Bottrop. Ab dem 1. September gilt eine Verordnung zum Energiesparen. Bottroper Händler gehen mit ihren Maßnahmen darüber hinaus. Vier Beispiele.
Ab dem 1. September gilt bundesweit eine Verordnung, die durch kurzfristig wirksame Maßnahmen der Sicherung der Energieversorgung dienen soll. Für den Handel sehen die Regelungen zugespitzt so aus: „Tür zu, Licht aus!“ Geschäftstüren sollen demnach in der Heizperiode geschlossen bleiben, vor allem um Gas zu sparen, und beleuchtete Werbeanlagen über viele Stunden ausgestellt sein. Doch die Händler sind längst weiter in ihren Bemühungen, den Energieverbrauch in ihren Geschäften – und damit ihre Betriebskosten – zu senken. Vier Beispiele aus Bottrop:
C&A in Bottrop: „Rolltreppen laufen keine Minute mehr als nötig“
Natürlich werde aktuell verstärkt Energie gespart, sagt Gudrun Bilz, Leiterin der C&A-Filiale. So werde noch mehr als sonst darauf geachtet, dass das Licht in Reserve- und Lagerräumen nur dann eingeschaltet ist, wenn sich dort auch wirklich jemand aufhält. Zudem: „Die Mitarbeiterinnen kommen zum Teil ja schon in die Filiale, bevor wir öffnen, aber das Licht auf der Verkaufsfläche schalten wir erst unmittelbar vor Ladenöffnung ein.“ Für alle Arbeiten bis dahin reiche die Notbeleuchtung aus. Auch die Rolltreppen etwa „laufen keine Minute mehr als nötig“.
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Bereits seit längerem praktiziert wurde es, die Schaufensterbeleuchtung und Außenwerbung erst eine halbe Stunde vorm Öffnen ein- und eine halbe Stunde nach dem Schließen auszustellen. „Die Ladentüren stehen bei uns sowieso nicht die komplette Zeit offen“, so Bilz weiter. „Das haben wir in Bottrop noch nie gemacht. Im Sommer läuft ja auch die Klimaanlage, da wäre das umwelttechnisch Unsinn.“
Alles in allem mein Bilz: „Für uns ändert sich nicht viel zum 1. September. Nachhaltigkeit wird bei C&A großgeschrieben.“
Elektrohandel Olschewski: „Nicht alle 30 TV-Geräte laufen lassen“
Mit Blick auf die neue Verordnung sagt auch Gündüz Tubay, Geschäftsführer des Bottroper Elektrohandels Olschewski: „Das haben wir alles schon gemacht, seit dem letzten Jahr.“ Die Geschäftstür bleibe zwar dauerhaft offen, so lange es noch warm ist – „wir haben kein Klimagerät, nur Ventilatoren“ –, aber werde mit Beginn der Heizsaison geschlossen. „Zum Glück“, so Tubay, werde der Laden per Fernwärme geheizt.
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Dass der „Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen“ laut Verordnung von 22 Uhr bis 16 Uhr des Folgetages untersagt ist, ist für Tubay ebenfalls längst gelebte Praxis. Seit etwa vier, fünf Monaten werde die markante, gelbe Außenwerbung nicht mehr angestellt. Sicherheitsprobleme fürchtet Tubay durch nächtlich wegfallende Beleuchtung nicht: „Wir haben eine Überwachungsanlage, wir brauchen kein Licht.“
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Eine weitere Energiesparmaßnahme im Laden ist, „nicht alle 30 TV-Geräte laufen zu haben, sondern vielleicht nur fünf und den Rest je nach Bedarf“, erläutert Tubay, der auch beobachtet, dass die Kunden derzeit sehr gezielt energieeffiziente Elektrogeräte nachfragen. Aber alles habe seine Grenzen, „einen bestimmten Verbrauch hat man einfach“, meint der Geschäftsführer mit Blick auf den Laden.
