Bottrop. In einem Bungalow in Bottrop findet die Feuerwehr 1998 eine verbrannte Leiche. Doch nicht die Flammen haben Elke W. getötet, sondern ein Killer.
Es sieht zunächst nach einem tragischen Tod im Feuer aus, als Einsatzkräfte die Leiche der 50 Jahre alten Elke W. in der Brandruine ihres Bottroper Bungalows finden. Doch schnell kommen Zweifel auf, die Ermittlungen ergeben, dass Elke W. nicht an den Flammen gestorben ist, sondern erwürgt wurde. Ein spektakulärer Mordfall, der vor 25 Jahren in Bottrop für Aufsehen sorgt.
Denn in den Fokus der Ermittler gerät nach kurzer Zeit der Ehemann, Erich W., Facharbeiter, damals 56 Jahre alt. Hatte er doch gerade eine Lebensversicherung auf den Tod seiner Frau und eine Hausratsversicherung abgeschlossen. Umgerechnet 100.000 Euro sollte er im Fall ihres Ablebens kassieren. Doch Erich W. liegt zum Tatzeitpunkt im Krankenhaus, scheint ein wasserdichtes Alibi zu haben. Wie kann er für den Mord an seiner Frau verantwortlich sein?
Mord in Bottrop: Ehemann hat Alibi – Zweifel der Ermittler
Die Kripo recherchiert, dass Erich W. in einer Nebenstraße seines Hauses eine Garage angemietet hat. Darin finden die Beamten Erinnerungsstücke, Versicherungspolicen und das Familienstammbuch. Alles Dinge, die für den Besitzer unersetzlich sind und in einem Brand vernichtet worden wären. Als ob Erich W. die Flammen geahnt hat. Aber an Hellseherei glauben erfahrene Ermittler nicht.
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Das Alibi im Krankenhaus kommt auf den Prüfstand. Anfang Februar hat er sich selbst in das Gladbecker Krankenhaus begeben und um eine Operation am Fuß gebeten, die nach Einschätzung der Ärzte keineswegs dringend war. Durchgeführt wurde sie dennoch. Am 3. Februar, einen Tag vor dem Tod seiner Ehefrau, gibt es beim Patienten Erich W. noch eine Komplikation. Eigentlich sollte er entlassen werden. Doch bei der morgendlichen Visite klagt der 56-Jährige über Herzschmerzen. So bleibt er einen Tag länger, bekommt sein Alibi. Erst nach dem Mord verlässt er die Klinik. Kann er also nach 32 Ehejahren seine Frau nicht umgebracht haben?
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Anfang März meldet sich ein Tscheche bei der heimischen Polizei. Er habe wichtige Angaben zu einem Mordfall in Deutschland zu machen, in Bottrop. Anfang des Jahres habe er seinen Freund, einen 32-jährigen Tschechen, ins Nachbarland gefahren. Mittlerweile habe sein Freund ihm gestanden, dass es sich um einen Mordauftrag gehandelt habe. Umgerechnet 15.000 Euro habe er für die Ausführung erhalten.
56-jähriger Bottroper hatte Affäre mit 20-jähriger Tschechin
Die Tschechen nehmen den mutmaßlichen Killer fest, vernehmen ihn, ermitteln Hintergründe und übermitteln die Ergebnisse nach Deutschland. Von Arbeitskollegen des Ehemanns erfährt die Mordkommission, dass Erich W. eine tschechische Freundin habe. Er streitet das ab. Und das Alibi gerät ins Wanken. Die Kripo hat ermittelt, dass von einem Fernsprecher der Klinik einen Tag vor dem Mord ein Telefonat in den Bungalow des Ehepaars geführt worden ist.
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Das „Gespräch“ dauerte nur wenige Sekunden. Ermittler können aus einem solchen Indiz viel ableiten. Sie wussten mittlerweile, dass der Mord eigentlich schon in der Nacht zum 3. Februar hatte stattfinden sollen. Mit dem Anruf aus der Klinik hat der Bottroper sich vom Erfolg der Aktion überzeugen wollen. Wie geschockt muss er gewesen sein, als seine Ehefrau sich meldete. Deshalb simuliert er bei der Visite kurz danach Herzschmerzen. Das Alibi muss stehen.
Die Fahnder sammeln weitere Indizien. 1996 lernte Erich W. in einer Bar die junge Tschechin Jana S. kennen. Erich W. ließ die 20-Jährige auf seine Baustellen nachreisen, finanzierte ihr einen Urlaub auf einer der kanarischen Inseln. Rund 15.000 Euro hat er in den wenigen Monaten in seine neue Liebe investiert. Aber die Scheidung nach 32 Jahren Ehe hätte ihn wohl ruiniert.
Bottroper Erich W. wird zu lebenslanger Haft verurteilt
Also engagiert er – über Kontakte von Jana S. – den Killer Zdenek P. Beide landen in Untersuchungshaft, Erich W. verweigert zunächst die Aussage im Ermittlungsverfahren, legt dann aber im Prozess ein Geständnis ab: In einem Kneipengespräch sei der Mordauftrag für 15.000 Euro vereinbart worden. Zehn Tage vor der Tat sei der Killer aus Tschechien in Bottrop erschienen. Er, Erich W. habe ihm den Bungalow gezeigt. Den Mordauftrag habe er dann aber zurückgezogen. Doch der Killer habe sich wohl vom Schmuck im Haus leiten lassen und auf eigene Rechnung die Frau überfallen. Die 15.000 Euro habe der Mann nie kassiert.
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Später zeigt sich: Die Version ist erfunden. Die Kammer des Landgerichtes Essen verurteilt Erich W. wegen des Mordauftrages zu einer lebenslangen Haft und stellt die besondere Schwere der Schuld fest. Richter Rudolf Esders sprach in der Urteilsbegründung von mehreren Mordmerkmalen: Niedrige Beweggründe, Habgier, Heimtücke und Mord zur Begehung des Versicherungsbetruges.
Den Bungalow-Mord bespricht Stefan Wette auch in seinem Podcast „Der Gerichtsreporter“ in einer Folge von Juni 2020.