Bottrop. Die Teillegalisierung ist beschlossen. Auch das Rathausviertel ist betroffen. Jedoch gelten für den Konsum bestimmte Uhrzeiten und Schutzzonen.
Dem Rathausviertel droht Ungemach – in Form von Cannabis. Die Bundesregierung hat einer Teillegalisierung von Cannabis zugestimmt. Ab 1. April darf nun öffentlich gekifft werden. Allerdings nicht überall.
Grundsätzlich gilt: Wer in Bottrop künftig Cannabis legal konsumieren will, braucht Platz – sehr viel Platz. Vor allem drei gesetzliche Vorgaben sollen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen den Konsumenten den Genuss erschweren.
Auf einer interaktiven Karte im Internet ist zu erkennen, wo sich in Bottrop eine „Tüte“ angesteckt werden darf und wo nicht. Die Schutzzonen, das heißt inklusive Kindergärten, Sportstätten, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen und Schulen, sind beim Projekt des Interaktiv-Teams der Funke Mediengruppe berücksichtigt.
Zu diesen Schutzzonen muss ein Abstand von 100 Metern eingehalten werden. In diesem Radius ist das Kiffen verboten. Der vorherige Gesetzesentwurf sah noch 200 Meter vor.
Laut der interaktiven Karte wäre von der Teillegalisierung ein großer Teil der Innenstadt betroffen. In Fußgängerzonen darf jedoch nicht zwischen 7 und 20 Uhr gekifft werden. Aber was ist nach 20 Uhr, wenn auf der Gastromeile am Wochenende die Kneipen und Restaurants besucht werden?
Bottroper Innenstadt: Das sind die Kifferzonen im Rathausviertel
Zu den erlaubten Kiffer-Zonen gehören laut Liste die Straßen rund um das Rathaus, der Ernst-Wilczok-Platz, die Gastromeile vom Beginn der Gladbecker Straße bis zur Gambrinus-Statue, der Droste-Hülshoff-Platz, Luise-Hensel-Straße und ein Großteil der Kirchhellener Straße.
Den Berechnungen zufolge befinden sich im Abstand von 100 Metern keine Schulen, Kitas, Jugendzentren und Spielplätze und keine öffentlich zugänglichen Sportstätten. Der Konsum von Cannabis ist dort zwischen 20.01 Uhr und 6.59 Uhr erlaubt.
Auch an einzelnen Straßenzügen im Stadtgebiet darf, wer will, einen Joint rauchen. Der Besitz von maximal 25 Gramm Cannabis von Erwachsenen soll künftig straffrei sein. Kiffer-Orte wären etwa der Südring vom Recyclinghof der Best bis zur Straße „An der Kornbecke“ (circa 400 Meter). Oder die Prosperstraße, beginnend an der Kreuzung zur Knappenstraße, mit fast 2,3 Kilometer bis zur Bundesstraße 224.
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Auffällig ist, dass durch die Änderung von 200 auf 100 Metern Abstand zu Schutzzonen auf noch mehr Straßen in allen Bottroper Stadtteilen öffentlich gekifft werden kann.
Wer im Norden der Stadt, also in Kirchhellen, Grafenwald und Feldhausen, einen Joint rauchen möchte, hat deutlich mehr Platz zur Verfügung, muss aber auf Feldwege oder weniger besiedelte Nebenstraßen ausweichen. Denn die Ortskerne von Grafenwald und Feldhausen sowie der Dorfkern von Kirchhellen gehören nahezu flächendeckend zur Verbotszone.