Bottrop. . Was geschieht, wenn jemand seine Angelegenheiten nicht mehr selber regeln kann? Dann kann das Amtsgericht einen rechtlichen Betreuer einsetzen.

„Der Betreuer kümmert sich gar nicht!“ Immer mal wieder wenden sich Betroffene mit Beschwerden über ihren Betreuer oder ihre Betreuerin an die Zeitung. Sie fühlen sich allein gelassen und schlecht vertreten, haben das Gefühl, rechtlos zu sein. Stimmt das? Was ist eigentliche eine Betreuung?

Das Betreuungsgesetz trat im Jahr 1992 in Kraft

Bis 1992 gab es in Deutschland noch Entmündigungen. Damals wurde den Betroffenen die Geschäftsfähigkeit entzogen und sie bekamen einen Vormund. Dann wurde das Betreuungsgesetz eingeführt, das inzwischen mehrfach ergänzt worden ist.

Die gesetzlichen Betreuer erhalten eine Entschädigung für ihre Arbeit. Das sind bei pro Jahr 400 Euro für Angehörige. Berufsbetreuer bekommen eine Fallpauschale pro Quartal, deren Höhe sich nach der Qualifikation der Betreuer richtet.

Auskunft darüber kann Elmar Schachten geben, einer von zwei Richtern am Bottroper Amtsgericht, die sich um rechtliche Betreuungen kümmern. „Wir haben etwa 2200 Fälle“ erklärt er. Das sind Erwachsene, die sich aufgrund einer psychischen Erkrankung, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht um ihre Belange kümmern können und bei denen auch andere Hilfesysteme nicht mehr ausreichen. Viele darunter sind ältere Menschen mit Demenz.

Betreuung ist zeitlich befristet

„Gegen den Willen der Betroffenen können Betreuungen nur in Ausnahmefällen eingerichtet werden“, betont Richter Schachten gleich vorneweg. Solche Ausnahmen können Einschränkungen der Betroffenen wegen einer Demenz, Psychose oder einer Suchterkrankung sein. Eine Betreuung werde immer nur zeitlich befristet ausgesprochen und nach Ablauf überprüft, sagt er.

Die Betreuer müssen einmal im Jahr einen Bericht abgeben und werden durch die zuständigen Richter kontrolliert. Die Betreuer dürfen nur in festgelegten Bereichen für die Betroffenen handeln, das sind Vermögens- und Wohnungsangelegenheiten oder die Gesundheitsfürsorge.

Bekommen Betreute wildfremde Menschen an die Seite gestellt? „In der Regel sind Angehörige die Betreuer“, sagt Schachten. „Bei unseren 2200 Fällen haben wir nur 40 Berufsbetreuer.“ Die werden immer dann bestellt, wenn es keine (volljährigen) Angehörigen gibt, die sich kümmern wollen oder können. Dazu gibt es Ehrenamtliche über Betreuungsvereine.

Vorsorgevollmacht wäre das beste

Was passiert, wenn Betroffene mit ihrem Betreuer unzufrieden sind? „Manchmal tauschen wir Betreuer aus“, sagt Richter Schachten. Immer dann, wenn es berechtigte Kritik gebe oder wenn Betreuer und Betreuter nicht miteinander klar kommen. „Am Geld gibt es die häufigsten Reibereien“, sagt er aus Erfahrung und nennt das Beispiel einer Frau, die sich regelmäßig beschwere, weil ihr Taschengeld nicht reiche. „Aber daran kann der Betreuer nichts ändern“, sagt Schachten. „Es steht nur ein bestimmtes Budget zur Verfügung und der Betreuer teilt es ein.“

Am einfachsten wäre es, wenn jeder selber rechtzeitig schriftlich, notariell eine Vorsorgevollmacht abgeben und eine Vertrauensperson als Bevollmächtigten benennen würde, wünscht sich der Betreuungsrichter. Das würde rechtliche Betreuungen nämlich überflüssig machen: „Mit einer Vorsorgevollmacht kann man alle seine Angelegenheiten regeln. Vordrucke gibt es bei der Stadt.“ Dann bliebe zusätzlich nur noch übrig, bei seiner Bank persönlich zu regeln, wer eine Kontovollmacht erhält. Das erfordern die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken.