Bottrop. Die Sieben-Tage-Inzidenz in Bottrop liegt konstant unter der 35er-Marke. Ab sofort gelten weitere Lockerungen. Eine Übersicht der Regeln.
Die Sieben-Tage-Inzidenz in Bottrop liegt konstant unter 35. Damit wechselt die Stadt ab sofort in die Inzidenzstufe 1 und es treten weitere Lockerungen in Kraft. Auch in NRW liegt die Inzidenz konstant unter 35.
Inzidenz unter 35: Diese Regeln gelten dann in Bottrop
Folgende Lockerungen sind in der Inzidenzstufe 1 möglich:
Kontakte: Angehörige aus fünf Haushalten dürfen sich im öffentlichen Raum treffen. Bis zu 100 Personen mit Test (oder geimpft oder genesen) aus beliebig vielen Haushalten dürfen zusammenkommen.
Einzelhandel: Alle Beschränkungen entfallen, auch die Begrenzung der Kunden bei Geschäften mit mehr als 800 Quadratmetern.
Gastronomie: Bleibt auch die Landesinzidenz unter 35, darf auch die Innengastronomie ohne Testpflicht öffnen.
Kultur: Veranstaltungen sind bis zu 1000 Personen sowohl drinnen als auch draußen möglich. Es gilt aber weiterhin Testpflicht. Ab dem 1. September sind auch Festivals mit bis zu 1000 Besuchern erlaubt.
Sport: Außen und innen ist der Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Test erlaubt. Sportvereine können mehr Zuschauer einlassen: draußen über 1000 (maximal 33 Prozent der Kapazität), innen bis zu 1000 Zuschauer mit Test (maximal 33 Prozent der Kapazität) – jeweils mit Sitzplan und Sitzordnung nach dem Schachbrettmuster. Ab dem 1. September sind auch Sportfeste mit Test und genehmigtem Konzept erlaubt.
Freizeit: Freibäder dürfen ohne Test öffnen. Clubs und Diskotheken können draußen öffnen für maximal 100 Besucher mit Test. Ab dem 1. September ist auch das Tanzen im Club erlaubt – mit Test und nur, wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt.
Private Veranstaltungen: 250 Gäste ohne Test sind draußen erlaubt, drinnen 100 mit Test.
Partys: Partys sind draußen mit 100 Menschen und drinnen mit 50 getesteten, genesenen oder geimpften Personen möglich.
Großveranstaltungen: Volks- und Schützenfeste sowie Stadtfeste dürfen ab dem 1. September mit bis zu 1000 Teilnehmern mit einem Hygienekonzept stattfinden. Dafür muss die NRW-Inzidenz auch unter 35 liegen.
Außerschulische Bildung: Am festen Sitzplatz gilt keine Maskenpflicht mehr. Wenn die Landesinzidenz auch unter 35 liegt, müssen Teilnehmer nicht mehr getestet sein.
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Inzidenz unter 50: Diese Regeln gelten in Bottrop
Folgende Corona-Regeln gelten bei einer Inzidenz zwischen 35,1 und 50 (Inzidenzstufe 2):
Kontakte: Angehörige aus drei Haushalten dürfen sich im öffentlichen Raum treffen. Mit negativem Test dürfen zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten zusammenkommen.
Einzelhandel: Schon bei einer Inzidenz unter 100 fällt nun die Testpflicht weg, es darf nur ein Kunde auf 20 Quadratmetern im Geschäft sein, ab einer Inzidenz von unter 50 darf es ein Kunde auf zehn Quadratmetern sein.
Gastronomie: Die Außengastronomie ist bereits geöffnet, bei einer Inzidenz von unter 50 darf dort auch ohne negatives Testergebnis gegessen werden. Die Innengastronomie öffnet mit Testpflicht.
Kitas:Die Kitas kehren ab dem 7. Juni in den Regelbetrieb zurück, Kinder haben einen uneingeschränkten Betreuungsanspruch.
Freizeit: Alle Bäder, Saunen und Indoorspielplätze dürfen öffnen, wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 50 liegt. Voraussetzung für den Besuch ist ein negativer Test (oder Impf-, bzw. Genesenen-Nachweis). Auch Freizeitparks dürfen öffnen mit begrenzter Personenzahl und Testnachweis. Für Bottrop bedeutet das: Schloss Beck und der Movie Park können wieder besucht werden.
Kultur: Kinos dürfen öffnen und maximal 500 Personen einlassen, mit gleicher Personenbeschränkung sind Konzerte, Theater etc. drinnen möglich. Schon ab einer Inzidenz unter 100 dürfen Kulturstätten wie Kinos und Theater nun mit maximal 250 Zuschauern öffnen.
Sport: Kontaktfreier Sport draußen und drinnen ist ohne Personenbeschränkung möglich. Die Fitnessstudios dürfen somit wieder öffnen. Kontaktsport draußen ist mit bis zu 25 Personen möglich, drinnen mit bis zu zwölf (Testpflicht). Draußen dürfen 1000 Zuschauer dabei sein (maximal ein Drittel der Kapazität), drinnen bis zu 500 – mit Sitzordnung und Testnachweis.
Private Veranstaltungen: Draußen dürfen bis zu 100 Personen zusammenkommen, drinnen 50 mit Test.
Außerschulische Bildung: Präsenzunterricht ist mit Test und ohne Mindestabstände bei festen Sitzplätzen mit Sitzplan möglich. Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten darf drinnen mit zehn Personen mit Test gegeben werden (unter 100er-Inzidenz mit fünf Personen).
Kinder/Jugendarbeit: Gruppenangebote innen sind für 20 Personen möglich, draußen für 30 Personen – mit Test auch drinnen ohne Maske.
Lesen Sie hier, welche Regeln ab einer Inzidenz von unter 35 gelten.