Bottrop. Die Bottroper Zeche Franz Haniel hat revierweit Bedeutung. Sie gehört zu den Stellen, die zur Ansiedlung flächenintensiver Firmen gebraucht wird.
Das Gelände der früheren Zeche Franz Haniel ist im Ruhrgebiet als ein Standort für Unternehmen mit großem Flächenbedarf fest eingeplant. Die Planer der RAG Montan Immobilien wollen das ehemalige Bergbaugelände daher zurzeit in zwei ähnlich große Grundstücke unterteilen. Darauf hätten dann gerade einmal zwei Unternehmen Platz, die allerdings sowieso jeweils eine Fläche von mindestens zehn Hektar brauchen. Oberbürgermeister Bernd Tischler hatte in einem WAZ-Gespräch auch bereits angekündigt: „Eine Fläche ist schon versprochen, die andere so gut wie“.
Inzwischen befassen sich auch die Bezirksvertreter und Ratsmitglieder konkreter mit dem neuen Konzept über die künftige Nutzung der früheren Zeche an der Stadtgrenze zu Oberhausen. In zwei Wochen soll der Ratsausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz eine Entscheidung darüber treffen. An der Reservierung des Zechengeländes für flächenintensive Unternehmen werden die Bottroper Ratsvertreter aller Voraussicht nach allerdings kaum noch entscheidend rütteln.
Franz Haniel wird eines von 24 Groß-Gewerbegebieten im Revier
Denn die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat sich bereits darauf festgelegt. In einer Art Vorstufe des neuen Regionalplans Ruhr ist das Haniel-Gelände danach als einer von insgesamt 24 neuen Standorten für großflächige Gewerbebetriebe und Industrieunternehmen im gesamten Ruhrgebiet eingeplant. Darunter sind allein zehn Industriebrachen oder auch früher Bahnflächen. In dem RVR-Plan finden sie sich als regionale Kooperationsstandorte wieder. Außer der Bottroper Ex-Zeche gehören dazu zum Beispiel auch das Gelände der früheren Zeche Auguste Victoria in Marl, der Rangierbahnhof in Hamm oder alte Kraftwerksstandorte in Voerde und Lünen.
Die Wiederbelebung ehemaliger Industrieflächen wie jetzt bald auch wieder auf Franz Haniel liegt ganz auf der Linie, die Oberbürgermeister Bernd Tischler ohnehin seit langem verfolgt. Der Bottroper Verwaltungschef ist ja auch der Vorsitzende des RVR-Planungsausschusses. Ob also nun im Ruhrgebiet oder in Bottrop: Für ihn hat die Wiederaufbereitung der schon vorher intensiv genutzten und entsprechend versiegelten Flächen Vorrang. „Wir gehen bewusst nicht in die Freiflächen“, hatte Tischler mit Blick auf Bottrop erst neulich im WAZ-Gespräch betont.
Fußweg führt von der Vogelsiedlung zur Halde Haniel
Die beiden Flächen für die Großbetriebe auf der Bottroper Ex-Zeche sind etwa 13,6 Hektar und im Süden 11,7 Hektar groß. Zum Größenvergleich: Auf beiden zusammen hätten gut 35 Fußballfelder Platz; und zwar 19 im Süden und 16 im Norden. Voneinander getrennt sind die Firmenareale durch eine Allee, die in Richtung Förderturm führt. Der Turm samt Schriftzug, Seilscheiben, und Förderseilen ist bekanntlich bereits in die Denkmalliste eingetragen. Auch die Schachthalle und die beiden Fördermaschinenhallen sowie die genietete Kranbahn im Maschinenraum gelten als denkmalwert.
Die Fernewaldstraße wird verschwenkt. Auch die Zufahrt zu dem Gewerbegelände wird verlegt. Das diene vor allem auch dazu, die Bewohnerinnen und Bewohner in der sogenannten Vogelsiedlung vor Lärm zu schützen, hatte OB Tischler der WAZ in dem Gespräch schon Ende Juni erläutert. Von der Siedlung aus wird nach den neuen Plänen ein Fußweg zur Halde Haniel führen. Neben einem öffentlichen Parkplatz, dessen Lage und Größe aber noch nicht feststeht, sind auch noch weitere Fußwege und Radwege geplant.
Ruhrgebietsplaner haben Revisionsklausel vereinbart
Selbst wenn die beiden interessierten Unternehmen, mit denen die Gespräche über die Neuansiedlung nach Angaben des Oberbürgermeisters und der Leiterin des Bottroper Ressorts für Wirtschaftsförderung, Sabine Wißmann, schon sehr weit sind, letztlich doch nicht zum Tragen kommen sollten, ändert das prinzipiell nichts an der Reservierung des Zechengeländes für größere Betriebe. Zwar könnten die beiden großen Flächen dann auch weiter unterteilt werden, die dort ansässigen Firmen müssen in der Endausbaustufe aber jeweils eine Mindestgröße von fünf Hektar oder etwa sieben Fußballfeldern erreichen, betonen die Planer.
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Andere Planungen und Maßnahmen auf Franz Haniel, die mit der in der Regionalplan-Vorstufe erfolgten Bestimmung des Ex-Zechengeländes zum Groß-Gewerbegebiet nicht vereinbar seien, sind auszuschließen, heißt es strikt. Völlig unwiderruflich ist die im vorigen Jahr vorgenommene Festlegung allerdings nicht. Denn die RVR-Planer haben auch eine Revisionsklausel vereinbart. Danach ist vorgesehen, dass die Pläne für alle 24 Kooperationsstandorte spätestens nach fünf Jahren überprüft und aktualisiert werden. Das heißt, dass Standorte wie das Haniel-Gelände auch wieder aufgegeben werden könnten. Wie RVR-Referatsleiter Michael Bongartz bei der Vorlage der RVR-Pläne schon erklärt hatte, sei dies möglich, „wenn eine Fläche über einen längeren Zeitraum ungenutzt bleibt oder nicht entwickelt wird“.