Schuhhaus Ostermann: „Die Klimaanlage im Laden ist abgestellt“
„Es sind Lampen reduziert worden, und die Schaufensterbeleuchtung haben wir zeitlich schon mächtig eingekürzt“, beschreibt Geschäftsführerin Dagmar Niepmann vom Schuhgeschäft Ostermann bereits ergriffene Maßnahmen. Wobei sowieso LED-Beleuchtung Standard sei. Waren die Schaufenster sonst bis 22 Uhr beleuchtet, würden sie jetzt bereits um 20 Uhr dunkel. Die Klimaanlage im Laden sei abgestellt, stattdessen setze man auf Durchzug. „Wir setzen das schon um“, meint Niepmann. „Und die Mitarbeiterinnen ziehen auch mit und machen sich Gedanken, wo überflüssige Beleuchtung noch ausgestellt werden könnte.“ Aber: „Jetzt kommt die dunkle Ware, wenn ich dann keine Beleuchtung dazu habe, ist es wie ein dunkles Loch“, meint Niepmann – und damit alles andere als kundenfreundlich.
Die früher übliche Nachtbeleuchtung im Laden gebe es bereits seit Corona nicht mehr. Sicherheitstechnisch kein Problem – „es ist bei uns nie etwas passiert“.
Möbelhaus Beyhoff: „Wir planen eine zweite Photovoltaik-Anlage auf dem Lagerdach“
Klaus-Wilhelm Beyhoff vom gleichnamigen Möbelhaus Beyhoff wiederum berichtet: „Wir haben unser Gebäude im letzten Jahr von einem Energieberater checken lassen. Da schneiden wir schon sehr gut ab. Gegenüber anderen Möbelhäusern haben wir fast den halben Verbrauch.“ Schon immer werde kontrolliert geheizt per Fernwärme, seit ein paar Jahren gebe es in der Ausstellung nur LED-Beleuchtung, dazu kommt eine Photovoltaik-Anlage. „Wir planen für die Zukunft eine zweite auf unserem Lagerdach, um da unseren halben Strombedarf zumindest selbst zu erzeugen“, so Beyhoff. LED für Lager- und Büroflächen werden jetzt in Auftrag gegeben.
Thema Außenbeleuchtung: „Für uns ist das nicht so wichtig, wenn im Geschäft abends kein Licht an ist.“ Laufkundschaft gebe es an der Gladbecker Straße nicht. „Wir werden unsere Außenbeleuchtung ein bisschen reduzieren, dass sie um 21 Uhr abends ausgeht.“ Die ganze Nacht gebrannt hätte diese aber sowieso nie – „wir waren da immer schon sehr sparsam, uns muss man das nicht beibringen“. Zu prüfen sei noch, ob Leuchtdisplays in der Möbelausstellung abgeschaltet werden können. Letztendlich seien das aber alles Kleinigkeiten, „das drückt nicht unbedingt die Stromrechnung um immense Summen“.
Jan Gerd Borgmann, Vorsitzender des Bottroper Einzelhandelsverbandes, glaubt insgesamt, dass die neuen Energiesparregelungen „in einer Stadt wie Bottrop ein untergeordnetes Problem“ sind. Mit diesen Maßnahmen könne der Bottroper Einzelhandel gut leben. „Dass der Einzelhandel hier nicht gut leben kann, hängt mit anderen Dingen zusammen“, unterstreicht Borgmann – und verweist in diesem Zusammenhang auf die Forderung nach einer Stärkung des Marktes, einer Vereinfachung der Außenpräsentation von Waren und nach einem nachhaltigen Anschlussprogramm für die Anmietungsoffensive.
Öffentliche Gebäude
Die Verordnung zum Energiesparen, die ab 1. September für zunächst sechs Monate gilt, nimmt auch öffentliche Gebäude in den Blick. So sollen dort Flure, große Hallen oder Technikräume möglichst nicht mehr geheizt werden. Ausnahme: u.a. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Kitas. Auch die Beleuchtung öffentlicher Gebäude sowie Denkmäler von außen ist ab 1. September gestrichen – es sei denn, es handelt sich um Sicherheits- oder Notbeleuchtung. In den Büros darf die Höchsttemperatur in der Heizperiode nur 19 Grad betragen.
Zur Umsetzung dieser und möglicherweise weiterer Maßnahmen heißt es aus der Pressestelle der Stadt Bottrop: „Derzeit bereitet die Stadt einen Maßnahmenkatalog vor, der dann auch der Politik vorgestellt und auch öffentlich kommuniziert werden soll.“