Bochum. Vom 1. Juli an gilt die nächste Stufe der Umweltzone Ruhrgebiet. Dann dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in die gekennzeichneten Bereiche fahren. Bochums Innenstadt etwa wäre für jetzt noch fast 10.000 Fahrzeuge, die nur eine gelbe Plakette haben, tabu.

In rund einem Monat wird die Beweglichkeit von Kraftfahrzeugen, die lediglich eine gelbe und keine grüne Plakette haben, enorm eingeschränkt. Am 1. Juli tritt nämlich die nächste Stufe bei der Umweltzone Ruhrgebiet in Kraft. Neben zwölf weiteren Städten betrifft dies auch Bochum.

Dort sind zurzeit 9285 Fahrzeuge (7528 Pkw und 1757 Nutzfahrzeuge) mit gelber Plakette gemeldet. Diese dürfen dann grundsätzlich nicht mehr in die innerstädtische Umweltzone fahren, das ist in Bochum ungefähr der Bereich nördlich des südlichen Außenringes. Wer sich nicht an das Verbot hält und dann erwischt wird, der muss ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro bezahlen.

Außerhalb der Umweltzone parken

Die Regelung, die die Feinstaubbelastung in der Umweltzone abschwächen soll, dürfte bei zahlreichen Autofahrern großen Verdruss auslösen. Denn betroffen sind teilweise auch Dieselfahrzeuge, die noch gar nicht so sehr alt sind, aber dennoch keine grüne Plakette erhalten, weil sie gar keinen oder keinen geeigneten Partikelfilter haben oder bekommen können.

TÜV gibt Auskunft

Der Technische Überwachungs Verein (TÜV) informiert Kraftfahrer in seiner Station an der Hofsteder Straße 222-224 umfassend über die gesetzlichen Ausnahmen.Er prüft auch, ob die Wagen mit einem Partikelfilter nachrüstbar sind und stellt nachher gegebenenfalls die grüne Plakette aus. Er bescheinigt auch eine Nicht-Nachrüstbarkeit.

Für sie heißt es bald: Außerhalb der Umweltzone parken und zu Fuß oder mit dem Bus in die Stadt fahren - oder den Wagen verschrotten oder verkaufen. Angesichts seines Plaketten-Handicaps wird der Preis aus Verkäufersicht aber wohl sehr trostlos ausfallen.

Nicht immer geeignete Nachrüstsysteme vorhanden

Grundsätzlich dürfen ab 1. Juli nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette die Umweltzone befahren. „Es gibt jedoch auch Ausnahmen“, sagt Michael Kaiser, Leiter des TÜV Bochum. Sie beträfen etwa Arbeitsmaschinen, zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie bestimmte Oldtimer. „Außerdem hat das Land Nordrhein-Westfalen für die Umweltzonen noch ein Verfahren vorgegeben, welches Diesel-Kraftfahrzeugen, für die derzeit keine geeigneten Nachrüstsysteme verfügbar sind, das Befahren der Umweltzonen dennoch ermöglicht.“

Von der Regelung ausgenommen seien zum Beispiel Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 3, für die technisch keine Nachrüstung möglich sei und welche bereits vor dem 1. Januar 2008 auf den aktuellen Fahrzeughalter zugelassen worden seien. Sollte es ein zwar entsprechendes Nachrüstsystem geben, da jedoch nicht lieferbar sein, sei bei entsprechender Bestätigung des Herstellers ebenfalls diese Ausnahmeregelung möglich.

Für die Stadt und den Landesbetrieb „Straßen NRW“ kommt nun viel Arbeit bei der Änderung der entsprechenden Beschilderung auf den Straßen zu. Allein die Stadt muss an 90 Schildern an 77 Standorten das Zeichen der gelben Plakette überkleben - so wie ab Januar 2013 bereits die rote Plakette. „Die Umbeschilderung beginnt Anfang Juli“, sagt eine Stadtsprecherin auf WAZ-Anfrage. Die Stadt wird das neue Verbot auch kontrollieren. Allein in den ersten vier Monaten dieses Jahres wurden in Bochum mehr als 400 Plaketten-Verstöße bestraft.