Bottrop. Erste Bescheide zur Grundsteuer trudeln ein. Bei den Messbeträgen droht Einigen eine böse Überraschung. Wer betroffen ist und wie es weiter geht.

  • Für Altbauten könnte die Grundsteuer ab 2025 teils stark steigen
  • Entscheidend wird am Ende sein, wie die Stadt den Hebesatz festlegt
  • Verein Haus & Grund blickt mit besonderer Sorge auf Bottroper Zechensiedlungen

Als er die Zahl sah, musste der Werner Schmidt (Name geändert), doch erst einmal schlucken. Der Bottroper Hausbesitzer hat vom Finanzamt den Grundsteuerwertbescheid bekommen, nachdem er die Erklärung für die neue Grundsteuer abgegeben hat. Und lag der Messbetrag, der Grundlage für die Berechnung der Steuer ist, bisher bei 32,18 Euro für den Altbau aus 1937, so hat er sich nun mehr als verdoppelt. 74,21 Euro bilden demnach ab dem Jahr 2025 die Grundlage für die Steuerberechnung.

Der 67-jährige Immobilienbesitzer hat dann flugs errechnet, dass beim derzeitigen Hebesatz von 680 Prozent in Bottrop sein neuer Grundsteuerbetrag bei mehr als 500 Euro liegen wird. Zum Vergleich: Bisher wurden für das Einfamilienhaus in der Gerichtsstraße 218,82 Euro fällig.

Entscheidend ist, wo der Bottroper Hebesatz im Jahr 2025 steht

Selbstverständlich weiß der Bottroper, dass es nicht bei der jetzt ausgerechneten Summe bleiben muss. Entscheidend wird sein, wie die Stadt Bottrop ihren Hebesatz künftig festlegt. Die Städte haben ja zugesichert, die Hebesätze bei der Grundsteuerreform aufkommensneutral zu berechnen. Bedeutet also, dass die Kommunen insgesamt am Ende nicht mehr Geld einnehmen wollen. Nur: Für den einzelnen Hausbesitzer kann niemand zusagen, dass die Grundsteuer konstant bleibt.

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Der pensionierte Beamte jedenfalls stellt sich schon jetzt darauf ein, dass er künftig stärker zur Kasse gebeten wird. Und tatsächlich sei das so ein typischer Fall, wie ihn Markus Kruse, Geschäftsführer von Haus und Grund in Bottrop, nun schon häufiger gesehen hat. Demnach seien insbesondere Besitzer alter Immobilien betroffen, hier erhöhe sich der Messbetrag. Das sei die Konsequenz des Urteils, sagt auch Markus Kruse.

Sorge über Grundsteuerentwicklung in Bottroper Zechensiedlungen

Die Gründe dafür? Zum einen habe sich in all den Jahren nicht selten die Lage verbessert. Hinzu komme, dass so alte Gebäude über die Jahre tendenziell saniert worden seien. Das habe dann Einfluss auf den Messbetrag. Mit Sorge blickt Kruse daher auf die Zechensiedlungen in der Stadt, wo Häuser auch vor 1948 gebaut wurden. Hier rechnet er mit ähnlichen Anstiegen. Das könnte manchem Hausbesitzer arg zusetzen, fürchtet er.

Ähnlich sieht es Werner Schmidt. Er selbst und seine Frau, sie würden schon klarkommen, glaubt er. Obwohl er selbstverständlich nicht erfreut sei über die drohenden Mehrkosten. Aber andere Menschen, die vielleicht weniger Rente bekämen, die könnten Probleme bekommen, sorgt auch er sich.

Verbände planen Musterklage gegen die Grundsteuer

Doch warum steigt die Grundsteuer für ältere Häuser tendenziell? Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat dem Gesetzgeber aufgegeben, die Grundsteuer gerechter gestalten. Die Folge: Für ältere Immobilien, die zuletzt bei der Hauptfeststellung 1964 bewertet wurden, steigt die Grundsteuer. Vor allem wenn sie saniert werden. Damit steigt der Wert des Gebäudes. Für neuere Häuser, deren Besitzer schon bisher vergleichsweise viel zahlten, wird die Grundsteuer dagegen eher sinken.

Lohnt es sich, in dem Fall Einspruch einzulegen? Markus Kruse ist skeptisch. Er rät, zu prüfen, ob die Finanzverwaltung die angegebenen Werte richtig übernommen hat. Ist das der Fall, so sieht er wenig Erfolgsaussichten bei einem Einspruch. Denn so entspreche es nun einmal der gültigen Rechtslage. Gleichwohl: Der Verband hält Mustereinsprüche parat. Außerdem werde der Bundesverband von Haus und Grund, gemeinsam mit dem Bund der Steuerzahler, wohl die Rechtslage noch einmal prüfen lassen.

Erst 2025 steht fest, was der einzelne Hausbesitzer in Bottrop wirklich zahlen muss

Insbesondere die Mietniveaustufen sehe man kritisch. Die legen nämlich ja nach Stadt und Gebäude ein Mietniveau fest. Doch es sei eben nicht gesagt, dass jeder Vermieter tatsächlich diese Mieteinnahmen erzielen könne. Hier sieht Kruse auch noch einen Ansatz für einen Widerspruch.

Für alle anderen bleibe zu hoffen, dass die Kommunen sich an ihre Zusage erinnern, den Hebesatz so anzulegen, dass sich das Gesamtaufkommen nicht erhöht. Allerdings, so fürchtet Kruse, würden die Kommunen wohl schon vorher zulangen, um dann 2025 sagen zu können, dass man nicht erhöht habe. Und erst dann könne man auch erst wirklich sehen, welche Kosten auf den einzelnen Hausbesitzer zukommen.

Erklärung auf jeden Fall abgeben

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist verlängert worden. Ursprünglich mussten Immobilienbesitzer die Erklärung bis zum 31. Oktober abgegeben haben. Nun haben sie bis zum 31. Januar. Zeit.

Jeder Betroffene sollte die Erklärung auch tatsächlich abgeben, so Markus Kruses dringender Rat. Bei denjenigen, die die Erklärung nicht abgeben, schätzt das Finanzamt die Werte. „Und erfahrungsgemäß wird das Finanzamt hoch schätzen“, so Kruses Mahnung. Es nütze niemanden, aus Sorge vor steigenden Kosten, den Kopf in den Sand zu stecken.