Im Urteil betonte der Richter, dass die Angeklagte eine ganz besondere Fähigkeit besitzen müsse, anderen Menschen etwas vorzumachen. So hatte sie zum Beispiel ihrem Lebenspartner, mit dem sie zusammenwohnte, 14 Jahre im Glauben gelassen, dass sie berufstätig sei. In Wahrheit war sie arbeitslos.
Insgesamt soll die Betrügerin mit ihrer Masche sogar zehn Menschen ausgebeutet haben. Diese anderen Betrugstaten sind aber mittlerweile verjährt.
Bereits in den 90er-Jahren war die Angeklagte ebenfalls wegen ähnlicher Betrügereien verurteilt worden.