Recklinghausen/Bochum. . Ein 46-jähriger Recklinghäuser, der im Juni 2013 eine 18-jährige Schülerin entführte und vier Tage lang in seiner Wohnung vergewaltigte, hat zu Beginn des Prozesses am Bochumer Landgericht ein umfassendes Geständnis abgelegt. Der Angeklagte sagte den Richtern: “Ich habe sie in bestialischer Form vergewaltigt. Stellen Sie sich das Schlimmste vor.“

Das Martyrium dauerte vier Tage: Im Juni 2013 hat ein 46-jähriger Mann aus Recklinghausen eine damals 18-jährige Schülerin auf der Straße gekidnappt, in seine Wohnung verschleppt und immer wieder vergewaltigt. Seit Freitag beschäftigt das unfassbare Verbrechen das Bochumer Landgericht. Zum Prozessauftakt sagte der Angeklagte den Richtern: "Ich habe sie in bestialischer Form vergewaltigt. Stellen sie sich das Schlimmste vor." In einer Erklärung, die Verteidigerin Barbara Möller vorher verlesen hatte, hieß es außerdem: "Ich war ein tollwütiges Tier."

Vor Gericht erschien der Angeklagte mit einer schwarzen Sonnenbrille. Als er auf der Anklagebank Platz nahm, formte er die Finger seiner rechten Hand zu einer Pistole und simulierte die Abgabe von zwei Schüssen. Dabei zielte er auf die Fotografen und Kameraleute, die sich vor ihm postiert hatten. Später lächelte er und blickte spöttisch über den Rand seiner Brille.

Erklärungsversuch mit tagelangem Drogenrausch

Es war der 19. Juni 2013, als der Angeklagte vor seiner Haustür auf die Schülerin traf. Er sprach sie an, bat um Hilfe. Angeblich wollte er einen Käfig in den Keller tragen. Als die 18-Jährige ablehnte, hielt er ihr ein Messer an den Hals und zerrte sie über den Hinterhof bis in seine Wohnung. Um ihren Widerstand zu brechen, schlug er ihr mit der Faust ins Gesicht und leckte anschließend das Blut ab. Laut Anklage sagte er dabei: "Ich halte dich jetzt eine Woche hier. Ich will meinen Spaß mit dir haben und dann bringe ich dich um."

Später soll er die Schülerin mit Schlafmitteln betäubt und immer wieder vergewaltigt haben. Erst nach vier Tagen hatte die 18-Jährige die Wohnung in Recklinghausen wieder verlassen können. Den Richtern erklärte er, dass er damals tagelang im Drogenrausch gewesen sei. Er hätte nie gedacht, dass er zu so etwas fähig sei. Außerdem flehte er beinahe darum, in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen zu werden. In der von seiner Verteidigerin verlesenen Erklärung heißt es dazu: "Ich fürchte sonst gänzlich zu einem Monster zu werden."

Opfer soll trotz Geständnis aussagen

Trotz des Geständnisses soll die heute 19-jährige Schülerin in der kommenden Woche als Zeugin aussagen. Nach Angaben ihrer Anwältin Berrit Lobeck leidet sie noch immer stark unter den Folgen der Tat. "Sie kann die Probleme des Alltags kaum bewältigen", sagte Lobeck am Rande des Prozesses. "Sie ist stark traumatisiert." Ihren Peiniger wird sie aber wohl nicht noch einmal begegnen müssen. Der Angeklagte solle während ihrer Vernehmung den Gerichtssaal verlassen. Alternativ könne die Schülerin auch per Video-Schaltung vernommen werden. "Es kann ihr nicht zugemutet werden, dass sie ihm noch einmal in die Augen guckt", sagte Lobeck.

Neben der Tat in Recklinghausen wird dem 46-Jährigen außerdem die Vergewaltigung seiner Schwägerin vorgeworfen. Diese Tat soll Ende Mai 2013 passiert sein. Dazu erklärte der Angeklagte jedoch: "Das habe ich nicht getan." (dpa)