Bottrop. Die Zahl der Einbürgerungen in Bottrop ist auf ein 20-Jahres-Hoch gestiegen. Aus einer Nation gibt es besonders viele Einbürgerungen.
- Die Zahl der Einbürgerungen in Bottrop ist 2022 so hoch wie seit 20 Jahren noch gewesen
- Fast die Hälfte der eingebürgerten Menschen kommt aus Syrien
- Viele nutzen die doppelte Staatsbürgerschaft
Die Zahl der Einbürgerungen in Bottrop ist im Jahr 2022 mit 284 auf den höchsten Wert seit 2001 gestiegen. 42 Prozent, also 120 der Eingebürgerten kamen als syrische Flüchtlinge. Das entspricht der Entwicklung der Zahlen in ganz NRW. Der Grund: Immer mehr der zwischen 2014 und 2016 eingereisten Schutzsuchenden erfüllen die formellen Voraussetzungen für eine Einbürgerung. Hierzu zählt in der Regel eine Mindestaufenthaltsdauer von acht Jahren in Deutschland, ausreichende Sprachkenntnisse und ein gesicherter Lebensunterhalt.
Auch die sogenannten „vorzeitigen Einbürgerungen“, also mit einer Aufenthaltsdauer von unter acht Jahren, hätten zu einem Anstieg gegenüber den Vorjahren beigetragen, sagen die Statistiker von IT NRW. Diese Zahlen gibt die Bottroper Einbürgerungsstatistik allerdings nicht her, sagt Stadt-Sprecher Andreas Pläsken: „Zur Aufenthaltsdauer bezogen auf die Einbürgerung können keine Aussagen getroffen werden.“
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In NRW wurden im Jahr 2022 40.824 Personen eingebürgert und erhielten damit die deutsche Staatsangehörigkeit. Das ist der höchste Wert seit 2003. Der Anstieg um 39,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr sei maßgeblich auf die Einbürgerungen von syrischen Staatsangehörigen zurückzuführen (14.081), meldet IT NRW.
Immer mehr Bottroper Eingebürgerte behalten ihre Staatsbürgerschaft
Bei drei Viertel der Einbürgerungen (75 Prozent bzw. 30.625) im Jahr 2022 behielten die eingebürgerten Personen ihre Staatsangehörigkeit („Hinnahme von Mehrstaatigkeit“), ein Viertel erfolgte unter Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit (25 Prozent bzw. 10.199). Im Jahr 2012 lag der Anteil der Eingebürgerten mit Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit noch bei 50,1 Prozent. Dieser Anteil ist nahezu kontinuierlich von Jahr zu Jahr angestiegen.
Zur Mehrstaatigkeit der Bottroper Eingebürgerten sagt der Stadtsprecher: „Mit der Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit verwirklichen die Menschen ihre politischen Teilhabemöglichkeiten bestmöglich. Die Gründe, die bisherige Staatsangehörigkeit zu behalten, sind so vielfältig wie die Menschen selber. Es können beispielsweise sachliche, persönliche oder emotionale Aspekte sein oder eine Mischung unterschiedlicher Beweggründe.“
Im Fall der Flüchtlinge aus Syrien allerdings steht nach den Erfahrungen des Bottroper Referats für Migration ein ganz praktischer Grund hinter der doppelten Staatsbürgerschaft: Die Flüchtlinge akzeptieren die Hinnahme der Mehrstaatigkeit, „weil ein Entlassungsverfahren aus der syrischen Staatsangehörigkeit unzumutbar für die betreffenden Personen ist. Uns werden städtischerseits bei der Beantragung von deutschen Identitätspapieren nach der Einbürgerung auch kaum noch gültige Dokumente aus Syrien vorgelegt, weil auch die Beantragung aktueller Dokumente oftmals unzumutbar für die Personen ist.“
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Grundsätzlich steht das Bottroper Migrationsreferat der Mehrstaatigkeit durchaus aufgeschlossen gegenüber, sagt der Stadtsprecher: „Im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht wurde 1993 erstmals ein individueller Einbürgerungsanspruch festgelegt, welcher auf dem langfristigen und rechtmäßigen Aufenthalt im Land beruhte. Wer sich langfristig und rechtmäßig im Lande aufhält, soll sich auch in die Geschicke des Landes aktiv einbringen können. Die Möglichkeit, die bisherige Staatsangehörigkeit behalten zu können, kann auch als Ermunterung angesehen werden, individuell diesen Weg zu gehen und sich aktiv zu beteiligen, ohne zuvor eine sehr emotionale persönliche Grundsatzentscheidung treffen zu müssen. Ein Mensch kann diese Grundsatzentscheidung treffen, muss es aber nicht.“