Bottrop. Eine Reihe von Gebühren in Bottrop steigen 2022 an, kommunale Steuern nicht. Die Stunde Freiparken aber entfällt. Was sich sonst noch ändert.
Auf die Bürger in Bottrop kommen auch im nächsten Jahr wieder höhere Kosten zu. Daran hat nicht nur die Stadt ihren Anteil. So steigen in 2022 etwa die Gebühren für die Müllabfuhr oder die Abwasserentsorgung, kommunale Steuern bleiben stabil. Und bei den Strompreisen werden Familien durch die gesenkte Ökostrom-Umlage sogar auch finanziell etwas entlastet. Hier eine Auswahl:
Parkgebühren
Die im Zuge der Corona-Krise eingeführte Vergünstigung bei den Parkgebühren läuft aus. Der Stadtrat hatte wegen der Corona-Krise einen Zeitrabatt gewährt, um die Kaufleute zu unterstützen. So blieb das Parken in der City zuletzt für die ersten 60 Minuten kostenlos. Im neuen Jahr müssen Autofahrer in der City ab dem 3. Januar an den Parkautomaten wieder die kompletten Gebühren bezahlen. Sie liegen bei fünf Cent je angefangenen vier Minuten. Autos mit E-Kennzeichen dürfen teils kostenlos parken.
Müllabfuhr
Für alle grauen Mülltonnen liegt der Gebührensatz ab 2021 durchgängig um 1,48 Prozent höher. Die Leerung der am weitesten verbreiteten 120-Liter-Tonne beim Restmüll kostet daher 289,12 Euro im neuen Jahr. Die Gebühr lag bisher bei 284,89 Euro. Ein Haushalt muss nun also 4,23 Euro mehr für die Leerung zahlen. Die Leerung der blauen Altpapiertonne einmal pro Monat und auch die Sperrmüllabfuhr bleiben weiterhin gebührenfrei.
Biotonne
Für die braune Bio-Tonne werden die Gebühren nach dem Anstieg um 4,9 Prozent in 2021 fürs kommende Jahr erneut erhöht: um 3,5 Prozent. Die Gebühren für die von den meisten Anwohnern genutzte 240-Liter-Tonne steigen von 97,29 Euro auf 100,70 Euro pro Jahr, das macht 3,47 Euro mehr aus. Die Best hält sich trotz der kräftigen Gebührenanstiege zugute, dass Bottrop eine der Städte mit den günstigsten Gebühren für braune Tonnen bleibe.
Heizkosten
Der nationale CO2-Preis auf fossile Brennstoffe wird 2022 von 25 auf 30 Euro steigen. Darauf weist der Haus & Grund-Verein in Bottrop hin. Verbraucher müssen deshalb mit weiter steigenden Heizkosten rechnen. Für eine Wohnung mit 80 Quadratmetern bedeutet das im Durchschnitt 13 bis 21 Euro mehr Heizkosten gegenüber dem Vorjahr, rechnet Geschäftsführer Markus Kruse vor.
Ökostrom-Umlage
Die Umlage zur Deckung der Vergütung des nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geförderten Stroms sinkt von 6,5 Cent 2021 auf 3,723 Cent pro Kilowattstunde. Für eine vierköpfige Familie mit einem Jahresstromverbrauch von 3000 Kilowattstunden bedeutet dies laut Haus & Grund-Verein eine Entlastung von fast 100 Euro gegenüber dem Vorjahr.
Straßenreinigung
Die Gebühren für die Straßenreinigung steigen. Die meisten Straßen gehören zur Reinigungsklasse 3 und werden wöchentlich gefegt. Für diese klettern die jährlichen Gebühren von 3,42 Euro auf 3,52 Euro pro Frontmeter. Für Straßen der Klasse 4 bei zweimal wöchentlicher Säuberung steigen die Gebühren von 6,83 Euro auf 7,04 Euro. Die tägliche Reinigung von Straßen kostet in 2022 statt 20,50 Euro dann 21,12 Euro.
Winterdienst
Beim Schneefegen auf den Straßen blieben die Gebühren in 2021 stabil, im neuen Jahr steigen sie aber an. Die Best räumt Schnee und Eis nur auf Straßen (W 1), die wichtig für den Durchgangsverkehr sind, und auf Straßen (W 2), auf denen Busse fahren oder die besonders steile Gefälle aufweisen. Die Gebühren werden nun von 79 Cent bzw. 72 Cent auf 84 Cent (W 1) und 77 Cent (W 2) je Frontmeter erhöht. Eine Übersicht über die Straßen und ihre Winterdienststufen finden Sie auf www.best-bottrop.de.
