Bottrop. Die Pflege von Angehörigen in Seniorenheimen wird immer teurer. Hier gibt die Verbraucherzentrale Tipps, wie man sich finanzielle Hilfe holt.

Ein Platz im Pflegeheim wird immer teurer. Laut der Bottroper Verbraucherzentrale sind in NRW die Kosten in den vergangenen Monaten auf durchschnittlich 2858 Euro im Monat gestiegen. Es gibt verschiedene Leistungen, die beantragt werden können, um die Finanzierung zu stemmen.

Teure Pflege: Diese Tipps gibt die Bottroper Verbraucherzentrale

  • Wohngeld: Das Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Mietkosten. Auch Heimbewohner haben hierauf unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch. Wohngeld gibt es, wenn die Mietkosten nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen gedeckt werden können. Die Berechnung des Einkommens erfolgt individuell. Als Vermögen gelten Ersparnisse, Grundbesitz oder andere Werte. Das Schonvermögen liegt in der Regel bei 60.000 Euro, bei Partnern sind es 90.000 Euro. In dem Antrag müssen daher die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse mitgeteilt werden. Außerdem dürfen Wohngeldbezieher keine anderen Sozialleistungen wie Hilfe zur Pflege beziehen. Wie hoch das Wohngeld letztlich ausfällt, richtet sich nach den Mietkosten.
  • Pflegewohngeld: In NRW gibt es das sogenannte Pflegewohngeld. Darüber kann ein Teil der Kosten im Pflegeheim, nämlich die Investitionskosten, ganz oder teilweise finanziert werden. Pflegewohngeld können Bewohner und Bewohnerinnen eines Pflegeheims ab dem Pflegegrad 2 erhalten, wenn sie einen finanziellen Bedarf haben. Bei der Berechnung des Bedarfs prüft das Sozialamt, ob das eigene Einkommen ausreicht, um die Kosten im Pflegeheim zu decken. Auch das Vermögen wird bei der Berechnung herangezogen. Der Schonbetrag liegt hier bei 10.000 Euro, bei Partnern sind es 15.000 Euro.
  • Hilfe zur Pflege: Reicht das eigene Einkommen und Vermögen nicht aus, um die restlichen Kosten im Pflegeheim zu finanzieren, kann ein Anspruch auf Hilfe zur Pflege bestehen. Das Sozialamt prüft auch hier zunächst, ob ein Bedarf besteht. Voraussetzung ist, dass Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Heimkosten zu decken. Für die Heimkosten muss bis auf wenige Ausnahmen das gesamte Einkommen und Vermögen genutzt werden. Außen vor bleibt ein Schonbetrag in Höhe von 10.000 Euro, bei zwei Personen in Höhe von 20.000 Euro.

Antragstellung: Alle drei staatlichen Hilfen sollten frühzeitig beantragt werden, rät die Verbraucherzentrale. Denn die Leistungen werden immer nur ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt – also in keinem Falle rückwirkend. Alle drei staatlichen Hilfen sind beim Sozialamt zu beantragen. Entsprechende Formulare zur Antragstellung gibt es dort auch online.

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Wer unsicher ist, kann die Pflegeeinrichtung, das Sozialamt, Pflegeberatungsstellen oder Pflegestützpunkte um Unterstützung bitten. Bei konkreten Fragen rund um Einkommen und Vermögen – wie zum Beispiel zur Berechnung des Einkommens, Rückforderung von Schenkungen oder zum Schonvermögen – ist es ratsam, einen Fachanwalt für Familienrecht oder Sozialrecht zu kontaktieren.

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Weitere Infos bei der Verbraucherzentrale NRW in Bottrop, 02041 5671601, bottrop@verbraucherzentrale.nrw