Essen. Zwei Vergewaltigungen warf die Anklage dem 18 Jahre alten Marler vor. In Wattenscheid soll er eine 13-Jährige, die er aus dem Internet kannte, zum Sex gezwungen haben, und in Recklinghausen eine 18-Jährige. Dem Landgericht Essen reichten die Beweise nur für die Wattenscheider Tat: drei Jahre Haft.

Im Internet hatte er die Wattenscheiderin kennengelernt, erschlich sich ihr Vertrauen. Als er die 13-Jährige im wirklichen Leben traf, nutzte der 17-Jährige aus Marl die Situation aus und vergewaltigte sie. Dafür muss er drei Jahre ins Gefängnis, entschied am Montag das Landgericht Essen.

Für eine zweite Vergewaltigung, die dem heute 18-Jährigen vorgeworfen wurde, reichten der Jugendstrafkammer die Beweise aber nicht aus. „Im Zweifel für den Angeklagten“ sprach sie ihn frei. Laut Anklage hatte er eine 18 Jahre alte Bekannte, die ihn besuchte, mit einem Messer bedroht und zum Sex gezwungen. Aussage stand gegen Aussage, objektive Beweismittel fehlten.

Täter drohte mit Klappmesser und verlangte Sex

Die Vergewaltigung der 13 Jahre alten Wattenscheiderin räumte der Schüler vor Gericht aber ein, ersparte dem Mädchen so die Aussage vor der Kammer. Im Internet hatte er sich mit ihr angefreundet und für den 28. Februar in einem Essener Kino verabredet.

Nach dem Film brachte er sie nach Hause. Doch auf der Westenfelder Straße stoppte er, weil er auf einem Brachgelände einen Joint rauchen wollte. Sie ging weiter, plötzlich stand er hinter ihr, ein Klappmesser in der Hand, und verlangte Sex.

Die Staatsanwaltschaft hatte in der nichtöffentlichen Verhandlung vier Jahre Haft für beide Vergewaltigungen gefordert.