Bottrop. Lange gab es gar keine, seit einigen Wochen finden wieder Zwangsversteigerungen am Bottroper Amtsgericht statt. Ein Besuch bei der Auktion.
Zum Ersten, zum Zweiten und zum Dritten: Vier Eigentumswohnungen sind mit Geboten von 50.000 bis 224.000 am Amtsgericht zwangsversteigert worden. Alle Immobilien befinden sich in einem Mehrfamilienhaus im Stadtteil Batenbrock an der Waterkampstraße.
Ab 9 Uhr beginnt Rechtsprüferin Gudula Schenk im Saal 10 mit der Versteigerung. Die Sitzung ist öffentlich, der Zuschauerraum gut gefüllt. Die künftigen Ex-Hausbesitzer sind ebenfalls vor Ort. Schenk erläutert die einzelnen Details, die im Grundbuch zu den jeweiligen Objekten eingetragen sind. Man erfährt, dass sich die erste Wohnung laut Gutachten im Erdgeschoss befindet, insgesamt 128 Quadratmeter besitzt inklusive vier Räumen, Küche, Terrasse und Bad. Baujahr: ca. 1971. Dazu zwei Wohnungen (Wert: 80.000 Euro/ 53 Quadratmeter und 87.000 Euro/ 57 Quadratmeter) im Obergeschoss und eine im Dachgeschoss (Wert: 96.000 Euro/ 63 Quadratmeter).
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Es folgt die Belehrung. „Die Bietzeit beträgt mindestens eine halbe Stunde und kann nach Bedarf verlängert werden“, erklärt Gudula Schenk. Die Gebotsabgabe könne nur während des Termins erfolgen. Bieter benötigen einen gültigen Lichtbildausweis. „Wenn Sie für eine Gesellschaft bieten, benötige ich einen amtlichen Handelsregisterauszug. Und wenn Sie für einen Dritten bieten, benötige ich eine notarielle Bietvollmacht“, belehrt die Rechtsprüferin. Sie betont, dass die Versteigerungen Grunderwerbsteuerpflichtig sind.
Bottroper Interessenten überbieten sich im 2000-Euro-Takt
Nun dürfen die Bieter jeweils einzeln nach vorne treten. Die Personalien werden aufgenommen, mündlich tragen sie ihre Gebote für das jeweilige Objekt vor. Zusätzlich müssen sie eine Sicherheitsleistung zum Beispiel durch eine Bürgschaft oder Überweisungen vorlegen – zehn Prozent des Wertes der Immobilie.
24 Minuten dauert das gesamte Prozedere, bevor die Versteigerung im eigentlichen Sinn beginnt. Das Startgebot für die erste Wohnung beginnt bei 130.000 Euro, für die zweite bei 50.000 Euro, für die dritte bei 60.000 Euro und für die Dachgeschosswohnung bei 65.000 Euro. Ist das Meistgebot zu gering und liegt bei 70 Prozent des Marktwertes, kann der Gläubiger die Versagung des Zuschlags beantragen. Wenn das höchste Gebot nicht 50 Prozent des Marktwertes erreicht, muss das Gericht per Gesetz den Zuschlag versagen.
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„Wer bietet mehr?“, fragt Gudula Schenk. Dann folgen die Gebote minütlich. Das Objekt der Begierde ist vor allem die 128 Quadratmeter große Wohnung im Erdgeschoss. „140“, sagt der erste Bieter und meint natürlich 140.000 Euro. In dem Wortlaut geht es weiter. „148.900“, bietet der nächste. Plötzlich sagt jemand: „76.200“, gemeint ist die Dachgeschosswohnung. Schenk wiederholt jedes einzelne Gebot zu jedem Objekt. Nahezu im 2000-Euro-Takt wird sich überboten.
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Dann bahnt sich ein Ende für die Erdgeschosswohnung an. Die Rechtsprüferin sagt: „152.900 Euro, zum Ersten, zum Zwei….“ Ehe sie ausgesprochen hat, ruft ein Bieter: „155.000!“ Am Ende ersteigert ein Mann mit seiner Frau die Erdgeschosswohnung an der Waterkampstraße für 224.300 Euro, dazu beide Wohnungen im Obergeschoss für 50.000 und 60.000 Euro. Die Dachgeschoss geht an eine Frau, die dafür 82.500 Euro geboten hat. „Dann verkünde ich um 10.16 Uhr das Ende der Versteigerung“, sagt Gudula Schenk.
Anders als in Filmen ist beim Aufruf „Zum Dritten“ nicht endgültig Schluss. „Es kann immer noch geboten werden“, sagt Schenk nach der Versteigerung im Gespräch mit der WAZ. Einige Wochen nach der Versteigerung kommt es zu einem Verteilungstermin. Dann wird die Summe an den beziehungsweise an die Gläubiger nach einer gesetzlich vorgeschriebenen Rangfolge verteilt.