Bottrop. Autofahrer müssen in Bottrop bald anhalten, wenn Radler aus dem Stadtgarten kommen und die Parkstraße überqueren. So setzt die Stadt das um.
Fahrradfahrer bekommen Vorfahrt, wenn sie auf dem Harald-Lubina-Weg auf der Fahrt aus dem oder in den Stadtgarten die Parkstraße überqueren. Das Land hat dem Straßenverkehrsamt dazu eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Deshalb müssen Kraftfahrer auf der Parkstraße bald nicht nur für Fußgänger, die in Höhe des Torhauses über den Zebrastreifen gehen, sondern auch für Radfahrer anhalten.
„Das ist eine sehr gute und tolle Nachricht“, freut sich Dino Rühlemann. Die Ausnahmeregel aus Düsseldorf komme schließlich wie gerufen für die Bemühungen, den Fahrradverkehr in Bottrop voranzubringen, meint der Abteilungsleiter im Straßenverkehrsamt. Die Bottroper Verkehrsbehörde habe die Sonderregel für die Radfahrer zwar beantragt, doch gültig sei sie nun landesweit.
Bottrop beantragte beim Land eine Ausnahmeregel für Radfahrer
Jetzt ist es so, dass Radfahrer absteigen und ihr Rad schieben müssen, wenn sie über den Zebrastreifen in Höhe des Stadtgarten-Torhauses wollen. Das bleibe auch weiterhin so, erklärt der Fachmann. Die Radler mussten bisher aber auch anhalten und warten, dass keine Kraftfahrzeuge mehr kommen, wenn sie die Parkstraße auf der Radspur neben dem Zebrastreifen überqueren wollten. Auf der Radspur haben sie künftig aber Vorfahrt und dürfen durchrollen.
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Zuletzt hatte sich die Bottroper SPD für eine solche Vorfahrtsregelung für Radfahrer eingesetzt. Vor allem Verkehrsausschussvorsitzender Rüdiger Lehr machte sich gemeinsam mit Bezirksbürgermeister Klaus Kalthoff und dem SPD-Bundestagsabgeordneten Michael Gerdes dafür stark. Sie schlugen dem Straßenverkehrsamt vor, dafür einen Verkehrsversuch zu beantragen. Über das Versuchsstadium ist die Stadt inzwischen sogar hinaus. „Wir haben jetzt eine legale und rechtssichere Möglichkeit, das auch umzusetzen“, sagte Dino Rühlemann.
Kraftfahrer in Bottrop müssen auch für querende Radfahrer stoppen
Dazu werden Mitarbeiter der Stadt am Überweg in Höhe des Stadtgarten-Torhauses für Radfahrer Vorfahrtsschilder aufstellen und für Kraftfahrer auf der Parkstraße Verkehrsschilder mit dem Symbol „Achtung, halten“. Der Abteilungsleiter bremst aber allzu hohe Erwartungen. Vorerst soll es die Vorfahrt für Radfahrer nur am Stadtgarten geben. „Wir werden natürlich erst beobachten, ob das angenommen wird und wie sich das einspielt“, sagte Rühlemann. Das Straßenverkehrsamt sei ohnehin gehalten, die Sonderregelung im Zweifel defensiv zu handhaben. Der Stadtgarten-Eingang sei aber eine gut geeignete Stelle. Rühlemann: „Dort haben Kraftfahrer und Radfahrer ein ziemlich freies Blickfeld“.