Bottrop-Kirchhellen. Die Verfüllung der Sandgruben bremst noch die Entwicklung des neuen Gewerbegebietes. Die Stadt Bottrop hat die Flächen aber schon geordnet.
Seit 2006 plant die Stadt Bottrop Am Flugplatz Schwarze Heide ein neues Gewerbegebiet auf 10 Hektar Fläche, soviel wie ein gutes Dutzend Fußballfelder. Parallel dazu lief ein großer Flächentausch in der Kirchheller Heide, damit die Stadt sich den Grundbesitz für das Gewerbegebiet sichern konnte. Diese „Umlegung“ ruht seit 2013, weil auf den geplanten Gewerbeflächen wieder Sandgruben ausgehoben wurden. Die Stadt hat dennoch ihre Hausaufgaben gemacht, sagt Achim Petri, Leiter des Katasteramtes: „Wir verfügen über fast alle Grundstücke, die wir brauchen.“
Ursprünglich hatten Hünxe und Bottrop gemeinsam den „interkommunalen Gewerbepark Flugplatz Schwarze Heide“ entwickeln wollen. Doch als das Oberverwaltungsgericht Münster den beiden Städten im Jahr 2007 deutlich zu verstehen gab, dass ein Kläger gegen diese Bebauungspläne wohl Recht bekommen würde, verloren die Planer in Hünxe das Interesse - und den Glauben an den Erfolg der Bottroper Bemühungen. Während in Bottrop ein neuer Bebauungsplan aufgestellt und beschlossen wurde, wurde der Hünxer Bebauungsplan nie rechtskräftig. Hünxes Bürgermeister Hermann Hansen kritisierte im Mai 2011: Bottrop müsse „langsam in die Gänge kommen“.
Kam Bottrop dann auch. Parallel zum neuen Bottroper Bebauungsplan, der 2011 rechtskräftig wurde, nahm auch der Umlegungsausschuss einen zweiten Anlauf. Er hat den Auftrag, Grundstücke so neu zu ordnen, dass sie dem Zweck des Bebauungsplanes dienen.
So funktioniert die Umlegung in Kirchhellen
Dazu werden aus „Entwurfsgrundstücken“ eine „Umlegungsmasse“ gebildet. Daraus werden öffentliche Verkehrs- und Grünflächen aussortiert und der Rest der Flächen in zweckmäßig nutzbare „Zuteilungsgrundstücke“ aufgeteilt. Wer am Ende ein Grundstück bekommt, das weniger wert ist als sein „Entwurfsgrundstück“, kann entschädigt werden mit Geld oder einem Grundstück außerhalb des Umlegungsgebietes. Petri: „Niemand soll bei einer Umlegung ein Verlustgeschäft machen.“ So entsteht am Ende der Umlegungsplan, der die Umverteilung regelt.
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So lange müssen aber weder ansiedlungswillige Investoren noch die Bottroper Wirtschaftsförderung warten. Dafür gibt es den Paragrafen 76 des Baugesetzbuches, in dem steht: „Mit Einverständnis der betroffenen Rechtsinhaber können die Eigentums- und Besitzverhältnisse für einzelne Grundstücke (...) geregelt werden, bevor der Umlegungsplan aufgestellt ist.“
„Wenn ein Investor käme, könnten wir ihm sofort Flächen anbieten“
Heißt im Fall des künftigen Gewerbegebietes: Seit 2014 hatte Euroquarz, weil in Sachen Gewerbegebiet nichts passierte, auf alte Abgrabungsrechte gepocht und dort Sand abgebaut. Zunächst einmal müssen die Sandgruben ordnungsgemäß verfüllt und die schmale Flugplatzstraße muss zu einer zentralen Zufahrt ausgebaut werden. Aber: Schon jetzt oder während der weiteren Erschließung könnten sich Investoren einen Platz im Gewerbegebiet sichern. Das geht mit einer Regelung auf der Basis des Paragrafen 76. „Wenn ein Investor käme, könnten wir ihm sofort Flächen anbieten.“ Dann spart der Käufer beim Kauf Notar- und Grundbuchkosten, weil seine Fläche von Amts wegen „aus der Umlegung entlassen“ und das auch im Grundbuch dokumentiert wird.
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Und wenn Beteiligte an der Umlegung mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind? Dann können sie mit einem „Antrag auf gerichtliche Entscheidung“ vor Spezialgerichte ziehen. In der ersten Instanz wäre das die Baulandkammer des Landgerichts Arnsberg, in zweiter der Baulandsenat beim Oberlandesgericht Hamm und schließlich der Bundesgerichtshof. So weit wird es in Kirchhellen nicht kommen, hofft Petri: „Wir versuchen immer, alles einvernehmlich zu regeln.“