Bochum. Bei Verstößen gegen die Umweltzone gibt es eine Schonfrist. Wer mit gelber Plakette in den Bereich fährt, wird vorerst noch nicht mit 80 Euro Bußgeld belegt. Erst muss die komplette Umbeschilderung gewährleistet sein. In Bochum waren bis vor kurzem noch 9285 Fahrzeuge mit gelber Plakette gemeldet

Wer gegen die verschärfte Regelung bei der Umweltzone Ruhrgebiet verstößt, kann zurzeit noch auf eine Schonfrist hoffen. Ab 1. Juli dürfen im Regelfall nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in die Umweltzone fahren. Doch weil die neue Beschilderung in allen Städten der Umweltzone beziehungsweise ihre vollständige Vernetzung erst noch abschließend abgesichert werden muss, werden Kraftfahrer für ein Plakettenvergehen in Bochum noch nicht zur Kasse gebeten. Das wird wohl erst in wenigen Wochen der Fall sein.

In Bochum waren bis vor kurzem noch 9285 Fahrzeuge mit gelber Plakette gemeldet (7528 Pkw und 1757 Nutzfahrzeuge). Wenn sie keine Ausnahmegenehmigung haben, dürfen sie nicht mehr in die Umweltzone fahren. Ansonsten sind 80 Euro Bußgeld fällig.

400 Schilder werden aktualisiert

Das Bochumer Straßenverkehrsamt hat bereits alle 90 Schilder, mit der die Umweltzone in Bochum an 77 Stellen ausgewiesen ist, umgestaltet. Die gelbe Plakette ist überklebt worden, so dass jetzt nur noch die grüne zu sehen ist. Auf Landesstraßen sorgt seit Monatsbeginn Straßen NRW für die Umrüstung, mehr als 400 Schilder müssen im Ruhrgebiet aktualisiert werden. Bis Mitte Juli will Straßen NRW damit fertig werden. Die Kosten werden mit 14.000 Euro angegeben.

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Der Gesetzgeber hat mehrere Ausnahmen zugelassen, die das Befahren der Umweltzone auch mit gelber Plakette weiter ermöglichen. Das betrifft unter anderem Arbeitsmaschinen, zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie bestimmte Oldtimer. Eine weitere Ausnahme schildert Michael Kaiser von der TÜV-Station in Bochum: „Von der Regelung ausgenommen sind zum Beispiel Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 3, für die technisch keine Nachrüstung möglich ist und welche vor dem 1. Januar 2008 auf den aktuellen Fahrzeughalter zugelassen wurden. Sollte es ein Nachrüstsystem geben, jedoch nicht lieferbar sein, ist bei entsprechender Bestätigung des Herstellers ebenfalls diese Ausnahmeregelung möglich.“ Die Nicht-Nachrüstbarkeit eines Fahrzeugs sei durch einen Sachverständigen an einer technischen Prüfstelle wie zum Beispiel dem TÜV zu bescheinigen.

TÜV berät Autofahrer

Der TÜV berät Autofahrer auch persönlich, welche Fahrzeuge noch von einer gelben auf eine grüne Plakette umrüstbar sind und welche nicht. Die Nachfrage sei zuletzt sehr groß gewesen, heißt es dort.

Die Stadt Bochum hat bis gestern 252 Ausnahmeregelungen erteilt. In den Genuss einer Ausnahme sind auch zahlreiche Busse der Bogestra gekommen, die nicht wie viele andere schon eine grüne, sondern weiterhin eine gelbe Plakette an der Frontscheibe haben. Sie dürfen in der Umweltzone noch bis Ende 2015 fahren. Wer keine Ausnahme erhalten hat, für den gilt: Auto verkaufen, verschrotten oder - sehr umständlich - an der Grenze der Umweltzone in den Bus umsteigen.