Bochum. Eltern von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung haben ein Wahlrecht, ob ihr Kind die allgemeine Schule oder eine Förderschule besuchen soll. Die Stadt Bochum beschäftigt daher zwei Inklusionskoordinatorinnen. Sie haben reichlich Arbeit.

Meike Stöcker ist durchaus bewusst, dass das, was sie da sagt, bedeuten kann, dass sie sich irgendwann ein anderes Betätigungsfeld suchen kann. „Inklusion ist erst dann erfolgreich“, sagt die Inklusionskoordinatorin der Stadt, „wenn man nicht mehr darüber spricht.“ Stöcker und ihre Amtskollegin Claudia Igloffstein-Schäl sprechen viel und intensiv über Inklusion.

Die Arbeit sei aber nicht mehr geworden im Verlauf ihrer Tätigkeit. Seit Februar 2012 beantworten Stöcker und Igloffstein-Schäl Fragen rund um die Inklusion. „Die Arbeit hat sich verändert. Es ist viel Saisonarbeit, viel Begleitung von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrern. Es ist ein großes Feld.“ Vor allem eins, das die Menschen, die Eltern, die Schüler, die Lehrer interessiert, beschäftigt, weil Inklusion nun zu sein hat.

Sonderpädagogische Unterstützung

Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz ist der Auftrag der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen umgesetzt und die ersten Schritte auf dem Weg zur inklusiven Bildung an allgemeinen Schulen in Nordrhein-Westfalen gesetzlich verankert worden. Eltern von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung haben ein Wahlrecht, ob ihr Kind die allgemeine Schule oder eine Förderschule besuchen soll.

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Die Stadt Bochum sieht sich beim gemeinsamen Leben und Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen auf einem guten Weg. „Allen Schülerinnen und Schülern mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Eingangsklassen 1 und 5 konnte ein Platz an einer allgemeinen Schule angeboten werden“, teilt das Presseamt mit. Die Landesregierung werde zudem den weiteren Ausbau des Gemeinsamen Lernens mit zusätzlichen Stellen, Fortbildungen und anderen Maßnahmen begleiten.

52 sonderpädagogische Lehrkräfte

Derzeit werden in Bochum 52 sonderpädagogische Lehrkräfte an den Grundschulen und den weiterführenden Schulen, die das Gemeinsame Lernen anbieten, zusätzlich eingesetzt. Darüber hinaus ist geplant, Schwerpunktschulen einzurichten. An diesen Schulen, die „Gemeinsames Lernen +“ anbieten, sollen neben den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache die weiteren Schwerpunkte – geistige Entwicklung, Hören und Kommunikation sowie körperliche und motorische Entwicklung – zusammengefasst werden. Für jeden dieser zusätzlichen Förderschwerpunkte soll eine der bestehenden Schulen als Schwerpunktschule eingerichtet und baulich verändert werden.

Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf können schon seit geraumer Zeit ihr Kind an einer allgemeinen Schule lernen lassen. Im abgelaufenen Schuljahr belief sich der Anteil dieser Schülerinnen und Schüler auf 34,4 Prozent. Im neuen Schuljahr geht die Stadt von eine Steigerung um circa sechs Prozent aus.