Bochum. . Ein Strafgefangener der JVA Bochum befindet sich seit gut einem Monat im unbefristeten Hungerstreik. Seit dem 24. Januar protestiert er damit gegen eine Körperkontrolle im unbekleideten Zustand. Die JVA weist Vorwürfe, dass dies „ein Angriff auf die Menschenwürfe“ sei, zurück.

Seit einem Monat befindet sich ein Häftling (45) der JVA Bochum im Hungerstreik. Wie seine Unterstützer außerhalb der JVA erklären, protestiert er dagegen, dass die JVA ihn vor einem Angehörigenbesuch unbekleidet kontrollieren wollte. Das sei ein „Angriff auf die Menschenwürde“.

Der Häftling bestreitet nun bereits seinen dritten mehrwöchigen Hungerstreik in gut zwei Jahren. Früher hatte er dagegen protestiert, dass er – wie in der JVA üblich – Anstaltskleidung tragen musste. Vor einigen Jahren war der politisch aktive Kurde wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu sechs Jahren Haft verurteilt worden.

Kontrolle des unbekleideten Körpers ist vor Langzeitbesuchen üblich

Sein jetziger Streik richtet sich nur gegen „Nacktdurchsuchungen“, die willkürlich seien. Karin Lammel, stellvertretende Leiterin der JVA, weist dies aber zurück und spricht nur von einer „Sichtkontrolle“ des nackten Körpers – „ohne Anfassen“. Der Häftling sollte – wie in solchen Fällen immer üblich – vor einem dreistündigen Verwandtenbesuch auf mögliche verbotene Gegenstände kontrolliert werden. Das habe er verweigert. Seit 24. Januar streikt der Häftling. Den Umständen entsprechend soll es ihm gut gehen.