Bottrop. Bottrops Tiefbauamt gibt einen Überblick über die Straßenbauprojekte der nächsten Jahre. Anwohner erfahren so, ob sie zahlen müssen oder nicht.
Die Stadtverwaltung hat nach zwei Jahren ein neues Straßen- und Wegekonzept vorgelegt. Darin sind mehr als 200 größere und kleinere Straßenbauprojekte in Bottrop aufgelistet, von denen einige noch für dieses Jahr vorgesehen sind, die meisten aber für die kommenden fünf Jahre. Das bedeutet nicht, dass auch alle diese Bauvorhaben tatsächlich erledigt werden können, aber die Verwaltung nimmt in ihre Straßenbauliste lieber eine Straße zu viel als eine zu wenig auf. Denn bei der wichtigen Pflichtaufgabe, die jetzt in den Rathausressorts erledigt wurde, geht es um eine Menge Geld - gerade auch für die Anwohnerinnen und Anwohner vor deren Haustüren an den Straßen gebaut wird.
Denn das Land fördert solche Straßenbaumaßnahmen inzwischen ja finanziell, damit die Städte die Grundstücksbesitzerinnen und Grundstücksbesitzer nicht so kräftig zur Kasse bitten müssen. „Der Fördergeber sagt dazu aber: Wir fördern nur solche Maßnahmen, die auch im Straßen- und Wegekonzept aufgeführt sind“, erklärt Thorsten Gathmann. Er ist Abteilungsleiter im städtischen Fachbereich für Finanzen und als Kenner der Beitragslage regelmäßig auf Bürgerversammlungen präsent, um die Fragen der Anwohner zu den Kosten von Straßenbauprojekten zu beantworten.
Ohne die Auflistung gibt es kein Geld vom Land
Zahlt das Land die Fördergelder, müsse die Stadt die sonst eigentlich fälligen Straßenbaubeiträge nicht bei den Bürgerinnen und Bürgern kassieren, erklärt der Verwaltungsmitarbeiter. „Wir rechnen die Beiträge zwar nach wie vor aus, doch die Anwohner bekommen dann von uns einen Nuller-Bescheid“, sagte Gathmann; mit dem Hinweis, dass das Land die Kosten voraussichtlich übernehmen wird. Absolute Sicherheit hätten die Leute dabei allerdings nicht. „Die Beitragspflicht ist ja nicht abgeschafft“, betont der Fachmann. Falls das Geld des Landes zum Beispiel nicht ausreiche, sei formal wieder der Bürger an der Reihe. Von solchen Fällen gehört habe er bisher aber nicht, beruhigt er.
Nach den Plänen der Verwaltung wird sich der Bottroper Bau- und Verkehrsausschuss Mitte September, mit dem für die Bürgerinnen und Bürger so wichtigen Straßenausbaukonzept befassen, damit das Land die sonst fälligen Straßenbaubeiträge auch ausgleicht. Darin ist dann auch aufgeführt, in welchen Jahren die Arbeiten beginnen sollen. Wie ernst die Verwaltung den Service im Sinne und für die Bürger nimmt, zeigt auch die Ankündigung des Tiefbauressorts, von jetzt an in jedem Jahr ein aktualisiertes Straßen- und Wegekonzept vorzulegen. Denn aus Gründen, die jetzt noch nicht bekannt seien, könne sich die Reihenfolge der Straßenbauprojekte immer einmal ändern oder einfach auch der Beginn der Arbeiten verschieben.
Keine Vorentscheidung über die Straßenbauvorhaben
Durch die Aufnahme in das Straßenkonzept sei deshalb auch keine Vorentscheidung darüber getroffen, welche Straßenausbaumaßnahme auf jeden Fall in Angriff genommen werde. „Das Ganze dient einfach auch der Transparenz. Es sollen die Bürgerinnen und Bürger Informationen an die Hand bekommen, die wissen möchten, was in ihrer Stadt und in ihrem Wohnviertel auch in Sachen Straßenbau passieren wird“, erklärte Thorsten Gathmann. Der Abteilungsleiter bringt auch Verständnis auf, wenn sich Anwohnerinnen und Anwohner über die Ungleichbehandlung durch die neue Beitragsregelung für Straßenbauprojekte ärgern. Denn für Straßenausbauten, die der Rat schon vor 2018 beschlossen hatte, muss die Stadt die Straßenbaubeiträge nach Abschluss der Baumaßnahmen weiterhin verlangen.
Schon vorher sei aber klar gewesen, dass die Bürger für Unterhaltungsmaßnahmen wie eine einfache neue Fahrbahndecke prinzipiell nicht mit zur Kasse gebeten werden, wenn aber zum Beispiel Kanalisation, Straßenbeleuchtung, Gehwege und Fahrbahn erneuert oder teils auch neu gebaut werden, greife prinzipiell auch die Beitragspflicht - die bei den neu beschlossenen Vorhaben durch die Landeshilfe nun aber wettgemacht werden.
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Keine Rolle spiele die Landesförderung jedoch bei erstmaligen Straßenneubauten samt Kanalisation, Leuchten, Gehwegen und mehr, macht Thorsten Gathmann klar. Das sei etwa in Neubaugebieten regelmäßig der Fall oder auch bei Straßen, die bisher nie richtig fertig gestellt wurden. Dafür müssten die Grundstücksbesitzer dann sogenannte Erschließungsbeiträge bezahlen. In den nächsten vier Jahren werden diese zum Beispiel bei diesen neuen Erschließungen und erstmaligen Ausbauten fällig: Knappenstraße, Flugplatz Schwarze Heide, Ottenschlag, Im Pinntal, Köhlerstraße, Brandenheide, Flugplatzstraße, Beckheide, Nordring, Giesenheide, und Ludgeristraße.
Für diese Straßen werden keinen Straßenbaubeiträge fällig
Bei diesen Straßen, an denen noch in diesem Jahr Unterhaltungsmaßnahmen vorgesehenen sind, werden die Grundstückseigentümer nach Auflistung des Tiefbauressorts voraussichtlich nicht an der Finanzierung beteiligt: Bruktererstraße, Feldhausener Straße, Am Schleitkamp, Kirchhellener Ring, Schlaunstraße, Agnes-Miegel-Straße, Am Kirchschemmsbach, Friedrich-Bitter-Weg, Herzogstraße, Hugo-Reckmann-Staße, Rolandstraße, Schubertstraße, Steinbrinkstraße, Steinmannswiese, Zeppelinstraße, An der Hasenhegge, Breslauer Straße, Corinthweg, Danziger Straße, In der Schanze und Rhaland.
Außerdem entsteht laut Stadt auch für diese Straßen, die in den nächsten fünf Jahren erneuert werden sollen, voraussichtlich keine Beitragspflicht nach dem Kommunalen Abgaben-Gesetz: Kreuzung Rentforter Straße und Kirchhellener Ring, Alleestraße, Kreisverkehr Pelsstraße/Hauptstraße, Hans-Sachs-Straße, Hauptstraße, Andresen Strang, Wiesengrund, Ernst-Wilczok-Platz, Kreisverkehr Am Lamperfeld/Kirchhellener Straße, Entwässerung Horster Straße/Batenbrockpark, Am Vöingholz, Hauptbahnhof, An der Knippenburg und Haßlacherstraße.