Bochum. Da die Bochumer Oberbürgermeisterin Ottilie Scholz im kommenden Jahr nicht vorzeitig ihr Amt niederlegen will, wollen die Organisatoren der Initiative “Bäh-Bürger“ Unterschriften sammeln. Diese soll die Abwahl Scholz’ einleiten. Schon jetzt beschäftigt der Fall das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.
„Die Amtszeit von OBin Scholz ist von Fehlinvestitionen und Fehlkalkulationen ohne Ende gekennzeichnet“, sagen Volker Steude (44) und Gregor Sommer (49) von der Initiative „Bäh-Bürger“, die schon als Organisatoren des Bürgerbegehrens gegen das geplante Musikzentrum aktiv waren. „Bäh“ steht für „Bochum ändern mit Herz“.
Weil die bis Spätsommer 2015 gewählte Oberbürgermeisterin Ottilie Scholz (65, SPD) im kommenden Jahr nicht vorzeitig ihr Amt aufgeben will, um den Weg frei zu machen für eine gleichzeitige Wahl von Rat und OB, wollen Steude und Sommer ab dem 1. Dezember vier Monate lang Unterschriften sammeln, um die Abwahl Scholz’ einzuleiten. Sollten rund 43.000 wahlberechtigte Bochumer Bürger das Abwahlbegehren unterstützen, müsste der Rat der Stadt einen Wahltermin ansetzen, um die Bürger darüber abstimmen zu lassen, ob Ottilie Scholz im Amt verbleiben soll oder nicht.
Erforderlich wären rund 72.000 Stimmen
Scholz wäre ihr Amt aber nur dann los, wenn sich bei der Wahl – erstens – eine Mehrheit für die Abwahl ausspräche und – zweitens – diese Mehrheit mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten repräsentierte – erforderlich wären demnach rund 72.000 Stimmen gegen Ottilie Scholz.
Zur Durchführung ihres Abwahlbegehrens beantragten die Bäh-Bürger bereits am 27. August für den Zeitraum 1.12. 2013 bis 31.3. 2014 bei der Stadt eine Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung einer Holzhütte als Dauerinfostand auf dem Husemannplatz, wie sie zum Bürgerbegehren gegen das Musikzentrum dort gestanden hatte. „Bis zum 30. November hätte Frau Scholz Zeit gehabt, ihren freiwilligen vorzeitigen Amtsverzicht zu erklären“, erläutert Gregor Sommer.
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen angerufen
Weil die Stadt den Bäh-Bürgern am 30. Oktober mit Hinweis auf den Weihnachtsmarkt die Hütte auf dem Husemannplatz nur von Januar bis März genehmigte, hat Sommer am 15. November das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen angerufen. Es könne nicht sein, dass ein demokratisches Recht hinter wirtschaftlichen Interessen zurückstehen müsse, so Sommer. Volker Steude: „Eine Unterschriftensammlung auf einem Weihnachtsmarkt muss man in einer Demokratie ertragen können.“
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„Wenn es nach uns geht, werden wir so schnell wie möglich entscheiden“, sagt VG-Presserichter Karsten Herfort. Bis Donnerstag lag die Stellungnahme der Stadt Bochum in Gelsenkirchen noch nicht vor. Die Haltung der Stadt jedoch ist klar. Bochum Marketing (Boma) hat seit 2010 einen Vertrag mit einer Laufzeit von fünf Jahren zur Durchführung des Weihnachtsmarktes. Daher spiele es auch keine Rolle, dass die Boma ihren Sondernutzungsantrag nach den Bäh-Bürgern gestellt habe. „Der Weihnachtsmarkt belegt den gesamten Husemannplatz. Für diese Zeit wurden dem Antragsteller alternative Standorte angeboten, die er jedoch sämtlich abgelehnt hat“, sagt Stadtsprecher Thomas Sprenger. Als „nicht akzeptabel“ bewerteten die Bäh-Bürger u.a. Standorte auf der Kortumstraße in Höhe Brückstraße und Südring.