Bottrop. Die Erbfolge ist auch ohne Testament geregelt. Dennoch kommt es oft zu Streitfällen. Wie man diese vermeidet, zeigte ein Rechtsanwalt in Bottrop.
Das Thema Vererben und Vorsorge ist offenbar wichtig für die Menschen in Bottrop. Die Veranstaltung im S-Punkt der Sparkasse „Das richtige Testament – und was davor noch wichtig ist“ war nach kurzer Zeit ausgebucht.
Gerade bei dieser sensiblen Thematik sind die Menschen verunsichert: „Wenn man älter wird, macht man sich schon Gedanken über all das“, hieß es aus der Zuhörerschaft. Manche Paare wollen einfach wissen, „ob wir schon alles richtig gemacht haben“, andere wollen „alles richtig machen“ oder sich informieren, „ob wir überhaupt etwas machen sollen“.
Rechtsanwalt: Juristische Streitfälle kommen häufig vor
Den Vortrag hielt Rechtsanwalt Falko Andersson von der Deutschen Nachlass, der den rechtlichen Rahmen absteckte. Niemand müsse ein Testament zu machen, denn die gesetzliche Erbfolge sei im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Allerdings sei die Nachlassplanung oft schwierig, juristische Streitfälle kämen häufig vor, denn die Familienverhältnisse durch Scheidungen, neue Partnerschaften, Patch-Work-Familien seien nicht immer einfach. Vermögen wecke auch oft „Begehrlichkeiten“ und „Diskussionen“ gebe es immer dann, wenn nicht alles geregelt sei.
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Eine gute letztwillige Verfügung regelt den Willen des Erblassers genau nach dessen Vorstellungen. Das Testament kann mit der kostenpflichtigen Hilfe eines Notars, aber auch eigenständig verfasst werden. Es ist dann aber nur wirksam, wenn es dabei handschriftlich erstellt wird. Neben Namen und Unterschrift sollte es auch den Ort und das Datum enthalten und klar und deutlich verfasst sein, um falschen Interpretationen vorzubeugen. Auch das eigenhändige Testament kann beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt werden.
Bekannt und beliebt ist das sogenannte „Berliner Testament“, bei dem sich die Ehegatten gegenseitig als Erben einsetzen und die Kinder erst nach dem Tod des Letztversterbenden erben. Der Fachanwalt ging in seinem Vortrag auf viele Besonderheiten wie Pflichtteile, Erbschaftssteuern, Vor- und Nacherben, Auflagen oder Testamentsvollstreckung ein, die im jeweiligen Einzelfall in Beratungen berücksichtigt werden müssten.
Informationen zu Vorsorge und Betreuung sind ebenfalls gefragt
„Besonders beim Thema Betreuung gibt es anscheinend noch viele Fehlinformationen“, meint Patrick Hötten, Leiter Kommunikation bei der Sparkasse, „deshalb wollen wir die Menschen in Kontakt mit Ansprechpartnern bringen.“
Diese Ansprechpartner informierten an Info-Tischen über ihre Aufgaben und Arbeitsgebiete. Der Betreuungsverein des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) und der Evangelische Betreuungsverein übernehmen die gesetzliche Betreuung für Erwachsene, die aufgrund ihrer Verfassung die Dinge in Bezug auf Finanzen, Behörden oder Rechtsfragen nicht mehr selbst regeln können. Man berät auch über Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung.
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Der Ev. Betreuungsverein übernimmt dazu noch Pflegschaften für Minderjährige, zur Zeit besonders gefragt bei der Vielzahl unbegleiteter jugendlicher Asylbewerber. Vertreten war auch die Förderstiftung Diakonisches Werk, die Erbe und Vermächtnisse verwaltet und damit gemeinnützige Projekte unterstützt.