habe nichts getan“, sagte er den Richtern kurz vor der Urteilsverkündung. „Ich bin ein verantwortungsbewusster Mensch, der keine Ausreden findet, wenn er Mist gebaut hat.“ Man könne nicht feststellen, dass sich die Vorwürfe so ereignet haben, befand auch Verteidiger Nikolai Odebralski.

Vergewaltigungsprozess: Staatsanwältin forderte Freispruch

Auch die Staatsanwältin hatte zu viele Zweifel. Würde der Angeklagte wirklich das Risiko eingehen, im Beisein so vieler anderer Menschen sexuell übergriffig zu werden? Hätte sich die Schülerin nicht einfach wegdrehen können? Und warum ist sie erst zwei Jahre nach der mutmaßlichen Tat zur Polizei gegangen? „Alles sehr schwierig“, befand die Anklagevertreterin und beantragte, den 49-Jährigen freizusprechen.

Dazu sah die 25. Strafkammer am Essener Landgericht allerdings überhaupt keine Veranlassung. „Es gibt keinerlei Zweifel, dass alles genau so passiert ist“, sagte Richter Markus Dörlemann bei der Urteilsbegründung.

Gruselige Halloween-Party: Ankuscheln ausgenutzt

Auch wenn Staatsanwaltschaft und Verteidigung in bestimmten Situationen ein anderes Verhalten der zur Tatzeit 14-Jährigen erwartet hätten, sei das keinerlei Grund, der Schülerin nicht zu glauben. „Es gibt kein typisches Verhalten nach einem Missbrauch“, so Dörlemann. „Das Leben ist individuell.“

Der Angeklagte war an Halloween 2019 mit seiner Stieftochter und deren Freundin nach Bottrop gefahren. Die Mädchen waren geschminkt, verkleidet und aufgeregt. Gleich mehrfach sollen sie sich aus Angst an ihn herangekuschelt haben. Genau diese Situation hat der 49-Jährige laut Urteil ausgenutzt.

Vergewaltigung im Grusellabyrinth: Opfer in „Schockstarre“

Die Richter haben keinen Zweifel, dass der Angeklagte der Freundin seiner Stieftochter eine Hand in die Hose und dann bis in den Intimbereich geschoben hat. Später soll es zu einem weiteren sexuellen Übergriff gekommen sein.

Einer vom Gericht hinzugezogenen Glaubwürdigkeitsgutachterin hatte die damals 14-Jährige von einer „Schockstarre“ berichtet. Sie sei wie „gelähmt“ und völlig „erstarrt“ gewesen. Die Schülerin hatte später auch sofort von dem Übergriff erzählt. Doch ihr wurde nicht geglaubt. Zwei Jahre hat sie anschließend mit sich gerungen, dann ging sie doch noch zur Polizei.