Bottrop. Fünf Jahre nach dem Feuer wird die Brandruine im Bottroper Süden zwangsversteigert. Doch für Bieter gilt: Auf dem Gelände gibt’s Einschränkungen.
Im Dezember 2015 ist das Wohnhaus – Teil einer Schäferei – an der Armelerstraße im Bottroper Süden abgebrannt. Seitdem steht die Brandruine dort offen und verfällt Stück für Stück immer weiter. Nun scheint Bewegung in die Sache zu kommen. Beim Bottroper Amtsgericht ist ein Termin zur Zwangsversteigerung angesetzt. Bei dem Objekt, das versteigert werden soll, handelt es sich um diese Ruine. Angeboten wird, so geht es aus den Versteigerungsunterlagen hervor, „eine Brandruine eines Einfamilienwohnhauses“, dazu eine Schafschlachterei mit angebautem Einfamilienwohnhaus sowie eine Freifläche. Betrieben wird das Verfahren von einer Bank.
Angesetzt ist der Versteigerungstermin zunächst einmal für Mittwoch, 14. April. Inwieweit der Termin tatsächlich stattfindet, lässt sich selbstverständlich nicht mit Gewissheit sagen. Schließlich werden derartige Versteigerungen auch immer wieder abgesagt, weil Objekte anderweitig verkauft werden oder aber sich die Beteiligten auf anderem Wege einigen.
Verkehrswert für das Bottroper Anwesen liegt bei 1,14 Millionen Euro
In den Unterlagen ist ebenfalls ein Verkehrswert aufgeführt. Der liegt danach bei 1,14 Millionen Euro. Ein Gutachter habe den Wert ermittelt, so Eckhard Meierjohann, Direktor des Amtsgerichts in Bottrop. Das sei bei Zwangsversteigerungen üblich, dass Gutachter eingeschaltet werden. Selbstverständlich heißt das aber nicht, dass am Ende tatsächlich dieser Preis gezahlt werde. Die Wohn- und Nutzfläche der Schafschlachterei wird mit 761 Quadratmetern aufgeführt, das separate Wohnhaus, besser die Brandruine, mit 161. Hinzu kommen ca. 1934 Quadratmeter nicht überdachte Stallfläche.
Ein möglicher Käufer muss sich jedoch auf Einschränkungen gefasst machen. Denn das Anwesen liegt rechtlich gesehen im Außenbereich, das heißt, hier kann nicht einfach jeder so bauen, wie er möchte. Zulässig sei dort im Prinzip das, was jetzt auch schon da ist, erläutert Stadtsprecher Ulrich Schulze auf Nachfrage. „Also ein Einfamilienhaus mit landwirtschaftlicher Nutzung“. Potenzielle Interessenten könnten sich aber auch im Vorfeld mit der Bauberatung der Stadt in Verbindung setzen, um genauer zu erfahren, was möglich ist. Zuletzt hatte der Nabu die Fläche der Schäferei für eine Bebauung ins Spiel gebracht. Aus Sicht der Natürschützer sei das eine Alternative zu den Plänen am Freitagshof in Vonderort. Die Fläche dort ist jedoch als Wohnbaufläche ausgewiesen, ein Investor hat Interesse angemeldet.
Für die Bottroper Feuerwehr war es damals ein Großeinsatz
Denkbar also, dass aufgrund der Einschränkungen auch der Käufer- bzw. Bieterkreis überschaubar ist. Zumal auch die Sanierung der Brandruine nicht so einfach werden dürfte. In all den Jahren, in denen das Haus dort ungeschützt stand – der Dachstuhl ist komplett ausgebrannt, alles liegt offen – werden wahrscheinlich zusätzlich zum Feuer auch Wind und Wetter ihre Spuren hinterlassen haben. Eine weitere Einschränkung: „Die Feuerversicherungsforderungen sind nicht Gegenstand des Verfahrens“, heißt es in der Bekanntmachung der Versteigerung. Im Klartext: Wer das Anwesen kauft, hat keinen Anspruch auf Leistungen der Versicherung.
Versteigerung unter Corona-Regeln
Aufgrund der Corona-Pandemie hat das Amtsgericht für Versteigerungen eigens einen Raum angemietet. Auch der Termin am 14. April um 9 Uhr findet nicht in den Räumen des Gerichts statt. Stattdessen spielt sich die Versteigerung in den Räumen der Kinder- und Jugendhilfe Flow, Am Lamperfeld 7, statt. Die zum Termin geltende Corona-Schutzverordnung muss eingehalten werden. Zutritt dort haben in erster Linie diejenigen, die auch tatsächlich mitbieten wollen. Dieses Bietinteresse muss durch die Vorlage einer Sicherheit – Scheck oder Bankbürgschaft – nachgewiesen werden. In der Regel betrage die Sicherheit rund zehn Prozent des Verkehrswerts, so Amtsgerichtsdirektor Eckhard Meierjohann.
In der Nacht vom 29. auf den 30. Dezember war das Haus in Flammen aufgegangen. Zum Glück war niemand verletzt worden. Für die Feuerwehr in Bottrop ein Großeinsatz. Denn parallel war auch ein Brand im benachbarten Schlachtbetrieb ausgebrochen. Die Feuerwehr sprach damals von mehreren Brandherden in der Gewerbehalle. Die Staatsanwaltschaft hatte damals Ermittlungen wegen des Verdachts der Brandstiftung aufgenommen. Doch bereits im Sommer 2016 sei das Verfahren eingestellt worden, so die Auskunft der Ermittler. Seither hat sich an der Bandruine am Rande des beliebten Naherholungsgebiets Nachtigallental nicht viel getan.