Bochum. . Nach einer besonders brutalen Vergewaltigung hat das Landgericht Bochum am Mittwochnachmittag einen 30-Jährigen zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Er war über eine ihm völlig fremde Frau in ihrer Wohnung hergefallen. Zu der Tat motiviert hatten ihn offenbar Vergewaltigungsvideos.
Für eines der schwersten Sexualverbrechen der vergangenen Jahre in Bochum muss ein 30-jähriger Mann viele Jahre hinter Gitter. Das Landgericht verhängte am Mittwochnachmittag sechs Jahre und neun Monate Haft und parallel dazu die unbefristete Einweisung in eine forensische Psychiatrie. Die Strafe wird der Bochumer wohl großteils in diesem - geschlossenen - Krankenhaus verbringen.
Die Tat ist an Hinterhältigkeit, Abartigkeit und Mitleidlosigkeit nur schwer zu überbieten. In der Nacht des 5. September 2013 kletterte der arbeitslose Bochumer in Hamme durch ein rückseitiges Toilettenfenster in die Erdgeschosswohnung einer 32-Jährigen, dort allein lebenden Frau. Er kannte sie gar nicht und sie ihn nicht. Vorher hatte er sich zu Hause Vergewaltigungsvideos angeguckt. Das wollte er nun offenbar auch einmal selbst und in Wirklichkeit erleben.
DNA-Spuren überführten den Bochumer
Er fiel über die zunächst noch schlafende Frau her, schlug sie heftig, würgte sie, stopfte einen BH in ihren Mund und verging sich massiv an ihr. Durch ein herunterfallendes Fenster-Rollo gestört, ließ er kurzzeitig von dem Opfer ab. Das ermöglichte dem Opfer, das Schmerzen und Todesangst erlitt, die Flucht durch ein Fenster auf die Straße. Der Täter verschwand wieder durchs Toilettenfenster, durch das er gekommen war.
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13 Tage nach der Horrortat wurde der Vergewaltiger gefasst. DNA-Spuren am Tatort hatte die Kripo auf seine Spur gebracht, denn er ist vorbestraft und hatte einmal eine Speichelprobe abgegeben.
Opfer hat sich bis heute nicht von der Tat erholt
Im Prozess vor der 1. Strafkammer war der Angeklagte voll geständig. Psychiatrische Gutachter, darunter der bundesweit bekannte Prof. Norbert Leygraf, haben dem Angeklagten „sexuellen Sadismus“ attestiert.
Das Opfer leidet psychisch bis heute unter dem Verbrechen. Aus der damaligen Wohnung ist es längst ausgezogen.