Bottrop. Unseriöse Werber wecken den Anschein, im Auftrag der Ele unterwegs zu sein. Der Energieversorger rät Kunden, alle Billigangebote gut zu prüfen.

Der regionale Energieversorger Ele warnt: Unseriöse Werber, die die aktuelle Lage am Energiemarkt zu ihrem Vorteil nutzen wollen und mit vermeintlichen Billigangeboten locken, geben vor, im Auftrag der Ele unterwegs zu sein.

Werbeanrufe: Nachfrage beim ortsansässigen Energieversorger lohnt

„Werbeanrufe und Haustürgeschäfte sind ja von jeher beliebte Instrumente für die sogenannte Neukundenakquise“, sagt Christian Hofmann, Leiter Privatkundenvertrieb bei der Ele. „Bei solchen Geschäftsmodellen sollte man aber grundsätzlich sehr vorsichtig sein und genau prüfen, mit wem man da gerade in Kontakt steht.“ Es lohne sich immer die Nachfrage beim Kundenservice des ortsansässigen Energieversorgers, ob die vermeintlichen Aussagen der Energieberater auch ihre Richtigkeit haben.

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„Was wir aber im Moment erleben und was uns von unseren Kundinnen und Kunden derzeit wiederholt gemeldet wird, sind ausgesprochen dreiste Vorgehensweisen, die sogar uns – die wir uns seit vielen Jahren mit diesem Thema befassen – staunen lassen. Da suggerieren beispielsweise Werber im Stadtbild, im Auftrag der Ele unterwegs zu sein.“ Auch beim gemütlichen Stadtbummel sollte man also aufpassen – so der dringende Appell des Energieversorgers. Die Gefahr sei groß, dass man Beratern, vermeintlich von der Ele, in gutem Glauben auf den Leim geht.

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Grundsätzlich gelte: Auf gar keinen Fall persönliche Daten wie die Kunden- oder Zählernummer rausgeben! Mit diesen Daten könnte auch ohne ausdrückliche Einwilligung der Opfer ein Anbieterwechsel angestoßen werden, warnt die Ele. Gerade in der aktuellen Situation sei es wichtiger denn je, besonnen vorzugehen und abzuwägen, ob ein angebotener Vertrag sinnvoll und preislich angemessen ist und welche Garantien die Verträge beinhalten.

Für ungewollte Verträge gilt im Übrigen eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Innerhalb dieser Zeit kann jeder Kunde einen Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen. Sollte der Kunde bei der Vertragsanbahnung getäuscht worden sein, gibt es unter Umständen darüber hinaus die Möglichkeit der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder Irrtum.