Bottrop. Seit Januar gilt das neue „Wohngeld plus“. Das Bürgerbüro ist für die Bearbeitung zuständig. Wer Wohngeld beantragen darf und wo es Hürden gibt.

Circa 1000 Berechnungen für das neue „Wohngeld plus“ sind alleine für Januar im städtischen Bürgerbüro eingegangen. Als „sehr anspruchsvoll“ und „eine Herausforderung“ bezeichnet die Leiterin Monika Heisterklaus diese Aufgabe für ihre Mitarbeiter. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2021 wurden 3369 Berechnungen durchgeführt.

Jeder der drei Mitarbeiter bearbeitete bisher ca. 1000 Anträge in einem Jahr. Nun sind es schon knapp 1000 in einem Monat. In Voraussicht dessen, was im Zuge der Gesetzesreform passieren wird, hat die Stadtverwaltung personell aufgestockt. „Wir haben das Team verdoppeln können, von drei auf sechs Mitarbeiter“, sagt Monika Heisterklaus. Das Wohngeld ist durchschnittlich von 180 auf 370 Euro erhöht worden. Die gezahlten Beiträge für Januar 2023 in Bottrop belaufen sich laut Heisterklaus auf 1,6 Millionen Euro. Darin enthalten ist der zur Reform gehörende dauerhafte Heizkostenzuschuss.

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Jedoch bereitet die digitale Infrastruktur Probleme. Denn das Wohngeld ist ein vom Bund und vom Land NRW zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Aber es dauert voraussichtlich noch bis April dieses Jahres bis die Software und das notwendige zentrale IT-Verfahren auf die neue Rechtslage umgestellt und angepasst sind. In dem Fall sind den Kommunen, so auch Bottrop, die Hände gebunden. „Wir wollen aber niemanden im Regen stehenlassen“, betont die Leiterin des Bürgerbüros. „Wir arbeiten mit Vorauszahlungen bei denen, die einen neuen Antrag gestellt haben.“ Bei denjenigen, die bereits Wohngeld bezogen und keinerlei Änderungen angegeben haben, wird der bisherige Betrag bezahlt.

Zuletzt verkündete sie im Sozialausschuss, „dass alle Anträge zur Auszahlung bearbeitet werden konnten“. „Bei Vorlage aller Unterlagen erhalten die Antragstellerinnen und Antragsteller noch im Antragsmonat eine Zahlung.“ Die Auszahlung ist „in annähernd berechtigter Höhe“ erfolgt. „Eventuelle Differenzen zum tatsächlichen Anspruch werden ab April ab Erhalt des funktionierenden IT-Verfahrens in jedem Falle noch ausgezahlt“, so Heisterklaus.

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Es gibt noch eine Hürde, die bewältigt werden muss, und die die städtische Wohngeldstelle auch vermutlich bis April beschäftigen wird. Der Versand der Bescheide im Januar hat sich verzögert. Das Wohngeld war auf dem Konto. „Die Betreffenden wussten nicht genau, wie sich die Auszahlung zusammensetzt.“ Wie hoch ist der Anteil des Wohngeldes, was davon ist der Heizkostenzuschuss? Erst als der Bescheid ins Haus flatterte, hatten sie Gewissheit. Bis dahin hatten viele in der Wohngeldstelle angerufen und wünschten sich Erklärungen. „Wir hoffen, dass es bei künftigen Zahlungen besser läuft“, sagt Heisterklaus.

Weniger Anträge dürften es in Bottrop nicht werden. In den vergangenen Jahren hat das Bürgerbüro bei den Fallzahlen ohnehin schon einen Anstieg verzeichnet. Daran wird sich wahrscheinlich in Zeiten der Energiekrise nichts ändern. „Mit dem ersten Ansturm sind wir gut zurechtgekommen. Uns ist aber bewusst, dass sich noch mehr Bottroperinnen und Bottroper im Laufe der Zeit melden werden.“

Monika Heisterklaus weiter: „Wir gehen davon aus, dass wir noch nicht alle erreicht haben, die einen Antrag stellen könnten.“ Diejenigen, die für einen Anspruch in Frage kommen, sind insbesondere Geringverdiener/ Mindestlohnempfänger, Rentner, Heimbewohner und alleinerziehende Elternteile. Wer einen Antrag abgeben möchte, kann dies in Papierform oder online erledigen. Ein gültiger Mietvertrag oder die Eigennutzung einer Immobilie ist Voraussetzung. In der Regel ist der Bewilligungszeitraum 12 Monate, in Ausnahmen bis zu 16 Monate. Wohngeld muss nicht zurückgezahlt werden, wenn es rechtmäßig ausgezahlt wurde.

Bürgerbüro Bottrop: „Aus Scham gehen sie nicht zur Wohngeldstelle“

Ein Grund, warum sich weitere mögliche Wohngeld-plus-Empfänger aus Bottrop bisher nicht gemeldet haben, ist der Kopf. „Wir erleben in Gesprächen, dass der Weg zur Wohngeldstelle mit Scham behaftet ist“, sagt Monika Heisterklaus. „Es ist ihnen unangenehm, weil sie ihr ganzes Leben gearbeitet haben und dann zum ersten Mal auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind.“

Das Bürgerbüro empfiehlt den Wohngeldrechner des Landes www.wohngeldrechner.nrw.de. Wer sich nicht sicher ist, kann alternativ einen Termin im Bürgerbüro vereinbaren und sich informieren.

Flyer zum Wohngeld

Die Stadt Bottrop hat, um auf das Thema „Wohngeld“ hinzuweisen, einen Flyer entwickelt. Dieser wird per E-Mail und in Druckversion in sämtlichen Beratungsstellen und Quartiersbüros ausgelegt. Das teilte Monika Heisterklaus, Leiterin des Bürgerbüros, mit.

Insofern gestattet, soll der Flyer im Stadtgebiet an Orten des täglichen Bedarfs wie Bankfilialen, Lebensmittelgeschäften, Bäckereien, Apotheken, Drogerien etc. erhältlich sein.

Die Öffnungszeiten des Bürgerbüros: Montag und Dienstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8 bis 13 Uhr und am Donnerstag von 8 bis 18 Uhr. Der Besuch ist ohne Termin möglich.