Bottrop. Die Waldbrände in Südeuropa treffen auch Bottroper Urlauber. Welche Rechte haben Reisende jetzt und bekommen sie ihr Geld zurück?

Der Sommerurlaub ist schon lange gebucht und bezahlt, doch nun machen Waldbrände in Südeuropa den Urlaubern einen Strich durch die Rechnung. So geht es aktuell auch vielen Bottropern, die für die Sommermonate eine Reise nach Griechenland, Italien oder ein anderes südeuropäisches Land gebucht haben. Was können Urlauber nun tun, wenn das Reiseziel von Waldbränden betroffen ist?

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Zunächst können die meisten Urlauber beruhigt sein. Denn grundsätzlich gilt: Brennt es am Urlaubsort, können Pauschalreisende ihre Reise absagen und ihr Geld vollständig zurück bekommen. Möglich sei dies laut Iwona Husemann, Reiserechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale NRW, da Waldbrände rechtlich als akute Gefahrenlage eingestuft werden.

Wer bereits vor Ort ist, bekommt in der Regel nicht den gesamten Reisepreis erstattet

„Bei akuter Gefahrenlage durch Waldbrände am Urlaubsort können Pauschalreisende meist ohne Probleme vom Vertrag zurücktreten oder die Reise vorzeitig abbrechen“, sagt sie. Als akute Gefahrenlage zählt laut der Verbraucherzentrale NRW extreme Hitze jedoch nicht. Wem es am Urlaubsort also lediglich zu heiß ist, ohne dass Waldbrände vorherrschen, der hat keine rechtliche Grundlage, um die Reise erstattet zu bekommen.

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Etwas komplizierter ist die Geld-Rückerstattung jedoch bei bereits angetretenen Reisen in die Waldbrandgebiete. Wer bereits vor Ort ist, bekommt in der Regel nicht den gesamten Reisepreis erstattet, sondern kann „für die nicht genutzten Reiseleistungen eine Erstattung verlangen“, so die Verbraucherzentrale. Reisende haben im aktuellen Fall jedoch das Recht auf eine unverzügliche Rückbeförderung beim frühzeitigen Reiseabbruch, die vom Reiseveranstalter gezahlt werden muss.

Wer seine Pauschalreise hingegen fortsetzen will, der kann je nach Situation vor Ort ebenfalls einen Teil seines Geldes zurückfordern. „Dies ist etwa dann möglich, wenn einzelne Reiseleistungen wie Transport, Verpflegung, Unterkunft oder Ausflüge nicht mehr dem gebuchten Standard entsprechen oder sogar ganz ausfallen“, heißt es.

Bottroper Reisebüro meldet: „Von uns sind immer noch Leute vor Ort“

Auch im Reisebüro Schönweg haben Bottroper ihren Griechenlandurlaub gebucht. Einige von Ihnen sind noch immer vor Ort
Auch im Reisebüro Schönweg haben Bottroper ihren Griechenlandurlaub gebucht. Einige von Ihnen sind noch immer vor Ort © FUNKE Foto Services | Ingo Otto

Und auch Bottrops Reisebüros sind von den aktuellen Reiseabbrüchen betroffen. Denn auch hier haben Bottroper bereits vor Monaten Reisen beispielsweise nach Rhodos gebucht. „Von uns sind aktuell immer noch Leute vor Ort“, weiß Jörg Bielinski vom Reisebüro Schönweg. Trotz der aktuellen Naturkatastrophe auf der griechischen Insel würden immer noch Bottroper Kunden des Reisebüros nach Rhodos fliegen und ihre Reise antreten, erzählt er.

Aber er betreue auch Reiseabbrecher, die in den letzten Tagen vor Ort evakuiert werden mussten. „Wir haben mit unseren Kunden vor Ort telefoniert. Sie haben die Nächte in einer Turnhalle verbracht und sind nun zurück“, so Bielinski. Er sei von der enormen Hilfsbereitschaft der Griechen berührt. „Für die Griechen selbst ist es ja noch viel schlimmer als für die Touristen. Die ärgern sich über einen abgebrochenen Urlaub, aber die Einwohner haben teilweise alles verloren“, beschreibt er die Situation.

„Da erkennt man aber auch die Vorteile des Reisebüros im Vergleich zu den großen Online Portalen. Die Online-Bucher stehen alleine da“, kritisiert er. Und auch die Stornierung von noch ausstehenden Reisen sei bei ihm einfach. So können Kunden eines großen Reiseanbieters bei ihm beispielsweise noch bis Ende August stornieren, unabhängig von der Rechtslage der einzelnen Fälle.

Bei einzeln gebuchte Reiseleistungen ist die Stornierung deutlich schwieriger

Im Gegensatz zu den Pauschalreisenden, ist es für Einzelreisende hingegen deutlich schwieriger, Geld für eine gebuchte Reise zurückzubekommen. „Solange eine individuell gebuchte Unterkunft zugänglich und ohne Gesundheitsgefahr bewohnbar ist, sind Reisende auf die Kulanz des Anbieters angewiesen“, so die Verbraucherzentrale.

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Noch schwieriger wird es, wenn Bottroper ihre Unterkunft direkt im Ausland gebucht haben. In diesem Fall gilt das Recht des jeweiligen Landes und die Geld-Rückzahlung kann sich als schwierig erweisen. Bei einzeln gebuchten Flügen hingegen gilt europäisches Recht und Reisende können zwischen einer Erstattung des Preises oder einem Ersatzflug zu einem anderen Zeitpunkt wählen. Eine Reiserücktrittsversicherung greift im Falle der Waldbrände nicht, da diese nur im Krankheitsfall wirksam wird.