Heizkostenzähler
Sind fernablesbare Zähler oder Heizkostenverteiler installiert, müssen Gebäudeeigentümer den Mietern Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen zukommen lassen, und zwar monatlich ab dem 1. Januar 2022. Das schreibt die neue Heizkostenverordnung vor, berichtet der Bottroper Haus & Grund-Verein.
Schornsteine
Mit höher und firstnah angeordneten Schornsteinen soll die Nachbarschaft besser vor den Belästigungen und gesundheitsgefährdenden Immissionen durch Abgase geschützt werden. Deshalb gelten für Schornsteine von neuen Kaminöfen und Pelletheizungen ab 1. Januar 2022 strengere Regelungen. Für die Modernisierung oder den Ersatz bestehender Kaminöfen sowie alter Gas- oder Ölheizungen gegen einen Biomassekessel gelten weiterhin die bisherigen Bestimmungen.
Wasser
Die Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft (RWW) erhöht ab 1. Januar 2022 die Preise für Trinkwasser. Statt bisher 1,37 Euro kosten 1000 Liter Trinkwasser dann 1,43 Euro brutto. Das entspricht einer Erhöhung von 4,4 Prozent. Der Systempreis einschließlich Umsatzsteuer erhöht sich ebenfalls: in einem Einfamilienhaus jährlich um 14,68 Euro auf 256,53 Euro, in einem Drei-Familienhaus um 19,99 Euro auf 349,22 Euro und in einem Sechsfamilienhaus um 29,54 Euro auf 516,26 Euro.
Die Stadt wird die Schmutzwassergebühren fürs Jahr 2022 um mehr als fünf Prozent erhöhen. Dieser Gebührensprung fällt gut dreimal so hoch aus wie noch ein Jahr zuvor. Die Gebühren für normale Haushalte werden von jetzt 2,51 Euro auf dann 2,64 Euro je Kubikmeter verbrauchten Frischwassers im kommenden Jahr ansteigen. Das sind 13 Cent mehr. In 2021 machte der Kostenanstieg nur 4 Cent aus.
Auch die Gebühr für das Niederschlagswasser, das auf den privaten Grundstücken der Anwohner nicht versickern kann, wird erhöht: um 1,2 Prozent. Diese Gebühr wird von 1,62 Euro auf 1,64 Euro pro Kubikmeter Wasser angehoben.
Kleinkläranlagen
Deutlich höher fällt der Gebührensprung für die Abwasserentsorgung aus Kleinkläranlagen aus. Diese Gebühr wird von 82 Euro auf 87 Euro je Kubikmeter Klärschlamm angehoben. Das macht ein Plus um gut sechs Prozent aus. In Bottrop gibt es zurzeit 788 solcher abflusslosen Gruben und Kläranlagen für häusliches Schmutzwasser. Etwa 90 Prozent der Kleinkläranlagen befinden sich in Kirchhellen,
Schornsteinfeger
Ab 1. Januar 2022 ist die geänderte Kehr- und Überprüfungsverordnung in Kraft. Mit der Neuregelung werden die Gebühren für Bezirksschornsteinfeger an die neuen Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (§ 97 GEG) angepasst. Dies betrifft etwa die Überprüfung des Ölheizverbots ab 2026 sowie die Prüfung der Ausstattung einer Zentralheizung mit einer Heizungssteuerung.
Grundsteuer
Die Hebesätze für die Grundsteuer B, die Grundstücksbesitzer zahlen müssen und teils auf ihre Mieter umlegen können, sind mit 680 vH gegenüber dem Vorjahr unverändert, schreibt Stadtkämmerer Jochen Brunnhofer in seinem Bericht zum Haushalt 2022. Damit bleibt der Hebesatz für diese Abgabe im vierten Jahr nacheinander unverändert. Haus & Grund-Geschäftsführer Markus Kruse macht aber klar, dass die Reform der Grundsteuer für alle Eigentümer im Laufe des Jahres erste praktische Auswirkungen haben wird, da die Liegenschaften neu bewertet werden.
Gewerbesteuer
Auch den Hebesatz für die Gewerbesteuer lässt der Stadtrat im neuen Jahr weiterhin unverändert. Wie schon in 2020 liegt der Steuersatz bei 490 vH. Stadtkämmerer Jochen Brunnhofer rechnet mit Erträgen aus der Gewerbesteuer von 43,7 Millionen Euro.
Gas & Strom
Die Emscher Lippe Energie (Ele) als Grundversorger auch für Bottrop will vorerst weder die Preise für Strom noch für Gas erhöhen. Das erklärte Sprecher Peter Efing. Langfristige Lieferverträge machten es möglich, dass der Versorger eine gewisse Preisstabilität bieten könne.