Bochum. . Eine Betrügerin aus Bochum ist am Dienstag zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Mit einem perfiden Lügengeflecht und großer Skrupellosigkeit hatte sie zwei 79 und 80 Jahre alte Bochumerinnen fast um ihre ganzen Lebensersparnisse gebracht - 230.000 Euro.
Eine menschlich abgrundtiefe Betrugsserie muss eine 55 -jährige Bochumer mit einer langen Gefängnisstrafe büßen. Sie hatte zwei 79 und 80 Jahre alte Bochumerinnen – eine Freundin und eine gute Bekannte – über viele Jahre hinweg mit einem perfiden Lügengeflecht dazu gebracht, fast ihre ganzen Lebensersparnisse in eine Geldanlage zu stecken, die überhaupt nicht existierte. Sie erbeutete von den alleinstehenden Opfern 136.000 Euro sowie 94.000 Euro.
Das Landgericht verurteilte die Betrügerin am Dienstag zu drei Jahren und neun Monaten Haft – etwas härter sogar als von der Staatsanwältin beantragt. „Es ist wirklich schlimm“, sagt Richter Volker Talarowski, dass die beiden Opfer „all das verloren haben“, was sie sich für einen ruhigen Lebensabend zurückgelegt hätten. Eines der Opfer hatte im Prozess erklärt, dass es nun nur noch genug Geld habe, um unter die Erde zu kommen.
„Gutgläubigkeit und geschäftliche Unerfahrenheit“ ausgenutzt
Die Angeklagte, eine gelernte Einzelhandelskauffrau, ist seit vielen Jahren arbeitslos. Dennoch gaukelte sie ihren späteren Opfern vor, für eine Versicherung zu arbeiten und Geldanlagen mit äußerst hohen Renditen zu vermitteln. Das war aber faustdick gelogen. Die beiden älteren Damen glaubten ihr dennoch – und gaben ihr über mehrere Jahre hinweg immer wieder Geld aus ihrem Ersparten. Dabei nutzte die Täterin, wie die Staatsanwältin sagte, „die Gutgläubigkeit und geschäftliche Unerfahrenheit“ ihrer Opfer immer wieder ganz bewusst und professionell aus. Mit Rückzahlungen habe sie ihre Opfer immer wieder hingehalten. Diese seien nun „deutlich beschämt, auf die Angeklagte reingefallen zu sein“. Die 9. Strafkammer stellte 112 Zahlungen zwischen 2008 und 2013 fest.
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Mit der Beute hatte die Täterin ihren Lebensunterhalt bestritten und Schulden bedient. Aufgeflogen war alles, nachdem die Kinder eines Opfers Verdacht geschöpft hatten. Im September 2013 kam die Betrügerin in U-Haft. Die Richter setzten den Haftbefehl nach dem Urteil auch nicht vorübergehend bis zur Strafhaft aus. Das hatte sie selbst wohl erhofft.
„Sie hat nichts mehr“
Im Prozess legte sie ein Geständnis ab. Im so genannten „letzten Wort“ meinte sie allerdings nur: „Ich weiß nicht, was ich dazu noch groß sagen soll“. Ein vorheriges Entschuldigungsschreiben ist von den Geschädigten nicht angenommen worden.
Ihr Verteidiger Marcus Doll merkte aber an, dass zu diesen immensen Anlageversprechen immer zwei Seiten gehören würden. „Es war erkennbar, dass solche Gewinnerwartungen nicht Hand und Fuß haben könnten.“ Der Anwalt wies auch auf die heute völlig desolate Lage seiner Mandantin hin: „Sie hat nichts mehr: keine Wohnung, keinen Beruf, kein Vermögen – nicht mal mehr ihre Freiheit.“