Bottrop. Für Speisen und Getränke „to go“ müssen jetzt auch Mehrwegbehälter angeboten werden. Bottroper Gastronomin zeigt Vor- und Nachteile auf.
Verpackungsmüll bei Speisen und Getränken „to go“ vermeiden: Kundinnen und Kunden, denen das ein Anliegen ist, haben es seit Jahresanfang leichter. Sie haben jetzt das Recht, ihr Essen in Mehrwegbehältern mit heim zu nehmen. Doch die neue Mehrwegpflicht betrifft nicht alle Gastro-Betriebe gleich. Tina Große-Wilde, Bottroper Gastronomin und Präsidiumsmitglied im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga), zeigt Vor- und Nachteile auf.
Mehrwegpflicht: „Wir reden nur von einer Alternative“
Zunächst einmal: „Wir reden nur von einer Alternative“, verdeutlicht Tina Große-Wilde. Wer Essen außer Haus in Einwegplastik anbietet – zum Beispiel in Menü-Boxen aus Kunststoff – muss Mehrwegbehälter bereit halten. Der Kunde kann sich dann entscheiden, ob er die Ein- oder Mehrwegvariante wählt.
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Verpackungen komplett aus Papier oder Pappe, das können zum Beispiel Pizzakartons ohne Kunststoffbeschichtung sein, sind in der Regel nicht betroffen. Außer es handelt sich um Getränkebecher, für diese muss in jedem Fall eine Mehrwegvariante angeboten werden. Die Betriebe dürfen dann jeweils Pfand nehmen.
Apropos Betriebe: „Es gibt eine Ausnahmeregelung für kleine Betriebe“, erklärt Tina Große-Wilde. Darunter verstanden werden Betriebe mit maximal fünf Mitarbeitenden und einer Ladenfläche unter 80 Quadratmetern. „Das ist also jede Pizzeria, jeder Dönerladen an der Ecke“, verdeutlicht die Dehoga-Vertreterin. „Also die typischen Take-away-Läden!“ Was bedeute, dass diejenigen, die im Grunde am meisten „to go“-Geschäft haben, auf den ersten Blick gar nicht in die Mehrwegpflicht involviert seien.
Das mag man absurd finden. Tina Große-Wilde zeigt aber ein gewisses Verständnis für diese Ausnahmeregelung, da die Einrichtung eines Mehrweg-Angebots ja auch mit Kosten verbunden sei, die einen kleineren Betrieb gleich stärker belasten würden.
Mehrweg: Anschluss an überregionales Pool-System möglich
So könne man sich als Gastro-Betrieb zwar zum Beispiel einem überregionalen Poolsystem anschließen. Dann wird das Mehrweggeschirr gestellt – und kann vom Kunden bei allen Gastro-Betrieben abgegeben werden, die dem gleichen Poolsystem angeschlossen sind; auch in einer anderen Stadt. „Schon mehrere Firmen haben sich da Systeme ausgedacht, da gibt es ein paar gute Sachen“, so Große-Wilde. „Aber der Betrieb zahlt dafür immer eine Einrichtungsgebühr und zum Teil auch monatliche Gebühren.“
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Wem Nachhaltigkeit aber wichtig ist, der kann als Kunde auch beim Essenskauf in einem kleinen Imbiss Müll vermeiden. Denn für kleinere Läden gilt, ergänzt Tina Große-Wilde: „Gäste können ihr Geschirr selbst mitbringen.“ Und das an der Theke zum Mitnehmen befüllen lassen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt für solche Zwecke vor allem Edelstahlbecher oder -dosen, „weil sie leicht, bruchfest, langlebig, geschmacksneutral und gut zu reinigen sind“.
Bottroper Beispiel für Mehrwege to go: Café Kram
Wie Mehrweg „to go“ funktionieren kann, macht zum Beispiel das Café Kram in Bottrop vor. Speisen und Getränke gibt es zum Mitnehmen in Pappbehältern oder gegen eine Pfandgebühr in Mehrweggeschirr. Für ein Getränk wird ein Euro berechnet, für eine Speise fünf Euro. Eingeführt wurde das System hier schon vor Inkrafttreten der Mehrwegpflicht. Und wie kommen die Mehrweggefäße bei den Kundinnen und Kunden an? „Das wird gerne angenommen“, berichtet eine Mitarbeiterin.
Ein klassischer Außer-Haus-Verkäufer – McDonald’s. Für die beiden Bottroper Filialen am Südring und am Berliner Platz gilt wie deutschlandweit: „Seit Ende Dezember 2022 haben unsere Gäste nun in allen deutschen McDonald’s Restaurants die Möglichkeit, alle unsere Kalt- und Heißgetränke sowie Eissorten beim In-Haus- oder Außer-Haus-Verkauf auch in einer Mehrwegverpackung zu bestellen“, erklärt eine Sprecherin. Dabei bezahle der Gast zusätzlich zum Produktpreis zwei Euro Pfand pro Mehrwegverpackung, welches bei Rückgabe der Behältnisse in einer der rund 1450 Filialen in ganz Deutschland zurückerstattet werde.
Wer einen selbst mitgebrachten Becher mit einem Heißgetränk befüllen lasse, erhalte zehn Cent Rabatt auf Kaffee und Co.
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Die Sprecherin betont zudem, dass die Papierboxen für Burger, die ohne Kunststoffbeschichtung auskommen, nicht unter die Mehrwegangebotspflicht fallen. „Nichtsdestotrotz arbeiten wir auch weiterhin an der stetigen Optimierung sowie an nachhaltigen Alternativen für alle unsere Verpackungen.“
Hier wie überall gilt aber: Die Mehrwegoption muss der Gast wollen. Zumindest in der Testphase, sagt die McDonald’s-Sprecherin für Deutschland, habe es sehr gutes Feedback zum Mehrwegpfandsystem gegeben.
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Grundsätzlich urteilt Tina Große-Wilde: „Generell ist das Ganze gut, wir müssen weg vom Haufen an Plastik.“ Die aktuelle Regelung versuche, vieles zu berücksichtigen, „aber es hapert noch an einigen Stellen“.
Die Verbraucherzentrale bezweifelte im Vorfeld, dass pünktlich zum Start am 1. Januar alle betroffenen Betriebe ein Mehrwegangebot installiert haben würden. Auch Tina Große-Wilde meint: „Man muss das Ganze anlaufen lassen – und hoffen, dass es auch Akzeptanz findet.“