Bochum. Einst waren sie erfolgreiche Geschäftspartner. Nach der Honoraraffäre aber gingen die Wege der Stadtwerke Bochum und des Promivermittlers und Veranstalters Sascha Hellen auseinander. Am 14. Februar 2014 treffen sich beide Seiten nun vor dem Landgericht Bochum wieder.
Die Stadtwerke Bochum und ihr früherer Vertragspartner Sascha Hellen sehen sich am 14. Februar 2014 vor Gericht wieder. Beim Landgericht wird dann die Klage des Energieversorgers gegen den Veranstalter verhandelt. Es geht um die Rückzahlung von 250.000 Euro wegen nicht erbrachter Leistungen. Hellens Anwalt Heinz Sorge hatte im August erklärt, sein Mandant wolle Widerklage erheben und von den Stadtwerken Ausfallgeld für gekündigte Verträge fordern. Nach Informationen der WAZ ist dies bislang nicht geschehen. Gescheitert ist im Vorfeld der Versuch einer außergerichtlichen Einigung. Unklar ist derweil noch, ob es zu einem Strafrechtsverfahren gegen den Promivermittler kommt.
Stadtwerke-Geschäftsführer Bernd Wilmert bestätigte, „dass für Februar ein erster Gerichtstermin anberaumt wurde“, mochte aber keine näheren Angaben zum Verfahren machen. Ausführlich geäußert hat er sich in einem WAZ-Interview aber zum Vorwurf mangelnder Transparenz in städtischen Unternehmen, zu drohenden Wertberichtigungen und zum Steag-Kauf, den Kritiker für einen Fehlgriff halten.
„Steag ist kein Fehlgriff“, sagt Wilmert. „Wenn wir diese Entwicklung durch den etwas pathologischen Energiemarkt in den letzten zwei Jahren nicht gehabt hätten, wäre das Leben leichter gewesen.“ Behauptungen, Deutschlands fünftgrößter Stromerzeuger habe nur noch ein Drittel seines ursprüngliches Wertes, seien falsch. „Weder 2012 noch 2013 und wahrscheinlich auch nicht 2014 wird es zu einer Abwertung kommen“, so Wilmert. Und: „Wir gehen davon aus, dass wir die RWE-Aktie Ende 2013 nicht abwerten müssen.“ Der Kurs liegt bei etwa 28 Euro, in den Büchern steht die Aktie mit 34 Euro. Nur bei einer Differenz von dauerhaft mehr als 20 Prozent, müsse abgewertet werden.