Bottrop. Die Stadt Bottrop zahlt hohe Mietzuschüsse, damit in der Fußgängerzone wieder Geschäfte öffnen. Ein Verkäufer macht damit für sein Haus Werbung.

Anlagegarant! - so werben Anbieter in Großbuchstaben für den Kauf eines Hauses in der Bottroper Fußgängerzone. Es handelt sich bei der Immobilie um das Wohn- und Geschäftshaus im Hansaviertel, in dem sich außer neun Wohnungen und einem Büro im Erdgeschoss auch zwei Ladenlokale befinden, in die sich zuletzt Filialen der Parfümerie-Kette Douglas und des Juwelierunternehmens Christ eingemietet hatten. Beide Ladenlokale stehen inzwischen leer und gehören zu den privilegierten Adressen in der City, für die die Stadt hohe Mietzuschüsse zahlen will.

Die Verkäufer nutzen dies offensichtlich auch als Verkaufsargument und weisen auf dem Immobilienportal „Immostaff“ ausdrücklich auf die städtische Mietgarantie hin. In dem Immostaff-Expose heißt es jedenfalls, dass die beiden Ladenlokale an der Hansastraße im Rahmen des Innenstadt-Sofortprogramms durch die Stadt Bottrop gefördert werden können. Somit ergebe sich für Interessierte die Möglichkeit, die Geschäftslokale für eine Dauer von zwei Jahren zu einem reduzierten Mietzins anzumieten. Einen Preis von 2,25 Millionen Euro will der Anbieter für das Haus im Stadtkern erzielen.

Laden-Vermietungen in Bottrop sind nicht so ganz einfach

Die Leiterin der Bottroper Wirtschaftsförderung bestätigt, dass das Haus an der Hansastraße 6 - 8 zu den insgesamt sieben Adressen im Hansaviertel gehört, die eine Jury um Oberbürgermeister Bernd Tischler für förderwürdig hält, doch Sabine Wißmann teilt auch mit: „Ich kann nicht einschätzen, ob dies ein adäquates und quasi preissteigerndes Instrument ist, Käufer für eine Immobilie zu interessieren“. Denn andererseits werde durch die Vorauswahl der Jury ja auch deutlich gemacht, dass eine lukrative Vermietung dieser Geschäftslokale offensichtlich nicht ganz einfach sei.

Dass eine der Immobilien, die für mögliche Mietzuschüsse vorausgewählt sei, nun offenkundig zum Verkauf angeboten wird, steht für die Wirtschaftsförderin dem Zweck des Innenstadt-Sofortprogrammes ohnehin nicht entgegen. Das gelte auch, falls die Verträge für die besonders günstigen Ladenmieten schon geschlossen seien. „Es gibt den Grundsatz: Kauf bricht nicht Miete“, erklärte Sabine Wißmann. Der neue Eigentümer der Immobilie würde dann in ein bestehende Vertragsverhältnis eintreten.

Die Fördergelder für Geschäfte gibt es nicht automatisch

Ziel des Innenstadt-Programms sei es ja, dabei zu helfen, leerstehende Geschäftslokale neu zu vermieten. Daran ändere ein Verkauf zunächst nichts. „Inwieweit ein neuer Eigentümer Teil des Programms werden will oder kann, bliebe abzuwarten“, erklärt Sabine Wißmann. Die grundsätzlichen Informationen über das Innenstadt-Sofortprogramm seien auch für jeden verfügbar. „Erkennbar wird, dass es keinen Automatismus für einen Förderung gibt, so muss beispielsweise ein interessantes Konzept vorgelegt werden, welches von einer Jury bewertet wird“, macht die Ressortleiterin klar.

Wollen das Hansaviertel und die Innenstadt fördern: Stadtentwicklerin Elena Gilcher, Oberbürgermeister Bernd Tischler, Beigeordneter Klaus Müller und Wirtschaftsförderin Sabine Wißmann (von links).
Wollen das Hansaviertel und die Innenstadt fördern: Stadtentwicklerin Elena Gilcher, Oberbürgermeister Bernd Tischler, Beigeordneter Klaus Müller und Wirtschaftsförderin Sabine Wißmann (von links). © FUNKE Foto Services | Lutz von Staegmann

Solche Konzepte lagen allerdings auch für die beiden Ladenlokale an der Hansastraße 6 - 8 bereits vor. Die Jury um den OB hatte sie schon für gut befunden. Während in den meisten anderen Ladenlokalen aus der Vorauswahl inzwischen neue Geschäfte eröffnet haben, stehen die früheren Läden von Douglas und Christ allerdings nach wie vor leer. Neu eröffnet haben dagegen zum Beispiel ein Supermarkt für vegane Lebensmittel, ein Ticketshop der Erlebnisfabrik Eloria, ein Blumenladen, ein Imbiss für Kartoffelspezialitäten und ein Geschäft für Wohndekor.

Bottroper Jury muss ihr Okay geben, damit Mietdeal eingestielt wird

Maßstäbe für die Miethilfen waren für die Jury zum Beispiel, ob die Geschäfte Publikum in die Innenstadt holen und das Warenangebot stärken und durch Neues ergänzen. Die Jury sei bei ihrer Beurteilung im Rahmen der Förderkriterien frei. Sie werde allerdings neu gefragt, wenn sich Konzepte ganz wesentlich ändern, neue Ideen oder alternative Ladenlokale aufgenommen werden sollen. „Ein positives Votum ist allerdings noch keine Zusage der Jury pro Mietbeihilfe, sondern der Auftrag an uns, das Matching zu starten“, macht Sabine Wißmann klar.

Auch wenn die Stadt selbst zur Mieterin werde, sei allerdings neben der guten Geschäftsidee gerade diese Vermittlung zwischen den jeweiligen Vermietern und den Inhabern der künftigen Geschäfte die eigentliche Herausforderung bei der Umsetzung des Sofortprogrammes zur Wiederbelebung der Innenstadt. Dabei macht die Stadtverwaltung an einem Rechenbeispiel klar, dass die Mietbeihilfe einen gehörigen Betrag ausmacht. So beläuft sich die garantierte Mietzahlung bei einem Ladenlokal mit einer ursprünglichen Miete von 1650 Euro auf 1155 Euro.

Fürs Verkaufsobjekt sind noch keine Fördergelder geflossen

Der Vermieter verzichtet zwar auf 495 Euro. Dafür garantiert die Stadt ihm als eigentliche Mieterin aber zwei Jahre lang eine verlässliche Einnahme über 70 Prozent seiner Altmiete. Der neue Geschäftsinhaber zahlt an die Stadt einen Anteil von 330 Euro und damit gerade einmal 20 Prozent der alten Miete. Die verbleibenden Kosten für die Stadt in Höhe von 825 Stadt übernimmt das Land. „In diesem Falle hat es letztlich leider doch nicht gepasst“, erläutert die Wirtschaftsförderin mit Blick auf das zum Verkauf stehende Haus an der Hansastraße 6 - 8, es seien daher auch noch keine Verträge geschlossen und auch noch keine Fördergelder gezahlt worden.