Bochum. Neben der Durchsuchungsaktion der Staatsanwaltschaft beim Veranstaltungsmanager Sascha Hellen hat es zeitgleich auch eine Aktion bei den Stadtwerken Bochum gegeben. Auch dort nahmen die Ermittler Geschäftsunterlagen mit. Allerdings galten die Stadtwerke hierbei nur als Zeugen und nicht - wie bei Hellen - als Beschuldigte.

Bei den Ermittlungen rund um die so genannte Honoraraffäre und den Atriumtalk der Bochumer Stadtwerke hat die Staatsanwaltschaft am 23. April nicht nur bei dem beschuldigten Veranstaltungsmanager und Promi-Vermittler Sascha Hellen eine Durchsuchung gemacht. Zeitgleich erschienen Ermittler auch in den Büros der Stadtwerke und nahmen dort unterschiedliche Geschäftsunterlagen mit, die die früheren Verbindungen zu Hellen betreffen.

In beiden Fällen hatten die Ermittler einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss in der Tasche und kamen natürlich unangemeldet. Allerdings waren die Beschlüsse vom zuständigen Amtsrichter ganz unterschiedlich ausgestellt: Die Aktion im Bochumer Büro von Hellen (gegen den wegen Betrugsverdachts ermittelt wird) richtete sich gegen einen Beschuldigten, die bei den Stadtwerken gegen Zeugen oder Unverdächtige, wie Staatsanwältin Cornelia Kötter als Sprecherin ihrer Behörde am Dienstag sagte. Ohnehin würden sich die Vorwürfe in erster Linie gegen Hellen, nicht gegen Verantwortliche der Stadtwerke richten, auch wenn das Ermittlungsverfahren gegen diese weiterhin noch nicht eingestellt sei.

„Die Stadtwerke haben die Staatsanwaltschaft unterstützt“

Stadtwerke-Sprecher Christian Seger erklärte am Dienstag zu der Aktion bei seinem Arbeitgeber: „Die Stadtwerke haben die Staatsanwaltschaft bei ihrer Untersuchung unterstützt und alle Unterlagen zu den Geschäftsverbindungen zur Verfügung gestellt, die dazu beitragen, die Untersuchung voranzutreiben.“

Wann das Verfahren abgeschlossen sein wird, ist offen. Ebenso, ob Anklage erhoben wird oder ob es einen Abschluss ohne Prozess gibt.