Bottrop. Ab 2026 gilt ein Rechtsanspruch für die Teilnahme an der offenen Ganztagsbetreuung an der Grundschule. Bottrop baut die Plätze weiter aus.
Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Familien einen Rechtsanspruch darauf, dass ihr Grundschulkind einen Platz in der offenen Ganztagsbetreuung (OGS) bekommt. Schon jetzt besuchen in Bottrop viele Jungen und Mädchen nach dem Unterricht die OGS. Im aktuellen Schuljahr liegt die Teilnehmerquote bei gut 80 Prozent. Dennoch werden die Betreuungsplätze weiter ausgebaut.
Die Quote ist zwar bei einer insgesamt erhöhten Grundschüleranzahl im Vergleich zum Vorjahr leicht zurückgegangen, damals lag sie bei 81,5 Prozent. Doch die absoluten Zahlen der Schülerinnen und Schüler in der OGS-Betreuung sind um 123 Jungen und Mädchen gestiegen.
OGS Bottrop: Mehr Kinder mit Förderbedarf in der Betreuung
Ein besonderes Augenmerk richtet der Fachbereich Schule und Kindertagesbetreuung in diesem Zusammenhang auf die Kinder in der OGS, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben (plus 67 Kinder im Vergleich zum Vorjahr) und die aus Flüchtlingsfamilien kommen (plus 11). Fachbereichsleiterin Nadine Granow-Keysers bezeichnet es als „sehr wichtig“, dass gerade Flüchtlingskinder zum Erlernen der deutschen Sprache die OGS besuchen.
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Blickt man auf die einzelnen Schulstandorte, so gibt es dort teils OGS-Teilnehmerquoten, die aktuell bereits über 90 Prozent liegen. Das gilt für die Grundschule Grafenwald, die Richard-Wagner-Schule und die Schillerschule Teilstandort Ebel. Andere wiederum liegen unter 70 Prozent, wie die Cyriakus- und die Fürstenbergschule.
Laut Granow-Keysers gibt es aktuell auch Standorte, an denen Familien auf der Warteliste für einen OGS-Platz stehen. „Das sind aber kleine, geringe Zahlen und Familien, die nicht ad hoc wegen einer Berufstätigkeit auf eine Betreuung angewiesen sind.“
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Müssten, wenn der Rechtsanspruch ab 2026 gilt, tatsächlich für 100 Prozent der Schülerinnen und Schüler an einer Grundschule OGS-Plätze vorgehalten werden? Im Prinzip ja, sagt Nadine Granow-Keysers. Wobei der Rechtsanspruch ja nicht gleichbedeutend mit dem Wunsch nach Betreuung durch die Familien ist.
Verschiedene Experten gehen laut der Fachbereichsleiterin davon aus, dass eine 85-Prozent-Regelung ausreichend sein könnte. Sie ist da skeptischer: „Wir werden Standorte haben, die locker über 85 Prozent hinausgehen. Ich kann mir vorstellen, dass wir bei 90, 92 Prozent liegen werden.“
OGS-Ausbau wird mit 4,75 Millionen Euro gefördert
Zum Ausbau der Plätze erhält die Stadt Bottrop eine Fördersumme von 4,75 Millionen Euro. „Wir müssen noch einmal 15 Prozent drauflegen“, so Granow-Keysers. Macht eine Gesamtsumme von rund 5,6 Millionen Euro. Die voraussichtlich nicht alle Bedarfe an den Standorten decke. Gefördert werden Maßnahmen, die nach Mitte Oktober 2021 begonnen wurden und sich in die Bereiche Neubau, Umbau, Erweiterung, Sanierung, Investitionen in die Ausstattung der Angebote einordnen lassen. „Es muss darum gehen, die Anzahl der Plätze und die Qualität zu verbessern“, fasst Nadine Granow-Keysers zusammen.
Was anstehende Erweiterungsmaßnahmen angeht, verweist die Schulressort-Chefin auf die Bauplanung für die Grundschulen. „Zum Beispiel ist die Erweiterung der Fürstenbergschule seit Jahren Thema“, sagt sie. Auch an der Cyriakusschule etwa würden die Planungen weitergehen.