Bochum. Obwohl sich eine Verkäuferin fast die ganzen Lebensersparnisse einer zur Tatzeit 98 Jahre alten Frau erschlichen hatte (60.000 Euro), kam sie jetzt in zweiter Instanz am Landgericht mit einer Bewährungsstrafe davon. Der Staatsanwalt wollte hingegen, dass sie ins Gefängnis geht.
Nun soll die Verkäuferin (58) für ihre ehrlose Unterschlagung also doch nicht ins Gefängnis. Sie hatte sich auf besonders perfide Weise fast die ganzen Lebensersparnisse einer zur Tatzeit 98-jährigen Bochumerin - 60.000 Euro - erschlichen und war dafür im Januar 2013 zu 2,5 Jahren Haft verurteilt worden. In der Berufung änderte das Landgericht die Strafe am Dienstag aber entscheidend ab: Sie bekam zwei Jahre Haft auf Bewährung. Die Angeklagte weinte beim Urteil. Der Staatsanwalt indes hatte 27 Monate Haft gefordert. Bewährung wäre da nicht mehr möglich.
Der Richter in erster Instanz hatte die Tat „verabscheuungswürdig“ genannt, die Richterin der Berufung jetzt „hässlich“. Die Angeklagte hatte die hochbetagte Frau im Jahr 2011 zufällig im Bochumer Osten kennengelernt und ihr Vertrauen gewonnen. Bald darauf hatte sie ihr vorgegaukelt, dass ihr Vermögen auf ihrem Konto nicht sicher sei. Sie überredete sie, das Geld in ein Schließfach einer anderen Bank zu schaffen. Die Verkäuferin packte das Geld im Umschlag unter einen Pulli und holte es ab. Später nahm sie das Geld heimlich aus dem Schließfach und verwandte es für sich selbst.
Schadensersatz von der Täterin
Einen großen Teil will sie an eine dritte Person weitergegeben haben. Den Namen verriet sie dem Gericht aber nicht. Es bleibt ihr Geheimnis, was mit der Beute passiert ist.
Das alleinstehende Opfer ist vor wenigen Monaten im Alter von 99 Jahren gestorben. Es hatte jedoch eine junge Frau als Erbin eingesetzt. Diese erhält nun Schadensersatz von der Täterin. Allerdings hat sie bisher nur 10.000 Euro aufgebracht. Als Bewährungsauflage muss die - bisher nicht vorbestrafte - Verkäuferin monatlich 300 Euro an die Erbin zahlen. Auch ein Schuldanerkenntnis für die noch ausstehende Summe hat sie abgegeben.
Sie stehe jetzt „vor den Trümmern ihres Lebens“, sagte die Richterin zur Angeklagten. „Das, was noch da ist, wollten wir Ihnen nicht kaputt machen.“ Die Unterschlagung sei „ein einmaliges schweres Fehlverhalten“ gewesen.