Bochum. Ab 1. Juli 2014 dürfen Fahrzeuge, die nur eine gelbe Umweltplakette auf der Windschutzscheibe kleben haben, grundsätzlich nicht mehr in die Umweltzone Ruhrgebiet fahren und damit auch nicht mehr in die Bochumer Innenstadt. Das wird zu viel Verdruss führen. Der ADAC spricht von kalter Enteignung.

Auf viele Kraftfahrer kommt bald ein Problem zu. Ab 1. Juli 2014 ist es für ältere Diesel, auf deren Scheibe nur eine gelbe und keine grüne Umweltplakette klebt, grundsätzlich verboten, in die Umweltzone Ruhrgebiet zu fahren. In Bochum dürfen sie sich dann nur noch südlich des Außenrings, südlich der A44 und auf Autobahnen blicken lassen, sonst gibt es ein Bußgeld von 40 Euro plus 28,50 Euro Verwaltungs- und Zustellkosten. Ein Punkt in Flensburg ist auch fällig.

In Bochum geraten in diese Zwangslage rund 12.000 Fahrzeuge (Stand: Ende 2012). Der ADAC akzeptiert diese Verordnung zwar, weil sie rechtlich-politisch korrekt zustande gekommen sei, kritisiert sie aber gleichwohl. Günter Trunz vom ADAC Westfalen spricht von tausenden „sozialen Härtefällen“ im Ruhrgebiet. Viele Autofahrer würden „kalt enteignet“. Man hätte noch einige wenige Jahre warten sollen, bis ihre Fahrzeuge sowieso durch den natürlichen Austausch verschwunden wären. Der Nutzen, dass nun eine relativ kurze Zeit etwas weniger CO2 in die Luft gepustet würde, stünde in keiner Relation zu dem Schaden, den die betroffenen Autofahrer davon hätten.

Verstärkte Nachfrage von Kfz-Besitzern nach Partikelfilter

Bereits seit Januar 2013 gilt für die Besitzer der roten Feinstaubplakette in der Umweltzone: Wir müssen draußen bleiben. Insgesamt hat die Stadt Bochum bereits 843 Verfahren wegen falscher oder fehlender Umweltplaketten eingeleitet. Diese Anzahl dürfte in acht Monaten noch deutlich ansteigen.

Noch hat aber jeder genug Zeit, einen Partikelfilter einzubauen und so eine grüne Plakette zu erhalten. Bei Mercedes Lueg etwas ist schon eine verstärkte Nachfrage spürbar: „Wir merken das.“ Allerdings sind je nach Marke nicht alle Diesel mit einem Filter nachrüstbar, obwohl sie teilweise sonst tipptopp in Schuss sind. Die Kosten liegen - so ein großes Autohaus in Bochum - zwischen 150 und 500 Euro für Lohn und 600 bis 1500 Euro für die Teile. Wer das nicht investieren will und sein Auto lieber verkaufen will, muss aber befürchten, dass er nur noch Peanuts erhält, weil der Käufer um die Zwangslage weiß.

„Der Staat schützt sich selbst, aber der Bürger soll zahlen“

Einige Wagen mit gelber Plakette dürfen allerdings auch nach dem 1. Juli ‘14 weiter in die Umweltzone. Stadtsprecherin Barbara Gottschlich: „Fahrzeuge, die vor dem 1.1.2008 auf den aktuellen Halter zugelassen wurden und nicht mit einem Partikelminderungssystem nachgerüstet werden können, also keine grüne Plakette erhalten können, sind von dem Fahrverbot von Amts wegen befreit.“ Allerdings müsse man gutachterlich nachweisen, dass das Fahrzeug nicht nachrüstbar sei. Und: „Dieses Gutachten muss dann jeweils jährlich neu eingeholt werden.“

Weitere Ausnahmen gelten unter anderem für Fahrzeuge, die von Menschen mit schweren Behinderungen genutzt werden, viele Nutzfahrzeuge, Reisebusse, Arbeitsmaschinen, Landwirtschafts- und Forstfahrzeuge, zwei- und dreirädrige Kfz, Arzt- und Rettungsfahrzeuge, Oldtimer und zivile Kfz, die fürs Militär fahren. Letzeres stört den ADAC: „Der Staat schützt sich selbst, aber der Bürger soll zahlen.“