Bottrop-Kirchhellen. Es bleibt dabei: Anwohner am Ottenschlag müssen für die Fahrbahnsanierung nach dem Kanalbau zahlen. Für andere Straßen in Bottrop zahlt das Land.

Auch wenn das Land gerade per Gesetz die Straßenbaubeiträge von Anwohnern abschafft: An einigen Straßen in Grafenwald werden Anwohner für Fahrbahnarbeiten nach Kanalbaumaßnahmen zur Kasse gebeten werden. In der Bezirksvertretung Kirchhellen hat der Fachbereichsleiter Steffen Jonek noch einmal erklärt, warum und nach welchen Kriterien in Grafenwald mit zweierlei Maß gemessen wird.

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Für die Fahrbahnsanierung nach dem laufenden Kanalbau an der Gerberstraße sowie die für Frühjahr geplanten Bauarbeiten an der Frieden- und den benachbarten Handwerkerstraßen werden die Anwohner nicht zur Kasse gebeten. Per Erlass hatte die Landesregierung verfügt, die Straßenbaubeiträge von Anwohnern rückwirkend ab 2018 zu übernehmen, und dafür einen Topf mit jährlich 65 Millionen Euro bereitgestellt. Dieser Erlass hatte die grundsätzliche Beitragspflicht der Anwohner aber noch nicht abgeschafft.

Stadt Bottrop muss ihr Straßen- und Wege-Konzept nicht mehr fortschreiben

Das soll jetzt rechtssicher nachgeholt werden durch einen Gesetzentwurf von Ministerin Ina Scharrenbach über die „Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen“. Darin wird auch geregelt: Sollten die jährlich 65 Millionen Euro zur Übernahme der Anwohneranteile für 2024 oder in den Folgejahren nicht ausreichen, schießt das Land Geld nach. Im Jahr 2028 soll das neue Gesetz auf seine Wirksamkeit überprüft werden.

Für die Stadtverwaltung entfällt mit dem neuen Gesetz unter anderen die Pflicht, ein Straßen- und Wegekonzept mit geplanten Sanierungsmaßnahmen aufzustellen und fortzuschreiben. Die Finanzverwaltung muss außerdem keine „Null-Bescheide“ mehr an die Grundstückseigentümer verschicken mit dem Hinweis: Ihr müsst zwar nichts zahlen, weil das Land die Anwohneranteile übernimmt, aber abgeschafft ist die Beitragspflicht noch nicht.

Straßenbaubeträge fällen weg, Erschließungsbeiträge nicht

Diese Befreiung betrifft aber nur die Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG), hat Jonek in der Bezirksvertretung noch einmal klargestellt. Für die anstehenden Kanalbau- und Fahrbahnmaßnahmen am Ottenschlag, an der Köhlerstraße, der Branden- und der Giesenheide, die der Fachbereich in den nächsten drei Jahren angehen will, werden die Anwohner mit „Erschließungsbeiträgen“ nach dem Baugesetzbuch zur Kasse gebeten. Dabei können je nach Grundstücksgröße fünfstellige Summen anfallen.

Am Beispiel des Ottenschlags argumentiert die Stadt so: „Im Ottenschlag wurde bislang lediglich eine Baustraße erstellt, nicht aber die endgültige Fahrbahndecke oder Gehwege. Deshalb gilt der Ottenschlag als noch nicht erstmalig hergestellt“ – auch wenn vielen Anwohnern der aktuelle Ausbauzustand völlig ausreicht. Für die „erstmalige Herstellung“ kann die Stadt die Anwohner zur Kasse bitten, mit Erschließungsbeiträgen in Höhe von 90 Prozent der „beitragsfähigen Kosten“. Die Stadt begründet diese Forderung damit, dass „der betreffende Grundstückseigentümer dadurch einen wirtschaftlichen Vorteil für sein Grundstück erhält.“ Anders als für die Straßenbaubeiträge gibt es für diese Erschließungsbeiträge keine Förderung.