Bottrop. Ein Vorfahrt-achten-Schild und rote Farbe auf der Fahrbahn zeigen es den Autofahrern an: Radler, die die Parkstraße queren, haben Vorrang.

Klaus Müller, technischer Beigeordneter der Stadt Bottrop, probiert es selbst aus: Per Rad aus dem Harald-Lubina-Weg kommend quert er die Parkstraße Richtung Torbogenhaus und Stadtgarten. Anzuhalten braucht er nicht mehr: Rote Farbe und weiße Symbole auf der Fahrbahn sowie neue Vorfahrt-achten-Schilder für den Autoverkehr zeigen an, dass querende Radfahrer hier Vorrang haben. Ganz so wie die Fußgänger, für die Gleiches auf dem benachbarten Zebrastreifen schon lange gilt.

Rad-Querung auf der Parkstraße in Bottrop: Fahrbahn für Autoverkehr eingeengt

Gleichzeitig ist die Fahrbahn an dieser Stelle durch neu angelegte Beete eingeengt worden; auch das dürfte den Autoverkehr ausbremsen. Obwohl ein Passant, der zur Mittagszeit seinen Hund spazieren führt, mahnt: Einige Pkw-Fahrer habe er schon beobachtet, die über die neuen Bordsteine gebrettert seien.

In Höhe des Torbogenhauses an der Parkstraße in Bottrop zeigen neue Verkehrsschilder an: Autofahrer müssen querenden Radfahrern die Vorfahrt gewähren.
In Höhe des Torbogenhauses an der Parkstraße in Bottrop zeigen neue Verkehrsschilder an: Autofahrer müssen querenden Radfahrern die Vorfahrt gewähren. © FUNKE Foto Services | Michael Korte

Die Radler, die die Radquadrat-Route über den Harald-Lubina-Weg hinunterkommen, nutzen die neue Rad-Querung aber schon ganz souverän. „Als erste Stadt in NRW haben wir das unter Absegnung der Bezirksregierung gemacht“, betont Klaus Müller. Dino Rühlemann (Straßenverkehrsamt) erinnert daran, dass es der Wunsch der SPD gewesen sei, den Radlern an dieser Stelle Vorrang vor den Autofahrern einzuräumen. „Zu diesem Zeitpunkt gab es keine legale Möglichkeit dafür“, so Rühlemann. An Zebrasteifen zum Beispiel müssen Radfahrer absteigen, wenn sie über die Straße wollen.

Die Leiterin des Straßenverkehrsamtes, Monika Werwer, habe sich deshalb mit der Bezirksregierung in Verbindung gesetzt, die Verkehrsingenieure NRWs hätten das auf ihre Liste genommen – und rausgekommen seien feste, rechtssichere Regelungen für solche Rad-Querungen.

Dazu gehört laut Rühlemann: Es muss sich um eine Nebenstraße handeln, die Einsehbarkeit muss gewährleistet sein, die Verkehrsbelastung insgesamt nicht so hoch, und die Wahrscheinlichkeit muss hoch sein, dass die Regelung angenommen wird.

Weitere Straßen in Bottrop könnten die gleiche Regelung bekommen

„Wir wollen üben“, sagt der Verkehrsausschussvorsitzende Rüdiger Lehr (SPD) mit Blick auf die Parkstraße. Aber: Weitere Punkte, an denen so eine Vorrangregelung für Radler eingeführt werden könnte, sind schon ausgeguckt. Und zwar gebe es entlang der Fahrradroute am Kirchschemmsbach einige Straßen, die gequert werden. Eignen würden sich nach Auffassung von Lehr zum Beispiel die Querungssituationen an der Rippelbeck-, der Banniza- oder der Ernst-Ender-Straße.

Wichtig ist: Wird die Parkstraße voraussichtlich im kommenden Jahr zur Fahrradstraße, dann müssen die Radler auf dieser Fahrradstraße wiederum den querenden Pedalrittern Vorfahrt gewähren.

Die Umbaumaßnahmen für die Rad-Querung samt neuer Beete, Bordsteine und Pflasterungen haben rund 78.000 Euro gekostet.