Bottrop-Kirchhellen. Movie Park und Schloss Beck in Bottrop-Kirchhellen dürfen bis auf Weiteres nicht öffnen. Das sagen die Betreiber zur NRW-Corona-Schutzverordnung.
Die Freizeitparks in Bottrop gehören zu den Verlierern der aktuellen Corona-Schutzverordnung von NRW. Während manche Teile der Gastronomie auf Lockerungen hoffen dürfen, bleiben Movie Park und Schloss Beck geschlossen.
Die neue Coronaschutzverordnung NRW formuliert klar: „Der Betrieb von Freizeitparks (drinnen und draußen) ist untersagt.“ Wenn die Inzidenz dauerhaft unter 50 sinkt, dürfen Spielhallen und Wettbüros öffnen, Freizeitparks nicht. Aktuell liegt die Inzidenz bei 62,1.
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Movie Park in Bottrop-Kirchhellen: „Hätten uns Perspektive gewünscht“
„Eine Perspektive über eine mögliche Eröffnung hätten wir uns sehr gewünscht“, schreibt der Movie Park auf seiner Facebook-Seite. Jedoch müsse man weiterhin auf ein Zeichen aus der Politik warten. „Die Entscheidung, wann und unter welchen Rahmenbedingungen wir wieder (…) öffnen können, unterliegt einzig und allein dem Land NRW.“
Man befinde sich in „intensivem Austausch auf verschiedenen Ebenen, um eine Eröffnung voranzutreiben“ und „einen sicheren Parkaufenthalt zu ermöglichen“, heißt es weiter im Statement. In anderen Bundesländern werde Freizeitparks bereits eine Öffnung ermöglicht. So zum Beispiel unter strengen Corona-Auflagen der Heidepark Soltau und Serengeti-Park in Hodenhagen (beide Niedersachsen) sowie der Europapark Rust (Baden-Württemberg).
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Zoom-Erlebniswelt in Gelsenkirchen darf öffnen – Schloss Beck in Bottrop nicht
„Dass wir nicht öffnen dürfen, ist eine Katastrophe“, sagt Karla Kuchenbäcker, Betreiberin von Schloss Beck. Die geplante und erhoffte Saisoneröffnung für den 27. März musste schon verschoben werden. Alles ist für den Start vorbereitet, die Fahrgeräte sind vom TÜV geprüft. Genügend Personal ist an Bord, befindet sich aber noch momentan in Kurzarbeit. „Die Aushilfskräfte scharen mit den Hufen. Wir können sofort loslegen“, sagt die Schlossherrin.
Als „ungerecht“ empfindet sie das Messen mit zweierlei Maß. Zum Beispiel darf die Zoom Erlebniswelt in Gelsenkirchen für Besucher, die genesen, vollständig geimpft, eine Corona-Erkrankung hinter sich haben oder tagesaktuell negativ getestet sind, öffnen. „Ich kann die Entscheidung nicht nachvollziehen. Warum darf ein Tierpark aufhaben, aber wir nicht?“, fragt sie.