Bottrop. Nach spätestens 30 Jahren läuft die Liegezeit von Gräbern auf Friedhöfen in Bottrop ab. Was passiert dann mit Asche und nicht verwesten Knochen?

Im vergangenen Jahr ist Bottrop der „Charta Friedhofskultur“ beigetreten. Darin geht es um Erhalt und Weiterentwicklung der städtischen Bottroper Friedhöfe. Anstoß für die verstärkte Auseinandersetzung mit diesen zunächst der Trauer vorbehaltenen Orten, war die Aufnahme der Deutschen Friedhofskultur in die Liste des Immateriellen Kulturerbes der Unesco.

Zu Friedhofskultur gehört aber nicht nur die Pflege und Ausstattung, der Erhalt historischer Grabstätten oder Ehrengräber, sondern immer auch der Umgang mit den sterblichen Überresten der dort Bestatteten. Eine Frage, die sich vor allem bei dem sogenannten Ablauf der Liegezeit stellt. Kurz: Was passiert mit den Urnen und deren Inhalt oder mit Knochen- oder Schädelfragmenten von Erdbestatteten, wenn die Ruhezeit der Grabstellen abgelaufen ist und Angehörige diese Grabstellen aufgeben?

Pietätvoller Umgang mit Gräbern und menschlichen Überresten ist selbstverständlich

Ein pietätvoller Umgang mit den Gräbern gehört für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der städtischen Friedhöfe unbedingt dazu. Das sagt Helmut Lüchtefeld, Sachgebietsleiter für die acht städtischen Bottroper Friedhöfe im Fachbereich Umwelt und Grün. „Wenn die Ruhefrist für ein Urnengrab nach 25 Jahren – das gilt für Erd- als auch für Grabkammern in Kolumbarien – abgelaufen ist, wird die Kapsel mit der Asche entnommen und zum Aschestreufeld auf dem Westfriedhof gebracht“, so Lüchtefeld.

Nach dem Wegfall des Feldes in Kirchhellen, ist der Bereich auf dem Westfriedhof der einzige seiner Art in der Stadt. Und dort werde dann auch die Asche der Verstorbenen von allen Bottroper Friedhöfen verstreut, deren Ruhezeit abgelaufen ist.

Angehörige gedenken ihrer Verstorbenen an verschiedenen Orten - wie hier auf dem Parkfriedhof - nicht nur an individuell gestalteten Gräbern.  Der pietätvolle Umgang mit möglichen sterblichen Überresten bei Neubelegung oder Einebnung eines Grabes ist daher besonder wichtig.
Angehörige gedenken ihrer Verstorbenen an verschiedenen Orten - wie hier auf dem Parkfriedhof - nicht nur an individuell gestalteten Gräbern. Der pietätvolle Umgang mit möglichen sterblichen Überresten bei Neubelegung oder Einebnung eines Grabes ist daher besonder wichtig. © FUNKE Foto Services | Heinrich Jung

Auch bei Erdbestattungen geht es nach Ende der Ruhefrist sorgsam zu. Die ist ebenfalls auf 25 Jahre festgesetzt. „Lediglich auf dem Parkfriedhof beträgt sie 30 Jahre, das hat mit der Beschaffenheit des Bodens zu tun, der dort besonders schwer ist, wodurch die natürlichen Verwesungsprozesse länger dauern“, erklärt der Friedhofsfachmann. Wenn es doch dazu kommt, dass bei Neu- oder Wiederbelegung einer Grabstätte Knochenfragmente gefunden werden, würden die auf einer tieferen Ebene beigesetzt und darüber erst neu bestattet. Lediglich auf dem Alten Friedhof an der Horster Straße würde man Gebeine, die aufgrund von Arbeiten gefunden werden, in einem neuen Grab beisetzen, so Helmut Lüchtefeld.

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Schädel und Knochen gefunden bei Neugestaltung des Bottroper Kirchplatzes

Anders sei es in den 60er-Jahren gewesen, als man den Platz neben der Cyriakuskirche neu gestaltet hat. „Dass die gesamte Umgebung um die alte Kirche jahrhundertelang auch Friedhof war, hatte man damals schlicht vergessen“, so der Bottroper. Da sei es vorgekommen, dass man Erdaushub von dort auf die Deponie gefahren habe und dann zum Teil Schädel oder Knochen aufgetaucht seien. Lediglich bei Grabungen innerhalb der Kirche während der Renovierung sei man dann – nicht zuletzt durch Arno Heinrich vom Heimatmuseum – vorsichtiger geworden. So etwas würde heute natürlich nicht mehr passieren, weiß Lüchtefeld.

Zwar nimmt auch in Bottrop die Erdbestattung zugunsten von Urnenbeisetzungen kontinuierlich ab. „Aber derzeit sind es noch knapp 40 Prozent, die hier klassisch beerdigt werden.“ Das gelte beispielsweise auch für das Bottroper „Kumpelfeld“ auf dem Ostfriedhof. Dieses jüngst speziell für ehemalige Bergleute reservierte Feld stoße auf breiteres Interesse, auch für klassische Erdbestattungen im Sarg. „Ich persönlich finde die Idee toll, Themenfriedhofsbereiche werden ja auch in anderen Städten wie Duisburg gut angenommen“, so Helmut Lüchtefeld.

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Klimawandel beeinflusst auch die Baumauswahl auf Bottrops Friedhöfen

Ein anderer Aspekt macht ihm und den Mitarbeitern eher Sorgen: Die Kostenentwicklung, nicht zuletzt durch den Klimawandel. Auf Friedhöfen, deren Boden nicht so gut das Wasser hält, wie der Parkfriedhof, müssten immer öfter Bäume aufgrund von Trockenheit oder Schädlingsbefall ersetzt werden. Nachschub bei entsprechenenden Arten werde knapper und teurer, da auch die Baumschulen inzwischen Probleme mit dem Baumnachwuchs hätten, so der Fachmann von Umwelt und Grün.

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Hauptsächlich setze man nun auf Esche, Ahorn, bestimmte Eichenarten aber auch Exotischeres wie Gingko oder Sophora, die vor allem mit Hitze und Trockenheit besser zurechtkommen. Einen Anstieg der Friedhofsgebühren hat es bis jetzt noch nicht gegeben. Aber der soll kommen, Ende das Jahres, spätestens Anfang 2024.

Das kosten Grabstellen zurzeit in Bottrop

Laut Friedhofssatzung variieren die Kosten für für eine Grabstelle auf den acht Bottrop Friedhöfen nach Art und Größe. Auf einer klassischen Familiengrabstätte kostet es pro Grabstelle 1885 Euro. Ein anonymes Reihengrab kostet 1490 für eine Urne 559 Euro. Eine Urnenfamiliengrabstätte für vier Urnen: 917 Euro.

Am teuersten ist eine Wiesenpflege-Familiengrabstätte mit 3282 Euro pro Grabstelle. Ein Wiesenpflege-Reihengrab kostest 2070 Euro.

Urnenbaumgräber schlagen mit 1125 bis 184 Euro zu Buche. Urnenkammergräber kosten zwischen 1725 und 1883 Euro. Bei allen Angaben handelt es ich nur um Kosten für die Grabnutzungsrechte. Bestattungs- und Bestatterkosten fallen zusätzlich an. (Quelle: Gebührensatzung für Friedhöfe der Stadt Bottrop)